Hallo liebe GEZ - Boykott - Gemeinde ,
Dieser Fall eines Rechtsbruches seiner Hausbank ist so historisch und gewichtig , dass A das hier UNBEDINGT veröffentlichen möchte und MUSS .
Kurzer Abstract:
Ein Pfändungsersuchen von einem Gerichtsvollzieher an A's Girokonto wurde von Person A konterkariert durch eine FRISTGERECHTE Einrichtung /Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) . Nach der Umwandlung in ein P - Konto kündigte die Bank sein Konto und überwies das Restguthaben an den Gerichtsvollzieher ("Gläubiger"-Vertreter ) UND DAS TROTZ P-KONTO !!!
Folgendes hat sich zugetragen
Jahrelanger GEZ/Rundfunkbeitragsverweigerer . Forderung von Bayerischen Rundfunk : 760 Euro aufgelaufen
2 Gerichtsvollzieher bisher abgewehrt , der 3. machte erstmals Kontopfändung . Es folgte sodann die übliche Frist von 4 Wochen innerhalb derer man das lt. Hausbank regeln kann.
A beantragte die Umwandlung seines Kontos . Diese wurde zunächst abgeblockt , da die Bank auf die Vorlage einer Freibetragsbescheinigung (für P-Konto), das z.B. von einer Schuldnerberatungsstelle ausgestellt wurde beharrte .
Nach Erkundigung bei einer Schuldnerberatung teilte man A dort mit ( entsprechender Rechtsanwalt) , dass das Verhalten der Bank , die Forderung nach der Vorlage einer solchen Bescheinigung, rechtswidrig sei . Dies wurde der Bank mitgeteilt , stellte sich jedoch trotzdem quer .
So stellte A der Rechtsanwalt einer Schuldnerberatung mit klar ersichtlichen Formular (Stempel/Unterschrift der Schuldnerberatug/Rechtsanwalt) dann doch eine solche Bescheinigung aus , die von A mit Antrag auf Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto NOCH FRISTGERECHT der Bank vorgelegt wurde ..
Es handelt sich hier übrigens um die Bank "Kreissparkasse M - ................. (soll jeder wissen)
Es dauerte einige Tage , dann erhielt A ein Kündigungsschreiben von seiner Hausbank , A zitiert wie folgt :
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Ihr Konto Nr. XXXXXXXX
sehr geehrter Herr R ,
am 30.11.2016 wurde uns eine Pfändungs und Einziehungsverfügung vom Bayerischen Rundfunk (AZ : Beitragsnummer ......... / 01.07.2016 über 762,46 Eur zzgl derzeit 168,36 Nebenkosten zugestellt .
Unter anderem sind auch Ihre Ansprüche aus dem Girovertrag gepfändet .
da trotz unserer Aufforderug vom 30.11.2016 keine Aufhebung innerhalb der von uns gesetzten Frist bzgl. des o.g. Pfändungs und Einziehungsverfügung erfolgte , machen wir von unserem ausserordentlichen Kündigungsrecht gebrauch und kündigen hiermit die Geschäftbeziehungen mit sofortiger Wirkung, insbesondere den Girovertrag.
Darüber hinaus kündigen wir:
-- den Vertrag über die Sparkassen - Kundenkarte / den Sparcassencard- Vertrag
-- die Vereinbarung über die Teilnahme am Online Banking
Das Girokonto haben wir abgerechnet und das Restguthaben von 285,02 Eur an den Pfändngsgläubiger überwiesen.
Die Geschäftverbindung ist damit beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Bereich Recht
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Zitatende
ES IST KLAR , DIESER FALL IST RECHTSBRUCH DER ÜBELSTER SORTE UND MUSS HIER VERÖFFENTLICHT WERDEN , ! Wohl nicht mal in der alte Sowjetunion brach man Recht auf so brachiale Weise wie es diese Bank machte .
Es ist klar , dass dieser Fall an einen Rechtsanwalt gehen MUSS ..
Edit Uwe:
Beitragsnummer und Name der Bank entfernt!
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Alles hypothetisch beschreiben.