Verhandlungen in Schwerin 1/Hallo zusammen, bin noch unterwegs, auf dem Heimweg.
Habe schon mal die ersten Eindrücke formuliert, weitere werden folgen.
Heute fanden nur 4 Verhandlungen statt. Aber die hatten es in sich.
Bei der letzten, bei der ich als Beistand mit vorne dabei war, erreichten wir nach ca. 1 Stunde „Rechtsgespräch“ eine Unterbrechung der Verhandlung bis auf weiteres, da das
Recht der „Akteneinsicht“ von dem Kläger in Anspruch genommen werden wird.
Zuerst war ja der Vorschlag von Richterseite, diese Akteneinsicht jetzt hier und gleich gestatten zu lassen. Da dies aber die letzte Verhandlung war, wir bei den 3 vorherigen schon dabei waren und keinen Kopf dafür mehr frei hatten, kam es zu einer anderen Regelung.
Die
Akten werden zu einem Amtsgericht in der Nähe des Klägers geschickt, damit er nicht noch einmal dafür nach Schwerin anreisen muss. Das Amtsgericht vereinbart dann mit dem Kläger einen Termin für die Akteneinsicht. Danach hat der Kläger Zeit, seine gewonnenen Erkenntnisse in einem Schriftsatz festzuhalten und dem Verwaltungsgericht zukommen zu lassen. Danach kann die mündliche Verhandlung wieder fortgesetzt werden oder es geht nur noch schriftlich weiter.
Der Kläger meinte, dass er dies jetzt so noch nicht sagen kann und sich die Option offen hält, dies dann zu entscheiden ob nun mündlich oder schriftlich weiter.
Ja, wie bei dem damaligen
„Schriftsatzrecht“, bei dem wir damals auch eine angemessene Zeit dafür bekomme haben, gibt es auch die Möglichkeit, bei Unklarheiten jedweder Art, sich mittels dem
Recht auf Akteneinsicht einen weiteren Zeitspielraum zu verschaffen.
1. Verhandlung, 9.30 UhrWir Mitstreiter waren überpünktlich, der Rechtsanwalt kam auch etwas vorher, der Richter kam verspätet, ein Vertreter des NDR erschien zur 1. Verhandlung nicht.
Der Richter war darüber irritiert, dass vom NDR niemand erschienen ist, kramte in seinen Unterlagen und überprüfte, ob er denn den NDR korrekt „eingeladen“ hat.
Es war bei der 1. Verhandlung nur der Rechtsanwalt der Klägerin da und gab zu, dass dies sein 1. Fall in der Thematik GEZ sei.
Es ging um Belange von vor dem 1.1.13 und ich dachte, nun kann ich mich entspannt zurücklehnen und nur zuhören.
Im Prinzip ging es darum, dass noch von 2012 Beträge ausstehen, da die Klägerin versäumt hatte beim Einzug bei ihrem Lebensgefährten ihre Geräte abzumelden.
Soweit so gut. Interessant war was sich dann zwischen dem Rechtsanwalt und dem Richter entwickelte.
Der Richter klärte den Rechtsanwalt darüber auf, was es überhaupt mit der Gebühr und ab
2013 mit dem Beitrag auf sich hat. Wir wurden durch einen langen Monolog des Richters mitinformiert.
(meine Anmerkung: es kam zu mehreren längeren Monologen des Einzelrichters und ich machte mir einige Notizen, die ich vorhatte in dem „Rechtsgespräch“ der letzten Verhandlung, bei der ich als Beistand mit nach vorne wollte, anzusprechen)
Dann kam der Punkt, als über eine Klagerücknahme gesprochen wurde.
Der Richter musste den Rechtsanwalt auch darüber erst einmal aufklären:
Gerichtsgebühr = 3 x eine pauschale Gebühr (Mindeststreitwert: 500 Euro)
Bei Klagerücknahme, die ja während der mündlichen Verhandlung auch möglich ist, Rückerstattung von 2 dieser Gerichtsgebühren.
(Der Rechtsanwalt war auch schon sicher Ü40 und es war doch wohl nicht seine erste Verhandlung?
)