Wer sich in Bremen gegen die Festsetzungsbescheide wehrt, wird Antworten stets vom NDR erhalten. Insbesondere die Klage vor dem VG wird von einem Mitarbeiter des NDR bestritten. Soweit so gut. (abgesehen davon, dass es für Laien wie uns zweifelhaft erscheint, dass sich eine "bremische Behörde" durch Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt eines anderen Bundeslandes vertreten lässt, aber das ist ein anderes Thema...)
Nun hatten wir vor dem VG Bremen inzwischen einige Verhandlungen, an denen eben dieser Mitarbeiter aus Hamburg die Beklagte (Radio Bremen) vertreten hat.
Mir ist mindestens ein Verfahren bekannt, bei dem dieser Mitarbeiter aus Hamburg nun beim VG eine "Kostenfestsetzung" für seine Fahrtkosten beantragt. (Taxi in HH, Bahnfahrt nach Bremen, Taxi in Bremen und wieder retour)
Sollen wir uns nun freuen und dankbar sein, dass Radio Bremen keinen Vertreter aus Timbuktu benannt hat?
Es ist wirklich nicht zu fassen, wie dummdreist der öffrech agiert...
Ein hier bekannter Rechtsanwalt hat die Ablehnung beantragt, weil:
Der NDR ist nicht Beklagter, sondern Radio Bremen. Demzufolge ist nur Radio Bremen berechtigt, Kostenerstattung zu beantragen. Da Radio Bremen ortsansässig ist, sind die Fahrtkosten des NDR-Bediensteten nicht als notwendig anzusehen, da Radio Bremen ein eigenes Justitiariat hat und eigene Mitarbeiter entsenden könnte.
Also Vorsicht, wenn solche Anträge gestellt werden und Ablehnung beantragen!
Wie das VG Bremen damit umgeht, ist hier bisher nicht bekannt.