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Autor Thema: Schreiben Pfändungsankündigung/Zwangsvollstreckung der Stadt ! Formell richtig?  (Gelesen 4631 mal)

K
  • Beiträge: 8
Hallo zusammen,

gehen wir mal davon aus, dass Person A das im Anhang befindliche Schreiben bekommen hat.
Person A mutmaßt nun, ob das Schreiben formell richtig sei und zweifelt an folgenden Punkten:

- Gläubiger nicht erkennbar (weder als Gläubiger bezeichnet, noch mit Adresse aufgeführt)
- Unterschrift ohne Siegel (nur Name+Unterschrift)
- Warum ist der KReis zuständige Vollstreckungsbehörde für die Rundfunkgebühren?


Was würdet Ihr Person A raten bzw. in welchen Punkten ist das Schreiben formell falsch? Wie könnte Person A antworten?


Vorab danke für Eure Beiträge dazu.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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