Durch ständiges Nachreichen von Argumenten, Wiederholen und Zusammenfassen der eigenen Position, insbesondere wenn man Tatsachen behauptet, die nicht von der LRA in der Klageerwiederung bestritten werden (Der Bescheid wurde nicht von der LRA erstellt, die Bevollmächtigung fehlte, der Mitarbeiter, der den Bescheid erlassen hat möge benannt werden, um ihn als Zeugen zu laden oder seine Bevollmächtigung überprüfen zu können etc.pp) kann ebenso Zeit gewonnen werden.
Firma F klagt schon seit 11-2014 ohne Termin zur Verhandlung, inzwischen hat die LRA mal das Ruhen des Verfahrens abgelehnt, wollte gleichzeitig dreist vollstrecken, obwohl im Verfahren die Nichtvollstreckung zugesagt wurde (der Schuß ging also nach hinten los, weil Firma F gut mit dem FA kann); Person Z führt zwei parallele Verfahren seit 6-2016 auf Befreiung und gegen konkrete Bescheide, liefert gelegentlich mal was neues zur Sache (es gibt ja ständig neue Ideen im Forum und Fachartikel in Zeitschriften die sich mit Rundfunkbeitrag beschäftigen).
Und selbst wenn die Klage in der ersten Instanz verloren ginge, der nächste Widerspruchsbescheid wird halt wieder beklagt, die Kosten sind schließlich überschaubar.
Außerdem hat Z schon wieder neue Ideen, wie er einen Antrag auf Befreiung stellen könnte, Klagen wegen Befreiung scheinen auch die Finanzämter zu beeindrucken, weil das bedeutet, daß über die grundsätzliche Zahlungsverpflichtung noch gar nicht entschieden ist.
Was sind schon wenige hundert Euro gegen die Tausende, die noch zu leisten wären, wenn das System nicht kippt?
Und die Wahlen sind ja auch noch vor uns, ich denke, daß nicht nur zukünftige Abgeordnete von rechtsaußen unsere Argumente nachvollziehen können, es geht auch darum, ihnen die Sinne zu schärfen, damit sie nicht alles abnicken, was der Ausschuß empfiehlt.