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Autor Thema: Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag des NDR (i.A.v. Radio Bremen)  (Gelesen 3175 mal)

v
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Wer sich in Bremen gegen die Festsetzungsbescheide wehrt, wird Antworten stets vom NDR erhalten. Insbesondere die Klage vor dem VG wird von einem Mitarbeiter des NDR bestritten. Soweit so gut. (abgesehen davon, dass es für Laien wie uns zweifelhaft erscheint, dass sich eine "bremische Behörde" durch Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt eines anderen Bundeslandes vertreten lässt, aber das ist ein anderes Thema...)

Nun hatten wir vor dem VG Bremen inzwischen einige Verhandlungen, an denen eben dieser Mitarbeiter aus Hamburg die Beklagte (Radio Bremen) vertreten hat.

Mir ist mindestens ein Verfahren bekannt, bei dem dieser Mitarbeiter aus Hamburg nun beim VG eine "Kostenfestsetzung" für seine Fahrtkosten beantragt. (Taxi in HH, Bahnfahrt nach Bremen, Taxi in Bremen und wieder retour)

Sollen wir uns nun freuen und dankbar sein, dass Radio Bremen keinen Vertreter aus Timbuktu benannt hat?
Es ist wirklich nicht zu fassen, wie dummdreist der öffrech agiert...

Ein hier bekannter Rechtsanwalt hat die Ablehnung beantragt, weil:
Der NDR ist nicht Beklagter, sondern Radio Bremen. Demzufolge ist nur Radio Bremen berechtigt, Kostenerstattung zu beantragen. Da Radio Bremen ortsansässig ist, sind die Fahrtkosten des NDR-Bediensteten nicht als notwendig anzusehen, da Radio Bremen ein eigenes Justitiariat hat und eigene Mitarbeiter entsenden könnte.

Also Vorsicht, wenn solche Anträge gestellt werden und Ablehnung beantragen!

Wie das VG Bremen damit umgeht, ist hier bisher nicht bekannt.



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


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D
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Sind zwischenzeitlich in dieser Fallkonstellation neue Erkenntnisse gewonnen worden?

Wie wurde der Antrag auf Ablehnung entschieden?


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
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Ich bin verwirrt. Wie ist denn diese Konstellation überhaupt zu bewerten? Sind die Mitarbeiter von Radio Bremen zu blöd sich mit den angeblichen Kunden auseinander zu setzen oder die eigenen Juristen nicht im Thema "Rundfunkbeitrag" fit? Kann man bei Radio Bremen ggf. nicht lesen und schreiben? Wäre es denkbar, dass sich nicht nur Radio Bremen vom NDR vertreten und denen auch die Arbeit des Briefwechsels lässt, sondern auch andere Rundfunkanstalten diesen "Ringelpietz" spielen? Also der BR Rundfunk antwortet auf Widersprüche gegen den NDR und entsendet ggf. seine Anwälte bis nach Flensburg, der WDR unterstützt hilfreich den BR, während der SR Briefe für den RBB  beantwortet und seine Juristen gelegentlich Lustreisen nach Potsdam unternehmen? Sozusagen "Rundfunk unterwegs" auf völlig neue Weise. Fragen über Fragen.
Welche rechtliche Wirkung soll eigentlich ein Schreiben des NDR entfalten, wenn der Beklagte doch Radio Bremen ist? Was immer der NDR von sich gibt ist für einen Bremer Bürger doch eigentlich völlig irrelevant. Muss man mit so etwas überhaupt rechnen? Wenn ich mich bei Karstadt beschwere, dann antwortet ja auch nicht der Otto Versand. Natürlich kann sich Radio Bremen vom NDR unterstützen oder vertreten lassen, wenn die Vertreter dann eine entsprechende Vollmacht vorweisen können. Können sie und wurde das jeweils geprüft? Kann irgendjemand vom NDR, der Widersprüche gegen Radio Bremen bearbeitet, seine persönliche Bevollmächtigung nachweisen bzw. liegt die den Schreiben auch bei? Und bei "Reisen" gilt m. E., dass die Betreffenden formal direkt  aus der "Anstalt" kommen müssen, gemeint ist natürlich die in Bremen.  8)

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Wer sich in Bremen gegen die Festsetzungsbescheide wehrt, wird Antworten stets vom NDR erhalten.
[...]

RB <-> NDR

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Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

v
  • Beiträge: 1.202
Sind zwischenzeitlich in dieser Fallkonstellation neue Erkenntnisse gewonnen worden?

Wie wurde der Antrag auf Ablehnung entschieden?

Eine entfernt bekannte Person hatte das Vergnügen:

Nach Reaktion auf entsprechenden Antrag des NDR erfolgte keine weiter Reaktion des VG Bremen. Daher geht die entfernt bekannte Person davon aus, dass das VG der Argumentation gefolgt ist.
Siehe dazu:
Re: Klagebegründung VerwG (VG Bremen)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18781.msg144914.html#msg144914

oder direkt Antrag NDR:
http://testplatz.bplaced.net/klage/023_Kostenantrag_ndr_anon.pdf

Reaktion darauf:
http://testplatz.bplaced.net/klage/024_Erwiderung_Reisekostenforderung_NDR_anon.pdf


Ich bin verwirrt. Wie ist denn diese Konstellation überhaupt zu bewerten? Sind die Mitarbeiter von Radio Bremen zu blöd sich mit den angeblichen Kunden auseinander zu setzen oder die eigenen Juristen nicht im Thema "Rundfunkbeitrag" fit?
Die "Bewertung" kann jeder für sich selbst vornehmen, Fakt ist aber, dass der Justitiar des NDR "Prozessbevollmächtigter" von Radio Bremen ist.

...
Wenn ich mich bei Karstadt beschwere, dann antwortet ja auch nicht der Otto Versand. Natürlich kann sich Radio Bremen vom NDR unterstützen oder vertreten lassen, wenn die Vertreter dann eine entsprechende Vollmacht vorweisen können. Können sie und wurde das jeweils geprüft? Kann irgendjemand vom NDR, der Widersprüche gegen Radio Bremen bearbeitet, seine persönliche Bevollmächtigung nachweisen bzw. liegt die den Schreiben auch bei? Und bei "Reisen" gilt m. E., dass die Betreffenden formal direkt  aus der "Anstalt" kommen müssen, gemeint ist natürlich die in Bremen.  8)

M. Boettcher
Vollmacht liegt dem VG Bremen vor. Formell scheint das soweit OK. Dass eine bremische "Behörde" sich aber
einer "Behörde" eines anderen Bundeslandes bedient, hinterläßt mehr Fragen als Antworten...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2017, 16:29 von DumbTV«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Dass eine bremische "Behörde" sich aber einer "Behörde" eines anderen Bundeslandes bedient, hinterläßt mehr Fragen als Antworten...
War der NDR nicht wie der MDR eine "Mehrländer" "Behörde" um nicht zu sagen keine Landesunmittelbare Anstalt, sondern eine Länder übergreifende Anstalt. Bereits an diesem Punkt müsste die jeweilige Fach und Rechtsaufsicht genauer durchleuchtet werden.

Beim MDR springt die Rechtsaufsicht von Bundesland zu Bundesland alle 2 Jahre aber ob die Fachaufsicht mit springt ist noch unklar, weil noch Unsicherheit über das tatsächliche Bestehen selbiger vorliegt. Völlig unabhängig vom Status "Behörde".

Und ja eine AöR kann eine Behörde sein. Ob jedoch eine Rundfunkanstalt in Form einer AöR als Tendenzbetrieb (Aussage zum MDR) eine Behörde sein kann ist noch offen. Wenn der NDR dem MDR vergleichbar ist, dann wird auch der NDR ein Tendenzbetrieb sein - siehe u.a. unter
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27187.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. April 2018, 22:24 von Bürger«

 
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