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  • Verhandlung, VG Chemnitz, Di. 28.2.2017 10.30 Uhr: 28. Februar 2017

Autor Thema: Verhandlung, VG Chemnitz, 28.2.2017, 10.30 Uhr  (Gelesen 4090 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Verhandlung, VG Chemnitz, 28.2.2017, 10.30 Uhr
Autor: 11. Januar 2017, 20:07
Von Forumsuser „Quanter“

Verhandlung VG Chemnitz

Dienstag, 28.2. 10:30

10:30 Uhr

Saal 3

Verwaltungsgericht Chemnitz
Zwickauer Straße 56
09112 Chemnitz#


https://www.justiz.sachsen.de/vgc/download/19012017_3.pdf
Prozessvorschau: https://www.justiz.sachsen.de/vgc/content/291.htm
Kontakt: https://www.justiz.sachsen.de/vgc/content/Kontakt.htm


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2017, 18:08 von Uwe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

Q
  • Beiträge: 11
Person Q hat gerade eben mit Person K gesprochen und die Verhandlung von heute früh ausgewertet. Leider ist Person K noch etwas perplex, auf welch hohem "Ross" die Richterin saß...da es sachlich bleiben soll und die Richterin anscheinend fleißig hier mitliest oder sich zumindest kundig macht, wird die Darstellung der Verhandlung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Person K möchte nur so viel sagen, dass der erste Satz (nicht wortwörtlich): "Teile ihrer Klage sind ja aus dem Internet kopiert. Nun die Rechtslage ist ja aufgrund des Urteiles des BVerwG eindeutig!" alles nötige aussagt.

Leider war Person K komplett alleine mit der Richterin, sonst wäre manches sicher anders verlaufen, vor allem die Tonlage....aber so sind die jungen wilden Richter und Richterinnen wahrscheinlich, um mit der Karriere voran zu kommen (Das ist eine Annahme von Person Q, nach den Äußerungen von Person K).

Wer vorab näheres wissen möchte soll bitte eine PN schreiben an Person Q.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Februar 2017, 17:33 von Quanter«

Q
  • Beiträge: 11
Guten Abend,

Person Q konnte sich nun doch noch mal aufraffen hier ein paar Zeilen zu schreiben über das Verfahren von Person K.

Dies macht Person Q aber nur. um anderen Mut zu zusprechen und sich nicht von diesem System, den Gerichten, den Richtern/-innen und anderen Umständen entmutigen zu lassen, davor Angst zu haben, sprachlos zu sein aufgrund angeblicher Gegenargumente, sondern standhaft und völlig unbeeindruckt seine vorbereiteten Sachen abzuarbeiten. Nehmt euch auch definitiv jemanden mit und wenn es jemand von der Straße ist! Nicht ALLEINE gehen.

Vorab möchte Person K noch ausrichten lassen, dass schlaue Sprüche mit unangenehmen Ton im nachhinein nicht gerade zielführend für Leute hier im Forum sind. Für den Großteil der Leute, egal ob aktiv oder nicht, ist das alles Neuland und nicht jeder hat auch die Zeit sich zu 100% oder mehr, so wie man es machen müsste, damit auseinander zu setzen.

Des Weiteren möchte Person Q hier noch vorab mitteilen, dass alles hier geschriebene und wiedergegebene nicht vollständig mit dem vor Ort geschehenen identisch sein muss und der Richterin KEIN Vorwurf oder anderes gemacht wird. Sie ist ja auch nur ein Mensch.
Leider ist aufgrund der Demütigung, nicht wegen der verlorenen Klage, und der damit verbundenen Unzufriedenheit, aber auch Glückseeligkeit eventuell manches nicht mehr vollständig in bleibender Erinnerung.

Nun gut, genug der vielen Worte. Hier knapp der Ablauf der Verhandlung:

- Richterin (nicht älter als der Kläger) lädt in den Saal ein
- dann ging es auch gleich los, da bekannt war, dass vom Beklagten niemand erscheint (war anscheinend schon klar wie das Urteil ausfällt)
- nach kurzer Überprüfung der Anwesenheit ging es los und wie oben schon beschrieben, war die erste Aussage überhaupt von der Richterin: "Teile ihrer Klage sind ja aus dem Internet kopiert. Nun die Rechtslage ist ja aufgrund des Urteiles des BVerwG eindeutig!"
- der Kläger stellte 2 Anträge:
  1) Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Klagen beim BVerfG (sie kam ins Eiern, redete dann von Ruhendstellung und das sei nur mit Einvernehmen des Beklagten zulässig, aber der hat da ja schon vorbeugend dagegen gestimmt - Kläger sagte Ihm sei das nicht bekannt - Richterin blätterte nervös in der Akte und meinte nebenbei sie habe den Fall ja nur übernommen (mir egal und leider DEIN Job) - sie hat es nicht gefunden und würde mit dem Beklagten Kontakt aufnehmen :o - Person K war irritiert und erst mal sprachlos, leider, da fehlt die Routine)
  2) Vorlage beim EuGH

zu 1) Aussetzung geht nicht meinte die Richterin, hat was dahin gebrabbelt mit weil die Verhandlung schon läuft, Kläger verunsichert  :-[
zu 2) nicht notwendig, da RStV EU konform

- Kläger durfte seine Punkte vortragen, die Richterin schrieb in der Zwischenzeit etwas auf einen Zettel, und meinte aber sie höre zu und Person K könne weiterreden (er unterbrach extra damit sie fertig schreiben kann) - von da an kam in Person K das Gefühl auf, dass man so schnell wie möglich fertig werden wolle Kann man hier "verlangen" das die Richterin einem explizit zuhört?
 
1) Ungleichbehandlung eines Singlehaushaltes ggü. WG oder Mehrpersonenhaushalt - Diskussion über Bundesstatistiken und das es doch Landesstatistiken sein müssten die zugrunde gelegt werden - Richterin meinte NEIN da ja Bundestatistiken vorhanden sind - Kläger vergleicht es mit der Kfz-Steuer - KEINE Antwort der Richterin, sie schrieb nur etwas auf Ihren Zettel
2) Typisierung
3) spezifische Beziehung elektromagnetische Wellen und Rundfunkempfangsgerät (explizit verlangt es soll schriftlich ins Protokoll aufgenommen werden) Zählt hier nur das Diktiergerät?  Wenn ja Fehler vom Kläger, weil gekonnt ignoriert von der Richterin.
4) Feststellungsbescheide sind nicht eindeutig zu erkennen und nicht zugestellt - Richterin meint sie könne  Sie eindeutig zuweisen, weil es steht ja drauf "Mit freundlichen Grüßen MDR" (hm ja genau, Kläger nicht auf zack gewesen und nachgefragt ob den Ihre Meinung hier relevant sei, weil sie solle ja überprüfen ob es rein rechtlich eindeutig ist - Darf man sowas überhaupt fragen oder sagen?) - fehlende Zustellung wurde ignoriert und gleich auf das Tübinger Urteil zu sprechen gekommen und das dies ja schon längst von einem anderen Gericht kassiert wurde  :o :-[ :-\ - Kläger sagt "Nein ich beziehe mich auf das von Dezember mit dem Az. XXXX was ich auch in meiner Klage Seite XX aufgeführt habe" - Richterin schaut komisch und kennt dieses Urteil anscheinend nicht :police: und geht sofort auf den Säumniszuschlag ein, dass dieser rechtmäßig sei - weiteres nachhaken wurde ignoriert oder mit irgendwelchem "Wischi Waschi" Aussagen in Grund und Boden geredet Inwiefern kann man hier gezielt nachfragen und diese nichtssagenden Aussagen auch als solche bezeichnen?
5) Was passiert mit den gezahlten Beiträgen, wenn das BVerfG feststellt das die bezahlten Beiträge nicht rechtmäßig sind? - Richterin war erstaunt und meinte bezahlte Beträge werden nicht zurück erstattet und das BVerfG wird nicht feststellen das der RStV nicht rechtmäßig ist, sondern höchstens Kleinigkeiten feststellen, welche die LRA dann nachbessern müssen. (Sehr überzeugt die gute Dame von Ihren Kollegen beim BVerfG und anscheinend läuft da schon was im Hintergrund....Person Q nimmt fiktiv an, dass im Hinterzimmer darüber verhandelt wird welche Sachen die LRA`s hinnehmen können, um diese dann entsprechend anzupassen an die Rechtsprechung)

Dann war Person K fertig nach knapp 30 min und die Richterin wollte die "Beweisaufnahme" (richtiges Wort fehlt gerade) schließen und Person K fiel Ihr ins Wort, dass er noch 7 Beweisanträge habe mit den schon 2 schriftlich vorher gestellten. Er wusste nicht, dass diese erst danach gestellt werden können  ::)
Richterin war aber gleich sichtlich genervt und Ihre Tonlage veränderte sich merklich. Nach der Schließung meinte Sie, dass wenn ich jetzt Beweisanträge stellen, es mind. eine Unterbrechung von 30min geben würde. Der Kläger war von der bisher und erst Recht von der nun an an den Tag gelegten Art und Weise der Richterin gerade zu noch mehr angespornt die Anträge vorzulegen. Die Richterin versuchte Person K erneut davon abzubringen und zu überreden. Person K meinte NEIN er wolle diese jetzt einreichen. Die Richterin saß aufgebracht und genervt auf Ihrem Stuhl und vergriff sich leicht im Ton Person K ggü. als Sie verlangte, ob Sie denn dann die Anträge irgendwie in die Hände bekomme. Gesagt getan, ist Sie aufgestanden, schnappte Ihre Sachen, wiederholte den Satz mit den 30min Unterbrechung und meinte ich könne ja einen Kaffee trinken gehen und schloß die Saaltür doch nicht so wie man es von zivilisierten Menschen erwarten würde.

Nach knapp 1h!!!!!! ging es dann weiter und die Richterin hatte auf ein mal sehr gute Laune  :o (Essen, ein Plausch mit Kollegen, die Anträge sind doch keine Gefahr - wer weiß). Die Richterin diktierte alle Beweisanträge mit Ablehnungsgrund ins Gerät, wobei die Gründe mehr als suspekt erscheinen - keine Konnexität; keine beweisliche Tatsache, sondern nur Beweisziel oder Beantwortung Rechtsfrage  ??? :o

Person K überlegte einen Befangenheitsantrag zu stellen, aber manches ist einfach verschenkte Lebensmühe, und vielleicht war das falsch, aber der Ausgang wäre ja klar gewesen.

FAZIT: Das Urteil stand schon vor der Verhandlung fest und ich bekomme immerhin ein paar extra Zeilen nur von Ihr geschrieben. Es wurde Lehrgeld gezahlt von Person K, aber in Vorbereitung auf den BR war es das wert.

Die Fragen oben und folgende sind natürlich rein fiktiv zu betrachten!!!


Person K ist kurz nach der Klageeinreichung gegen den MDR in ein Bundesland gezogen, wo der BR aktiv ist. Dort kam nun Ende letzten Jahres ein FB, wo aber auch die Wohnung der vorherig zuständigen LRA aufgeführt ist. Darf eine LRA für eine andere LRA Beiträge eintreiben? Weil ansonsten kann Person K dies nutzen, um den Bescheid als nichtig zu erklären in seiner Klage.
Hat Person K richtig verstanden, dass im Einzugsbgebiet des BR auch ohne Widerspruchsbescheid geklagt werden kann? Und wenn ja wie lange geht das?

Einen schönen Abend und viele Grüße von Person K!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2017, 23:51 von Bürger«

L

Leo

  • Beiträge: 383
  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
[...] und der Richterin KEIN Vorwurf oder anderes gemacht wird. Sie ist ja auch nur ein Mensch.

Ja. Außerdem: eine Richterin ist eine ehemalige Jurastudentin. Und davor war sie eine Schülerin.

Und jetzt als Richterin hat sie - wie das an fast jedem Arbeitsplatz der Fall ist - bestimmte Vorgaben, wie sie ihre Arbeit machen soll.

Zitat
[Richterin:] "Nun die Rechtslage ist ja aufgrund des Urteiles des BVerwG eindeutig!"

Der Satz ist bekannt.

Allerdings: dass die Urteile des BVerwG mit ähnlichen Textbausteinen erstellt wurden wie die Ablehnungsbescheide der GEZ, ist ebenfalls bekannt. Und der eine oder andere stellt sich die Frage, ob die Urteile des BVerwG beeinflusst worden sein könnten.

Zitat
Kläger durfte seine Punkte vortragen, die Richterin schrieb in der Zwischenzeit etwas auf einen Zettel, und meinte aber sie höre zu und Person K könne weiterreden (er unterbrach extra damit sie fertig schreiben kann) - von da an kam in Person K das Gefühl auf, dass man so schnell wie möglich fertig werden wolle

Vielleicht ist diesbezüglich das Thema Erledigungszahlen interessant:

Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15184.msg141992.html#msg141992

Im Internet gibt es dazu weitere Informationen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. März 2017, 08:18 von Leo«

S
  • Beiträge: 221
... angeblicher Gegenargumente ...

... weiteres nachhaken wurde ignoriert oder mit irgendwelchem "Wischi Waschi" Aussagen in Grund und Boden geredet Inwiefern kann man hier gezielt nachfragen und diese nichtssagenden Aussagen auch als solche bezeichnen? ...

Selbstverfreilich kann man nicht nur - nein, man sollte sogar(!) - RichterInnen auf etwaiges geistloses Phrasengedresche hinweisen, sofern man dies auch belegen/begründen kann. Dabei darf man natürlich auch das Kind beim Namen nennen; aber bitte in einer freundlichen und bestimmten Art!

Der deutsche Politiker Gregor Gysi hat einmal folgenden Satz geäußert: "Ich halte es immer für gefährlich, wenn scheinbar zwingende Zusammenhänge hergestellt werden, die in Wirklichkeit nicht existieren, nur um ein anderes Ziel damit begründen und durchsetzen zu können."

Dir ist offenbar RICHTERLICHE MANIPULATION widerfahren!

Das scheint im Übrigen auch ganz "gut" in's Gesamtbild zu passen, denn Manipulation ist das wichtigste Handwerkszeug um dieses perverse Zwangsrundfunksystem überhaupt noch durchsetzen bzw. aufrechterhalten zu können.

Vielen lieben Dank für's Einstellen Deines Gedankenprotokolls! Und viel Erfolg für den weiteren Verlauf!

WIR SIND RICHTIG SAUER UND WIR WERDEN TÄGLICH MEHR !!


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vielen Dank für den Bericht.

Wir lernen ja auch kontinuierlich dazu.

Gestern war ich ja beim VG Schleswig dabei, war auch "sehenswert", siehe Berichte dazu im Thread:

Verhandlung, VG Schleswig, Mi. 01.03.17, 10.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22006.msg142411.html#msg142411

Egal wie, niemals alleine.

Vielleicht einfach, sobald der Termin feststeht, Aufruf im Forum für einen Beistand! :) 8)


Edit "DumbTV":
Verlinkung zum Verfahren ergänzt.


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P

P

  • Beiträge: 141
Person K ist kurz nach der Klageeinreichung gegen den MDR in ein Bundesland gezogen, wo der BR aktiv ist. Dort kam nun Ende letzten Jahres ein FB, wo aber auch die Wohnung der vorherig zuständigen LRA aufgeführt ist. Darf eine LRA für eine andere LRA Beiträge eintreiben?
Ja, das ist gemäß § 10 Abs. 5 Satz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag möglich.

Hat Person K richtig verstanden, dass im Einzugsbgebiet des BR auch ohne Widerspruchsbescheid geklagt werden kann? Und wenn ja wie lange geht das?
Ja, es kann entweder innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt oder direkt geklagt werden. Insofern die Rechtsbehelfsbelehrung im Beitragsbescheid fehlerhaft ist, beträgt die Frist ein Jahr.


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  • IP logged

Q
  • Beiträge: 11
Danke für die Antworten.

Person K hat nun das Urteil erhalten.

Im Namen des VOLKES ergeht folgendes Urteil:

Der Kläger verliert!!! aufgrund vorgefertigter Textfragmente. Es ist immer wieder interessant wie mit den Argumenten der Kläger umgegangen wird. Entweder GAR NICHT oder es werden sehr kuriose Begründungen und Argumente geschrieben. Ich nenne diese Argumente "Schiebetürargumente". So wie es mir gerade passt kann ich diese auslegen und gegen den Kläger verwenden. Immerhin wird Person K der teure Klageweg sowie eine "Berufung" eingeräumt. Das ist sehr nett!

Nun ja Person K wartet jetzt mal auf Post vom MDR oder BR. GEZahlt wird dann aber erst in BAR  ;)


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