GEZ Gebühr für PC ist nach Urteil unzulässige Besitzabgabe
Von: direkteDemokratie | 7. Oktober 2008
http://www.youtube.com/user/direkteDemokratieNach Klage eines Studenten gegen seinen Gebührenbescheid, geht das Verwaltungsgericht Münster von folgendem aus:
Alleine das Bereithalten eines Gerätes, mit dem man theoretisch auch Radiosender empfangen kann, reicht nicht aus, um eine Gebührenpflicht zu begründen, wenn ein Nachweis der konkreten Nutzung nicht erbracht wird.
Der Rundfunkempfang ist regelmäßig nicht der Hauptzweck des PCs. Nur 2,1% der Gesamtbevölkerung nutzten einen PC zum Rundfunkempfang. Mittlerweile kann man mit internetfähigen Kühlschränken schon Radio empfangen. Dies würde letztlich dazu führen, dass die Rundfunkgebühr zur unzulässigen Besitzabgabe auf internetfähige Geräte mutieren würde.
Da der Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht auf die neuen Medien-Geräte reagiere und sich bloß auf das Bereithalten eines Gerätes bezieht, ist eine einschränkende Auslegung zu Gunsten der Bürger geboten.