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Autor Thema: Vollstreckung > Whg. war Teilzeitraum nicht bezogen; jetzt mit befreitem Bruder  (Gelesen 2662 mal)

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  • Beiträge: 7
Liebe Forum Gemeinde

Person A hat gestern von der Stadt Bochum ein Schreiben "Inkasso offene Forderungen - bevorstehende Zwangsvollstreckung Rundfunkgebühren" (siehe Anlage) erhalten.

Darin werden offenen Beiträge wie
Dezember 2014 - September 2015 176,92 EUR und
Oktober 2015 - Juni 2016
gefordert.

Wenn man dieses nicht begleicht, wird zwangsvollstreckt (Kontopfändung etc.)
Person A hat den Ersteller/ den AP angerufen. Sie können nichts tun außer diese Forderung bis zur Klärung 1 Monat hinauszuschieben.
Person A wurde an die GEZ verwiesen um dieses zu klären.
Nur die GEZ wäre in der Lage, dieses rückgängig zu machen.

Person A weiß derzeit nicht weiter, um diese unrechtmäßigen Gebühren doch nicht zahlen zu müssen.

Das Haus war bis Anfang 2016 noch nicht bezugsfertig. Person A und seine Familie hat sich lediglich an dieser Anschrift gemeldet auch wo das Haus noch nicht fertig war resp. der Post.

Im Juni 2016 hat sich Person A von seiner Frau getrennt und wohnt derzeit mit seinem pflegebedürftigen Bruder zusammen den er auch betreut.
Person A hat sich in dem Trennungsjahr noch nicht umgemeldet, weil einige rechtliche Dinge noch in Klärung sind.
Der betreute Bruder A hat eine GEZ Befreiung.

Person würde sich sehr über Tipps und Ratschläge freuen. Vielen Dank.



Edit "Bürger":
Ursprünglicher nicht aussagekräftiger Betreff " Zwangsvollstreckung - Stadt Bochum > Schreiben 'Inkasso offene Forderungen' " musste präzisiert werden.
Anonymisierung des Dokuments musste noch ergänzt werden. Bitte immer alles vollständig anonymisieren - einschl. nicht-öffentlicher Telefon-Durchwahlnummern, etc.
Danke für das Verständnis und die zukünftige, konsequente, gewissenhafte Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2017, 02:44 von Bürger«

t
  • Beiträge: 7
Hat jemand eine Idee wie Person A hierzu weiter fortfahren kann?

Edit:Uwe
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Januar 2017, 15:28 von Uwe«

f

faust

... vier Wochen Aufschub sind erst mal gut - damit kann man wirtschaften.

Gibt es denn Dokumente/Schriftstücke vom Rundfunk/Beitragsservice?
Gibt es Bescheide, die nachweislich rechtskräftig geworden sind, weil nicht fristgemäß oder gar nicht widersprochen wurde?
Wenn es die gar nicht gibt, wäre nämlich die Frage, ob die Vollstreckung überhaupt rechtmäßig ist ...


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n
  • Beiträge: 1.452
Person A hat zwei getrennt Probleme:
1) Zwangsvollstreckung
- Gibt es Bescheide zu den Forderungen ?
   Ist ja gut moeglich dass die nicht angekommen sind, wenn Person A nicht an der gemeldeten Adresse gewohnt hat.
   Dann ist das eine ZV ohne bekanntgegeben Bescheide und damit nicht rechtmaessig.


2) Widerlegung der Vermutung dass A in der Wohnung gewohnt hat bei der Landesrundfunkanstalt / Beitragsservice
    Hat A Dokumente die das beweisen (Rechnung Umzugsunternehmen, alter Mietvertrag, Nachbarn usw)?

Allgemein:
- Person A hat nur  einen Monat Zeit! Sofort anfangen!
- Einlesen hier im Forum! Siehe  auch "erste Schritte" und "Ablauf"

- Zustaendig ist allein die  Landesrundfunkanstalt, der Beitragsservice ist offiziell ein rechtliches Nichts.
- Wichtige Briefe an den Beitragsservice immer per Einschreiben,
   ich bevorzuge allerdings Fax mit Sendebericht (billiger, schneller und genauso rechtsicher)
- Alternativ in den Brief schreiben: "Bitte bestaetigen sie mir den Eingang diese Briefes"
- Die Faxnummern gibt es hier: (ohne Gewahr!)

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7830.0

Kontakte/ Adressen der zuständigen 9(!) Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622.msg43596.html#msg43596


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Die Forderung des Betrages kommt von der Stadt Bochum. Die Dame teilte mit, das sie nach Ablauf der Frist Zwangsvollstrecken werden. Darf das die Stadt? Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.


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Zitat
Darf das die Stadt?
Sie macht es einfach und alle Gerichte machen mit.

Man muss sich schon anstrengen wenn man da was erreichen will.

Akteneinsicht und das Vollstreckungsersuchen in Kopie (oder selber fotografieren) ist auch hilfreich.


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Frage: Person A ist noch zwar an der alten Adresse gemeldet aber lebt dort nicht mehr und ist auch nicht dort auzufinden. Die noch Ehefrau des Person A lebt dort mit dem gemeinsamen Kind. Was passiert wenn der Gerichtsvollzieher kommt und die Frau sagt das er nicht mehr hier lebt.


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Was ist wenn man der GEZ sagt das man schon seit zwei Jahren im Ausland lebt und sich von der Frau getrennt hat.
Aufgrund des Trennungsstresses und arbeiten im Ausland noch nicht dazu kam sich abzumelden oder lässt man es darauf ankommen, da ohnehin Person A dort nicht mehr wohnt und lediglich die Ex Frau von Person A mit Kind dort noch lebt. Können die dann dennoch fänden?


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Die Wohnung ist beitragspflichtig!
Entweder, wenn die Frau dort wohnt ist sie beitragspflichtig (Befreiung rückwirkend?? schwierig)
Oder Person A bleibt weiterhin Schuldner, und die Schuld verjährt erst nach 30J. Will A solange im Ausland bleiben?
Und wahrscheinlich bittet der BS dann gleich beide zur Kasse: Gesamtschuldner!

Zitat
Was passiert wenn der Gerichtsvollzieher kommt und die Frau sagt das er nicht mehr hier lebt.
Der Gerichtsvollzieher schlägt seine Kosten auf die Schuld drauf, und wenn A innerhalb von den nächsten 30 Jahren nach Deutschland kommt, geht es wieder los.

Zitat
seit zwei Jahren im Ausland lebt
Hat A dafür gerichtsfeste Beweise? Dann kann das in einem Gerichtsverfahren eventuell durchgehen.
Aber wie gesagt, die Ehefrau ist auch beitragspflichtig.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich Person A wohne schon seit langen nicht mehr unter o.g. Adresse.  Person A hat von meiner Frau getrennt. Person A hat von seiner Ex-Frau nunmehr erfahren, dass die Stadt B**** gemäß Anlage eine Zwangsvollstreckung anstreben.  Zumal auch nicht pfändbar ist. Person A schreibt zum BS "das er bisher keine Schreiben von dem BS erhalten habe". Er lebe überwiegend im Ausland. Eine Auslandsaufenthaltsbescheinigung habe er damals 2014 bereits per Einschreiben und per Fax dem BS zugesendet. A bittet somit die Aufhebung dieser unrechtmäßen Forderungen und diese mir auch schriftlich (Email) zu bestätigen. A bitte  zukünftig per Mail zu schreiben da er wie gesagt keine Post unter dieser Adresse Post annehmen kann, weil dort nicht mehr wohne. 


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Wem gehört das Haus, ist das pfändbar?

Zitat
Auslandsaufenthaltsbescheinigung habe er damals 2014 bereits per Einschreiben und per Fax dem BS zugesendet.

Hat A die Beweise noch? (Sendebericht vom Fax ist auch rechtssicher.)

Wichtig: Einen Brief/Fax an die Stadt/Gerichtsvollzieher damit der automatische Ablauf gestoppt wird, sonst steigen die Kosten weiter.


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Das Fax ist nicht auffindbar. Reicht erstmal das Person A sich erstmal Abmeldet?


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