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Autor Thema: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück  (Gelesen 10985 mal)

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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#15: 20. Januar 2017, 13:41
Hier geht's direkt zur Befreiung oder Ermässigung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen:

Befreiung oder Ermäßigung beantragen
Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllen Sie bitte diesen Antrag aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht notwendig.
Um das Formular anzuzeigen, benötigen Sie einen PDF-Reader.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#16: 20. Januar 2017, 13:54
Moin,

dachte, dass z.B. Studenten ohne oder mit nur geringem EK auch aktuell von der Rundfunkgebühr befreit sind - ist aber kein Hinweis in dem Formular  :o

Bei den vielen zig-tausend Studenten bzw. Geringverdienern wirklich ein fatales Missverständnis ....


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#17: 20. Januar 2017, 15:02
Also wenn ich es mir recht überlege - wenn ca. 10% der Zwangsteilnehmer nun den Zwangsbeitrag zurückfordern können sind das auch "nur" mal eben ca. 4 Millionen Anträge die abgearbeitet werden müssen.

Da alles Beleghaft ist, wird wohl auch jeder Vorgang einzeln/manuell geprüft werden.

Viel arbeit für und Rückzahlungen i.H.v. ca. EUR 2.520.000.000 (4.000.000 x EUR 630,00 (einfach mal 36x17,50))

Woher das Geld wohl kommt und warden nun neue Arbeitplätze geschaffen  >:D


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#18: 20. Januar 2017, 19:05
Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]

...da frage ich mich, wie der Autor dazu kommt, dass die Rentner mit ganz geringem Einnahmen ihre Scham jetzt überwinden könnten... :(


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#19: 20. Januar 2017, 19:24
Zitat
...die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten...

Der Gesetzgeber hat einen Beitragsschuldner ohne Rechte erschaffen. Der Mensch, der eine Dienstleistung selbst in Anspruch nimmt, ist dagegen ein Verbraucher mit Verbraucherrechten.

Der arme Beitragsschuldner, der an der Grenze der Grundsicherung lebt, hat nur ein "Recht" - sich befreien lassen. Ob er befreit wird - ist eine andere Sache. Der kann wenigstens darum bitten und hoffen.

Es gibt auch Menschen, die erst durch diese Zwangszahlung von 210 Euro pro Jahr in die Grundsicherung gefallen sind.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#20: 23. Januar 2017, 16:03
Also wenn ich es mir recht überlege - wenn ca. 10% der Zwangsteilnehmer nun den Zwangsbeitrag zurückfordern können sind das auch "nur" mal eben ca. 4 Millionen Anträge die abgearbeitet werden müssen.

Das wird der Grund sein, dass sie die Sache nicht an die große Glocke hängen. Es geht wohl nicht unbedingt darum, bereits zu Unrecht ausgenommenen Bürgern ihr Geld zurückzugeben. Man will wohl eher für die Zukunft die Fälle reduzieren, in denen prinzipiell Befreiungsberechtigte plötzlich mit horrenden "Rückforderungen" konfrontiert werden und in der Folge einen Hass auf die Zwangsabgabe entwickeln. Da es aber kaum zulässig sein wird, die Gesetzesänderung auf diesen Personenkreis zu beschränken, führt man die Änderung für alle ein und hofft, dass möglichst wenig Bürger davon Wind bekommen.


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Re: So gibt es Rundfunkbeiträge zurück
#21: 24. Januar 2017, 22:12
Zitat
Rentner oder andere Personen mit ganz geringen Einnahmen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung stellten – und damit auch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichteten. "Diese Menschen sollten jetzt überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung, die ihnen der Gesetzgeber ja extra einräumt, beanspruchen sollten", empfiehlt Georgi. [..]
Achtung: Geringverdiener, die sich aus eigenen Kräften finanzieren und darum entweder vom Staat sowieso keine Unterstützung bekommen (weil sie nur knapp unter dem Grundfreibetrag liegen) oder es tatsächlich noch immer und weiterhin als entwürdigend empfinden, beim Staat betteln zu gehen, nur um von etwas befreit zu werden, was sie sowieso nicht nutzen, die werden auch weiterhin unter Druck gesetzt. Diesen Leuten wird auch weiterhin erzählt werden, daß sie nicht befreit werden, weil sie nicht den im Gesetz aufgeführten Gründen entsprechen würden.
Faktisch wird sich also nicht wirklich was ändern, außer daß sie diejenigen nicht mehr so ganz unter Druck setzen, die ihnen seit Jahren schon mitteilen, daß sie kein Geld haben.

Danke für Eure Kulanz!
Aber auch das ändert nichts mehr an der Nicht-Akzeptanz.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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