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[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern

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der AnstaltsSchreck:
Edit "Bürger" - wichtige Änderungen/ Aktualisierungen 13.01.2017
siehe Anmerkungen am Ende dieses Beitrags!
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Jeder, der auf diesen Seiten unterwegs ist, kennt gewiss die Situation: Man wird vom Beitragsservice (BS) angeschrieben, erhält (ggf. auch zwangsweise) ein Kundenkonto und soll durch den Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des Rundfunks herangezogen werden (nebenbei bemerkt zählt dieses Rundfunkfinanzierungssystem weltweit zu den teuersten überhaupt). Wer sich dagegen wehrt oder das Rundfunkangebot aus eigener Entscheidung oder aus persönlicher Überzeugung ablehnt, wird abgemahnt, mit Säumnisgebühren abgestraft oder muss ggf. sogar eine Zwangsvollstreckung über sich ergehen lassen. Trotz erheblicher Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags und trotz zahlreicher individueller Begründungen unter Angabe plausibler Argumente und Motive wird dieses System von Seiten der Politik und der Gerichte derzeit noch weitestgehend gestützt (bis auf eine wenige Ausnahmen). Die Botschaft, die hierbei vermittelt wird, ist relativ klar: Der BS fordert, der Bürger hat zu zahlen.

Vielleicht ist es daher nun auch mal an der Zeit, diesen Spieß ein wenig umzudrehen. Was uns der BS in seinen Informationsschreiben und Drohbriefen i.d.R. nämlich nicht mitteilt, ist, dass wir als Bürger neben gewissen Pflichten auch diverse Rechte besitzen, an denen auch der BS und die jeweilige Landesrundfunkanstalt (LRA) gebunden sind. In diesem Zusammenhang soll auf das Datenschutzrecht hingewiesen werden:

Vielen wird wahrscheinlich nicht bewusst sein, dass der Rundfunk datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen und zu gewährleisten hat. Dazu ist er aber gesetzlich verpflichtet, insbesondere wenn wir als Bürger eine Auskunft einfordern und unser Recht auf Datenschutz auch aktiv geltend machen. Einmal im Jahr kann i.d.R. eine Person XY bei einer entsprechenden Stelle eine umfangreiche Datenauskunft einfordern. Ignoriert diese Stelle jedoch berechtigte Datenschutzanforderungen, kann beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt werden und ggf. auch Klage wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes oder mögliche Rechtsverstöße eingereicht werden. Letzteres könnte die verantwortliche Stelle ziemlich hart treffen, da Bußgeldforderungen ggf. verhängt werden und Schadenersatzansprüche vom Betroffenen geltend gemacht werden können. Mit diesen gesetzlichen Anforderungen kann und sollte daher auch der Rundfunk nicht beliebig umgehen, da es sich um eine gesetzliche Pflicht handelt.

Was bringt das Ganze?
Gewiss wird durch diese Handlungsmöglichkeit nicht der Rundfunkbeitragszwang abgeschafft oder gar der RBStV aufgehoben. Aber folgende potentielle Vorteile und fiktive Möglichkeiten könnten sich hieraus konkret ergeben:

* Eigene Rechte in Anspruch nehmen und gegenüber dem BS und der zuständigen LRA geltend machen (wir bewegen uns aus der passiven Rolle der Reaktion heraus und fordern nun aktiv unsere Rechte zumindest in Bezug auf den Datenschutz ein)
* Umfangreiche Auskünfte einfordern (BS und LRA geraten nun gewissermaßen unter Druck und Zugzwang. Eine Datenauskunft hat üblicherweise innerhalb von 2-3 Wochen zu erfolgen. Wenn keine Reaktion erfolgt, kann die jeweiligen Stellen nochmals ermahnt oder an die Auskunftspflicht erinnert werden (am besten per Einschreiben per Rückschein). Wenn noch immer keine Reaktion erfolgt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten und zur Einschaltung des Rechtswegs)
* Sofern falsche oder fehlerhafte Daten zu der eigen Person verarbeitet oder gespeichert wurden, könnte ggf. auch eine Berichtigung der Daten vom Betroffenen verlangt werden.
* Evtl. könnten die erteilten Informationsauskünfte auch später vor Gericht als Indizien hilfreich sein, sofern sich Widersprüche, Ungereimtheiten oder eine widerrechtliche Handlungsweise in Bezug auf die Einhaltung des Datenschutzes ergeben sollten. Grundsätzlich dürfte die Auskunftserteilung für die Betroffenen kostenlos sein (im Gegensatz zu einer Akteneinsicht, die i.d.R. immer mit Kosten und einer persönlichen Einsichtnahme verbunden sind)
* Person XY kann den BS und die LRA ein Stück weit in die Schranken weisen, wie mit ihren persönlichen Daten umzugehen ist. Dadurch erschwert diese fiktive Person eine Datenweitergabe und kann diese unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Fällen ggf. sogar vollständig unterbinden.
* Reagieren BS und LRA nicht oder ergeben sich anhand der Informationen Hinweise auf Datenschutzverletzungen/-mängel, dann können Schadenersatzansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden. Wer nun neugierig geworden ist, um welche Summen es dabei grundsätzlich gehen könnte, der schaut sich am besten mal § 43 Bundesdatenschutzgesetz an und wird wahrscheinlich positiv überrascht sein.
* Der BS hat darüber hinaus Datenschutzanfragen und Datenschutzmängel zu dokumentieren und bekannt zu machen. Es dürfte für ihn mit einem erheblichen Imageschaden verbunden sein, wenn er hierbei Datenschutzmängel öffentlich einräumen müsste.
Wenn sich nun viele fiktive Personen dazu entschließen sollten, ihre Datenschutzrechte unmittelbar einzufordern, dann könnte der BS und die LRA durchaus ins Schwitzen geraten. Man stelle sich nur mal vor, wenn bei all diesen Stellen plötzlich körbeweise Briefe eingehen sollten und all die Datenschutzanfragen innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet werden sollen.

Laut Jahres- bzw. Geschäftsbericht des BS befanden sich die bisherigen Datenschutzanfragen (2014: 1.017 und 2015: 778) in der Vergangenheit für den BS allerdings eher auf einem recht entspannten Niveau. Der BS schreibt nämlich selbst, dass ''die Gesamtzahl der Anfragen oder Beschwerden zu Fragen des Datenschutzes (...) nach wie vor als gering zu bewerten'' sind und sich ''somit im unkritischen Bereich'' bewegen.
Diese Anmerkungen könnte man aus meiner Sicht nun fast schon als eine Einladung betrachten,  mehr aktives Engagement zu zeigen und von unserem Datenschutzrecht aktiv Gebrauch zu machen.

Wenn, sagen wir mal, rein hypothetisch nur 1 Promille der derzeitigen Rundfunkbeitragsgegner aus eigener Entscheidung heraus den BS und die LRA wegen den Datenschutz anschreiben würden, dann könnte dies gerade zu Beginn des neuen Jahres ein mögliches Potential mit Signalwirkung entfalten, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger aufwachen, das bestehende System in Frage stellen und diesem nicht mehr uneingeschränkt Folge leisten. In diesem Sinne bleibt zu hoffe, dass im Jahr 2017 ein Feuerwerk für unsere Freiheit gemeinsam entfacht werden kann.

Ach ja, zu Punkt 5 möchte ich noch kurz ergänzen, dass zumindest eine aus meiner Sicht mangelnde Beachtung des Datenschutzes offensichtlich bereits gang und gäbe ist. Vergleicht mal dazu die euch zugewiesene Beitragsnummer mit den Zahlen im Brieffenster, der vom BS an euch adressierten Schreiben. In vielen Fällen ist die Beitragsnummer nämlich für jedermann öffentlich sichtbar und könnte somit auch von Unbefugten missbraucht werden.

Mich wundert es daher, wie der BS behaupten kann: ''Datenschutzverstöße wurden nicht festgestellt.'' Ist dies tatsächlich noch niemanden aufgefallen? Nun denn, vielleicht ist jetzt ja der richtige Zeitpunkt gekommen, dagegen Einspruch zu erheben.


Falls Du bzw. Sie diese Informationen begrüßen und als hilfreich erachten, dann können der Link und die Infos gerne mit dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis geteilt oder in anderer Form verbreitet werden.

Der fiktive Entwurf im Anhang kann selbstverständlich frei verwendet und modifiziert werden. Er ist somit als "open source" für die Community anzusehen und steht unter der Creative-Commons-Lizenz ohne die sonst üblichen Lizenzbedingungen (CC0). Ein Dank geht an dieser Stelle auch an LeckGEZ, der unter folgendem Link wertvolle Anstöße gab:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html


Last but not least:

All diese Angaben erfolgen ohne jegliche Gewähr und stellen selbstverständlich auch keine Rechtsauskunft dar, zu der ich im Übrigen auch nicht befugt wäre. Es handelt sich lediglich um eine persönliche Meinungsäußerung und Anregung, sich mit den eigenen Datenschutzrechten auseinanderzusetzen und davon ggf. auch wirksam Gebrauch zu machen. Zu diesem Zweck dient auch der fiktive Entwurf bzw. die Orientierungsgrundlage im Anhang. Ich rufe auch niemanden zu einer bestimmten Handlungsweise auf, denn ich glaube fest daran, dass jeder Mensch befähigt sein sollte, eigenständig und eigenverantwortlich aus freiem Willen heraus zu handeln. Jeder kann und sollte die Rechtsgrundlagen am besten selbst überprüfen (im Entwurf findet ihr bereits ein paar entsprechende Hinweise). Sollte etwas nicht stimmen oder korrekturbedürftig sein, wäre ich für entsprechende Angaben und Hinweise dankbar.


der AnstaltsSchreck


Edit "Bürger" - wichtige Änderungen/ Aktualisierungen 13.01.2017:
Der bereitgestellte Entwurf wurde vom Threadersteller noch einmal wesentlich überarbeitet, ergänzt und verbessert - siehe aktuelle Anhänge.
Zu den vorgenommenen Veränderungen siehe bitte die Hinweise des Verfassers unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138505.html#msg138505
Alle Nutzer sollten ebenfalls beachten, dass wertvolle Zusatzinformationen sowie ein weiteres fiktives Musterschreiben als mögliche Reaktion auf ein Antwortschreiben des Beitragsservice oder der Landesrundfunkanstalt im weiteren Threadverlauf abrufbar sind und diskutiert werden.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Bürger:
Edit "Bürger":
aktualisierte Version v. 13.01.2016 gem. Einstiegsbeitrag
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Vielen Dank an @der AnstaltsSchreck für diese Initiative, die so ähnlich schon seit langem auf der ToDo-Liste steht, es bislang jedoch leider aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht zur Realisierung geschafft hat.

Und in der Tat, sollte dies als "Aktion" vorangetrieben werden.
Hierzu die entsprechenden "Hebel" vielleicht in den kommenden Tagen/ Wochen...

Hier noch der Übersicht, schnelleren Erfassbarkeit und direkteren, zielgerichteten Diskussion halber der Inhalt des oben vorgeschlagenen Beispiel-Schreibens
(siehe dortige PDF- und DOC-Version im Anhang)


--- Zitat ---Vorname Name
Straße
PLZ Ort


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
z.H. Datenschutzbeauftragte/n
50439 Köln
und/oder alternativ die zuständige Landesrundfunkanstalt)

(weiteres Schreiben auch an:
- Rundfunkbeauftragte/n für den Datenschutz beim XXX (Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice XXX (Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

und ggf. auch optional an:
- Datenschutzbeauftragte/n von Deutschlandradio: Raderberggürtel 40, 50968 Köln
- Datenschutzbeauftragte/n beim ZDF: ZDF-Straße 1, 55127 Mainz)

Hinweis: Alle entsprechenden Anschriften, Namen und weitere Kontaktmöglichkeiten der jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten können eingesehen werden unter:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=56EF14912CA4CBD6B2A03DCE2F155C36.1_cid344

Idealerweise kann jedes einzelne Schreiben geringfügig abgewandelt oder individualisiert werden!


Angebliche Beitragsnummer:  xxxxxxxx

Ort und Datum

                        
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bitte Sie darum, die geltenden Datenschutzvorschriften zu beachten und den nachfolgenden Inhalt meines Schreibens aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen. Meinen Aufforderungen und Bitten ist unverzüglich nachzukommen, da Ihre Einrichtung kraft Gesetzes dazu verpflichtet ist, datenschutzrechtliche Bestimmungen und Anforderungen zu befolgen und zu gewährleisten.



A) Datenauskunft

Aufgrund der geltenden Datenschutzgesetze auf Landes- und Bundesebene verlange ich von Ihnen eine vollständige und unentgeltliche Datenauskunft zu allen Sachverhalten und -vorgängen, die meine Person in irgendeiner Form betreffen, da Daten von mir in Ihrer Einrichtung verarbeitet, gespeichert oder übermittelt wurden.

Ich fordere Sie insbesondere dazu auf:

1.) offenzulegen, welche Daten über mich im Einzelnen bei Ihnen gespeichert sind oder bislang verarbeitet wurden. Mitzuteilen sind die konkreten Klartext-Informationen des kompletten Datensatzes über mich sowie das genaue Datum, der genaue Umfang und der genaue Zweck, der mit der jeweiligen Datenspeicherung und -verarbeitung verbunden war. Außerdem bitte ich um detaillierte Auskunft:

wo meine Daten gespeichert sind (Meine konkreten Fragen dazu im Detail: Befinden sich die Daten auf einem zentralen Datenserver oder werden diese an verschiedenen Orten verteilt abgespeichert? Wenn letzteres zutreffen sollte, um welche Stellen handelt es sich genau, die konkrete Zugriffsbefugnisse besitzen? Befinden sich alle Datenserver innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder werden die Daten möglicherweise auch ins Ausland transferiert?),
wie diese vor unbefugten Zugriff konkret geschützt werden (Meine konkreten Fragen und Anmerkungen dazu im Detail: Ihre Einrichtung speichert und verarbeitet sensible und persönliche Daten von Millionen von Bundesbürgern inkl. meiner eigenen. Können Sie mit verbindlicher Sicherheit ausschließen und mir eine Garantie geben, dass diese Daten nicht durch unerlaubte Datenweitergabe durch unautorisierte Mitarbeiter innerhalb Ihres großen Unternehmensbetriebs auch für anderweitige Zwecke genutzt werden könnten, von Hackern gestohlen werden und somit ebenfalls in die Hände Dritter gelangen können? Welche konkreten Sicherheitsvorkehrungen haben Sie in Ihrem Unternehmen genau vorgenommen? Wer haftet im Schadensfall? Sofern Sie die Verhütung und Unterbindung von solchen potentiellen Gefahrenursachen mir gegenüber nicht glaubhaft versichern können, fordere ich Sie hiermit bereits dazu auf, meine Daten - sofern Sie zu deren Speicherung und Verarbeitung gesetzlich berechtigt sind - nur in einer verschlossenen und geschützten Räumlichkeit in Druckform aufzubewahren und alle Datensätze und Datenverknüpfungen zu meiner Person, die derzeit noch elektronisch vorliegen sollten, unverzüglich zu löschen. Sollten Sie dies nicht beachten, behalte ich mir ausdrücklich das Recht auf Schadenersatz vor, für Schäden die durch diese Zuwiderhandlung möglicherweise entstanden sind oder in Zukunft entstehen können),
welche Verknüpfungen meiner Daten ggf. zu anderen/fremden Datensätzen bestehen (bitte in diesem Fall, wie bereits zuvor erwähnt, im Detail aufschlüsseln, welche Einrichtungen und Stellen Zugriff auf die Datenverknüpfungen oder Datensätze haben oder mit der Datenbearbeitung und -speicherung konkret beauftragt wurden),
welche Arten von Datenübertragungen zwar regelmäßig oder üblicherweise stattfinden, hierbei jedoch nicht protokolliert werden,
ob automatisierte Datenweitergabe oder -empfang erfolgt bzw. stattgefunden hat,
welche Daten insbesondere ohne meine ausdrückliche Einwilligung gespeichert oder verarbeitet wurden (entsprechende Daten bitte mir gegenüber kenntlich machen) und
welche Regelungen bezüglich der Löschung des individuellen Datensatzes zu meiner Person konkret bestehen und wie eine Löschung ggf. konkret gewährleistet und auf unabhängige Weise auch kontrolliert wird (Meine konkreten Fragen dazu im Detail: Wann und unter welchen Voraussetzungen erfolgt eine Löschung? Wie kann eine Löschung ggf. veranlasst werden? Werden unter den entsprechenden Voraussetzungen tatsächlich jegliche Daten von mir gelöscht? Und kann ich, selbst wenn Ihnen nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten grundsätzlich gestattet sein sollte, die Löschung bestimmter Datenmerkmale wie konkretes Geburtsdatum und Geschlecht veranlassen? Welche Stellen wären bei einer vorzunehmenden Löschung konkret involviert?)

2.) mir Auskunft zu erteilen, aus welchen Quellen Sie Daten über mich und meine Person ganz konkret erhalten haben und für welche Zwecke Sie diese genau verwenden. Sofern Sie sich in Ihrer Antwort auf eine Meldebehörde oder einen sogenannten “einmaligen Datenabgleich“ beziehen sollten, bitte ich um ausführliche Hinweise, um welche Meldebehörde es sich hierbei ganz genau gehandelt hat, welche Daten hierbei konkret übermittelt wurden und zu welchem Zeitpunkt (Datum und Uhrzeit) dies genau geschah. Bitte geben Sie mir hierzu auch das jeweilige Aktenzeichen des Vorgangs bekannt.
Sofern eine Datenübermittlung im Rahmen eines automatisierten Abrufverfahrens erfolgt ist, bitte ich ebenfalls um entsprechende Angaben mit Hinweis darauf, wer die teilnehmenden Stellen waren und wie häufig eine automatisierte Datenübermittlung oder ein automatisierter Datenabruf erfolgt ist.

3.) sofern eine Datenweitergabe stattfand, mir alle Empfänger meiner Daten im Detail zu benennen. Ebenfalls bitte ich Sie darum, den jeweiligen Zeitpunkt, Umfang und Zweck der Datenübermittlung wahrheitsgetreu offenzulegen. Bitte geben Sie mir hierzu auch das jeweilige Aktenzeichen des Vorgangs bekannt.

4.) meine Daten an Dritte ohne meine vorherige Einwilligung unter keinen Umständen weiterzugeben. Selbst wenn eine solche Datenübermittlung bislang noch nicht erfolgt sein sollte, untersage ich Ihnen hiermit vorsorglich die Übermittlung meiner Daten an Dritte auf unbestimmte Zeit. Eine Abweichung von dieser Regelung erfordert auf jeden Fall meine vorherige Einwilligung in schriftlicher Form. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung und schriftliche Bestätigung Ihrerseits mir gegenüber. Sofern Daten an Dritte übermittelt wurden, fordere ich von Ihnen eine ausführliche Auskunftserteilung entsprechend des zuvor genannten Punktes. Ich weise darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann, so dass Sie diese Anforderung im eigenen Interesse beachten und Folge leisten sollten.

5.) zu beachten, dass ich eine Nutzung, Speicherung und Übermittlung von Daten zu Werbe-, Markt- und Meinungsforschungszwecken oder zum Zweck eines möglichen Adresshandels ausdrücklich widerspreche und einem solchen Verwendungszweck bislang auch nie freiwillig oder bewusst zugestimmt habe. Sollten Daten von mir u.a. auch für diese Zwecke erhoben worden sein, so verlange ich eine sofortige, unverzügliche und vollständige Sperrung meiner Daten und erwarte eine schriftliche Bestätigung von Ihnen, in der ebenfalls im Detail dargelegt wird, warum dies ohne meine Einwilligung erfolgt ist. Da der Rundfunk u.a. auch selbst Werbezwecke verfolgt und darüber hinaus sogar wiederholt Meinungsforschung und Meinungsmache betreibt, bitte ich um plausible Auskünfte, inwiefern eine Speicherung und Verarbeitung meiner Daten nicht mit solchen Interessen kollidiert und meine Daten somit auch möglicherweise zweckentfremdet wurden. Wie lässt sich die vorgesehene Zweckbestimmung unter diesen Gegebenheiten überhaupt eindeutig sicherstellen und klar von anderen Nutzungs- oder Verwertungsmöglichkeiten abgrenzen?

6.) mir die Richtigkeit und die Vollständigkeit, der von Ihnen gemachten Aussage, durch eine autorisierte Person per Unterschrift zu versichern. Ein automatisiertes und oberflächliches Standardschreiben, welches vorrangig auf Textbausteinen aufbaut und zurückgreift, aber hierbei nicht auf meine konkreten und individuellen Fragestellungen in angemessener Form eingeht, wird meinerseits weder akzeptiert noch toleriert. Ich erinnere daran, dass die Datenschutzgesetze auch für Ihre Einrichtung rechtlich bindend sind und eine Zuwiderhandlung erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.



B) Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten

1.) Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung ausnahmslos ein, die nicht innerhalb der engen Grenzen des Unionsrechts gemäß der Richtlinie 95/46, Abschnitt VI, Art. 13 definiert sind, in der die Ausnahmen und Einschränkungen rechtsverbindlich festgelegt wurden. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche daher hiermit jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden könnte, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

2.) Weiterhin möchte ich immer über jede beabsichtigte Datenweitergabe im Voraus informiert und unterrichtet werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14, in der der Europäische Gerichtshof am 01.10.2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Stelle diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Abs. 33 des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

3.) Ich widerspreche hiermit jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Datensätzen. Dafür gibt es keinen legitimen Grund, da dies einem Verstoß gegen Unionsrecht auf höchster Gerichtsebene entsprechen würde.

4.) Ich widerspreche der Zusammenführung und/oder Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken, die Informationen über nahezu die gesamte Bevölkerung beinhalten und daher den Charakter eines zentralen Melderegisters sehr nahe kommen. Meine Daten dürfen nur bei strenger Erfüllung aller gültigen Rechtsvorschriften und datenschutzrechtlichen Anforderungen unter Einbeziehung des EU-Rechts innerhalb eines engen Rechtsrahmens und unter Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Autorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. durch zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden. Ich bitte daher um umfassende Auskunft und Erläuterung, ob diese Vorgaben in Ihrer Einrichtung und in allen Stellen, an denen Daten übermittelt wurden, tatsächlich auch zu jedem Zeitpunkt gewährleistet wurden und in welcher Form dies genau geschieht.

5.) Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung, die ereignisgesteuert meine Daten an andere Stellen oder Dritte (z.B. in Form einer passiven Datenabfrage) abführt, ohne jedoch hierfür meine ausdrückliche Einwilligung in schriftlicher Form zu besitzen. In gleicher Weise widerspreche ich dem automatisierten Datenempfang.

6.) Dieser Widerspruch, umfasst auch alle datenverarbeitenden Einrichtungen, die mit Ihrer Einrichtung in direkter oder indirekter Art und Weise verbunden sind. Dies schließt daher auch externe Dienstleister wie z.B. IT-Dienstleister mit ein, die sogenannte “Spiegelregister“ unterhalten. Ich sehe Ihre Einrichtung in der Pflicht, diese Datenschutzanforderungen zu gewährleisten und dem Datenschutz der Bürger die höchste Priorität einzuräumen inklusive meiner eigenen Person.

7.) Mein Widerspruch ist allumfassend und ausnahmslos bezüglich der Weitergabe meiner Daten, welche über die Erfordernisse in EU-Richtlinie 95/46, Abschn. VI, Art. 13 hinaus gehen. Damit mache ich geltend, dass auch unerwähnte Möglichkeiten der Datenweitergabe aus Unkenntnis der vollständigen Datenverarbeitungspraxis ausgeschlossen sind.

8.) Ich möchte in der aktuellen Form und bei allen zukünftigen Änderungen von gesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf Datenweitergabe/-weiterverarbeitung erheben und mich hierbei betreffen könnten, die Datenschutzanforderungen immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung,
-verarbeitung und -weitergabe immer nach der Maßgabe “keine Datenweitergabe ohne vorherige Einwilligung“ für mich voreingestellt ist. Eine ungeklärte Datenweitergabe/Datenverknüpfung, die unter Umständen zu meinem einseitigen Nachteil erfolgt, widerspreche ich an dieser Stelle ausdrücklich. Sollte Ihre Einrichtung von dieser Aufforderung abweichen wollen, bitte ich um entsprechende Benachrichtigung und ausführliche Begründung im Vorfeld unter Nennung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für diese Handlungsweise.



C) Aufforderung der Unterlassung des widerrechtlichen Umgangs mit dem Datenschutz

Leider muss ich mit Bedauern und Entsetzen feststellen, dass Ihre Einrichtungen die minimalen Anforderungen des Datenschutzes äußerst mangelhaft gewährleistet. Die mir vom Beitragsservice zugeteilte Beitragsnummer war nämlich im Brieffenster mehrerer Schriftstücke öffentlich sichtbar, so dass sie für andere Menschen und unbefugte Personen, die mit den verschlossenen Briefsendungen in Kontakt kamen, zugänglich war. Ein möglicher Missbrauch kann von Ihrer Einrichtung somit nicht plausibel ausgeschlossen oder abgestritten werden. Für dieses fahrlässige Verhalten fordere ich eine unverzügliche Erklärung und Begründung. Gleichzeitig richte ich an Sie die Aufforderung, diesen widerrechtlichen Umgang mit dem Datenschutz mit sofortiger Wirkung in Zukunft zu unterlassen.

Ich weise darauf hin, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Anforderung zu erheblichen Schadenersatzansprüchen führen könnte, so dass Sie diese Aufforderung im eigenen Interesse beachten und Folge leisten sollten.



Abschließend teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich:

a)eine ausführliche schriftliche Antwort und Stellungnahme zu dem gesamten Sachverhalt bezüglich des Datenschutzes sowie
b)eine sofortige Umsetzung und Bestätigung meiner Datenschutzanforderungen

innerhalb von zwei Wochen nach Eingang meines Schreibens von Ihnen einfordere. Sollte Ihnen dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, so können Sie die Frist nach vorheriger Rücksprache ggf. verlängern. Unter diesen Voraussetzungen erwarte ich von Ihnen allerdings eine schriftliche Benachrichtigung innerhalb des genannten Zeitraums, in der Sie mir mitteilen, bis wann Sie die geforderten Informationen konkret nachreichen wollen.

Sollten Sie dieses Schreiben jedoch ignorieren, weise ich an dieser Stelle bereits darauf hin, dass ich Beschwerde bei dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einlegen kann und von diesem Recht auch notfalls Gebrauch machen werde. Darüber hinaus behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor einschließlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder weiteren Forderungen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden datenschutzrechtlichen Regelungen auf Landes- und Bundesebene.


Mit freundlichen Grüßen


Unterschrift


--- Zitat ---Anhang (Rechtsgrundlagen und Datenschutzbestimmungen)
[...] siehe Dokumente in den Anhängen des Einstiegsbeitrags bzw. Folgekommentar
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---


Edit "Bürger":
aktualisierte Version v. 13.01.2016 gem. Einstiegsbeitrag

der AnstaltsSchreck:
@ Bürger und alle anderen:
Sehr gerne doch! Zusammen sind wir stark.

Hier noch aufgrund der begrenzten Zeichenanzahl pro Kommentar der Anhang (Stand 13.01.2016)

--- Zitat ---Anhang (Rechtsgrundlagen und Datenschutzbestimmungen)


I.XXX Staatsvertrag
(Hinweis: XXX steht hier stellvertretend für den Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

Auszug § XY:
(XY durch den relevanten Paragraphen über entsprechende Datenschutzbestimmungen ersetzen.

Hinweis: In diesem Thread sind unter Antwort #3
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138281.html#msg138281
ausführlichere Hintergrundinformationen zu diesem Punkt enthalten und das Ganze wird auch unter Antwort #5
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.msg138287.html#msg138287
anhand eines fiktiven Fallbeispiels anschaulich verdeutlicht)


II.Landesdatenschutzgesetz XXX (LDSG XXX)
(Hinweis: XXX steht hier stellvertretend für den Name der zuständigen Landesrundfunkanstalt)

Auszug §§ XY:
(Hinweis: XY durch die relevanten Paragraphen zu den Datenschutzrechten des Betroffenen und möglichen Schadenersatzansprüchen ersetzen. In diesem Thread wird das Ganze auch unter Antwort #5 anhand eines fiktiven Fallbeispiels sehr anschaulich verdeutlicht)

Internet: XXX
(Hinweis: Entsprechende Quelle hier einfügen)


III.Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), unter besonderer Bezugnahme auf:

§  6 Rechte des Betroffenen
§ 34 Auskunft an den Betroffenen
§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (insbesondere unter Bezugnahme auf die Bestimmungen aus Abs. 3 und 4, in denen Regelungen zur Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels, der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung getroffen werden)

Internet: https://dejure.org/gesetze/BDSG


IV.Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH C-201/14)

Auszug Abs. 33:

„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Internet: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266


V.Unionsrecht Richtlinie 95/46

Auszug Abschnitt VI, Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“):

(1) Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für

a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.

Internet: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31995L0046
--- Ende Zitat ---


Ich fühle mich übrigens im positiven Sinne überwältigt von dem offensichtlich sehr großen Interesse. Denn weit über 150 Downloads nach nur 1 einzigen Tag sprechen für sich. Ihr macht mir Hoffnung und vielleicht kommt die 1 Promille bis Anfang des nächsten Monats sogar noch zusammen !!! Daher fleißig weitersagen und, wer möchte, das eigene Datenschutzrecht auch tatsächlich in Anspruch nehmen

Und hierbei insbesondere nicht vergessen:
Für die betroffenen Bürger handelt es sich um ein Recht, für die LRAs und den BS ist es jedoch eine Pflicht!

Der AnstaltsSchreck

der AnstaltsSchreck:
Aufgrund einiger Anfragen soll nachfolgend etwas tiefer auf ein paar Rechtsgrundlagen und weitere ergänzende Hinweise zu dem ursprünglichen Posting eingegangen werden.

Eine wichtige Korrektur hierbei vorweg: Letztendlich ist i.d.R. als Rechtsgrundlage das Landesdatenschutzgesetz (LSDG) maßgeblich, welches für die jeweils zuständige LRA gilt. Es wäre jedoch sicherlich nicht abwegig, zusätzlich auch auf Regelungen des BDSG ergänzend hinzuweisen. Das LSDG steht jedoch klar im Vordergrund! Dazu später noch mehr.

Besonders empfehlenswert als Hintergrundinformation zu diesem Thema erscheint folgende Internetseite der Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit dem Titel:

Datenschutz beim Rundfunk und beim Beitragsservice von , und Deutschlandradio (früher: GEZ)
https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Ueberblick/Ausnahmen_vom_Geltungsbereich/PresseRundfunkFernsehenArtikel/Rundfunk_Beitragsservice.html


Hier sind recht grundlegende Informationen bereits übersichtlich zusammengefasst. Die relevanten und wesentlichsten Inhalte daraus sollen nachfolgend in Kurzform zitiert werden (Hervorhebung durch den Verfasser. Persönliche Anmerkungen und Interpretationen einer fiktiven Person X sind kenntlich gemacht).


--- Zitat ---“Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit gelten für die journalistisch-redaktionelle Arbeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (...) die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur sehr eingeschränkt.

An ihre Stelle treten rundfunkspezifische Datenschutzvorschriften (...)
Von Bedeutung ist hierfür zunächst der zwischen den Ländern geschlossene Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag, zuletzt geändert durch den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (…)

In § 47 ist lediglich der Datenschutz für den privaten Rundfunk geregelt, während sich die Datenschutzvorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Landesdatenschutzgesetzen den für die einzelnen Anstalten geltenden Vorschriften befinden.

Durch den Verweis auf das Telemediengesetz wird zudem der Grundsatz der Datensparsamkeit verankert und es gelten weit reichende Unterrichtungspflichten. Ganz wichtig ist auch beim Rundfunk das Auskunftsrecht des Nutzers, das sich grundsätzlich auf alle zu ihm gespeicherten personenbezogenen Daten bezieht. Lediglich im Bereich der eigenen journalistisch-redaktionellen Zwecke kann das Auskunftsrecht nach § 47 2 des Rundfunkstaatsvertrages beschränkt sein (…)”
--- Ende Zitat ---

Dazu ergänzt fiktive Person X: Bei den “journalistisch-redaktionellen Zwecke” geht es im Prinzip um den “Quellenschutz”, z.B. bei einer investigativen Berichterstattung. Das ist auch völlig ok, denn mutige und vor allem ehrliche Journalisten, die Missstände investigativ aufdecken, gibt es erstens viel zu wenige (u.a. leider auch deshalb, weil die LRAs diese z.T. sogar selbst entfernt haben oder den freien und investigativ tätigen Journalisten schlichtweg keine Aufträge mehr erteilen !!  >:D). Zweitens benötigen diese Journalisten natürlich Schutz vor Repressalien oder Behinderung ihrer Arbeit. Auf diese Einschränkung können sich BS und LRA jedoch nicht berufen, wenn es um das grundlegende Informationsrecht des Bürgers geht, Auskünfte über Inhalt, Zweck und Weitergabe seiner Daten zu erhalten.



--- Zitat ---“Wichtig ist auch, dass der Betroffene die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen kann und die Hinzufügung einer eigenen Darstellung von angemessenem Umfang.”
--- Ende Zitat ---

Dazu ergänzt fiktive Person X:  Dieses Recht gilt grundsätzlich in allen Fällen, auch für den zuvor angesprochenen Kernbereich redaktioneller Tätigkeit.



--- Zitat ---“Die Rechtsgrundlagen für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten orientieren sich weitgehend an diesen Vorschriften. Vielfach wird noch einmal ausdrücklich auf das geltende Datenschutzrecht verwiesen (…)


Häufigen Anlass zu Nachfragen und Beschwerden bietet der Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der Anfang 2013 die frühere (… GEZ) ablöste. (…)

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält die für seine Aufgabe notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen. In erster Linie bekommt er die Daten von den Rundfunkteilnehmern selber (...). Außerdem dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht, wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer Aufgabe, Rundfunkgebühren einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen können und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Informationsmittel der Bürger gesichert wird.”
--- Ende Zitat ---

Dazu meint eine fiktive Person X: Die Rechtmäßigkeit des Datenabgleichs erscheint äußerst fragwürdig. Denn durch diesen Datenabgleich könnte durchaus die Gefahr bestehen, dass faktisch ein Riesendatensatz über alle Bürger im gesamten Bundesgebiet zentral erzeugt wird (da alle Daten nun beim BS in Köln zusammenfließen dürften), was angesichts eines früheren Gerichtsurteils des BverfG jedoch mehr als fragwürdig erscheint. Zweitens ist diese Praxis, die durch die Staatsverträge und den RBStV zwar scheinbar auf ganz legalem Wege erfolgt auch deshalb äußerst umstritten, weil erstens der Bürger über dieses Prozedere nicht vorab informiert wurde und zweitens die Datenübermittlung von Seiten der Meldebehörden i.d.R. ohne seine vorherige Einwilligung erfolgt ist. BS, LRA und alle Helfershelfer (inkl. der Gerichte) werden sich gewiss auf diese nationalen Regelungen beziehen. Doch wird hierbei übersehen, dass sich diese nationalen Gesetze offensichtlich im krassen Widerspruch zum Unionsrecht befinden (vgl. dazu EuGH C-201/14, Abs. 33 sowie Unionsrecht Richtlinie 95/46 Abschnitt VI, Art. 13. im Anhang des fiktiven Entwurfs). Der Rundfunk wird hierbei überhaupt nicht als Ausnahme für zulässige Einschränkungen benannt.



--- Zitat ---“Als dritte Datenquelle nutzt der Beitragsservice die Adressbestände von kommerziellen privaten Adresshändlern. Er erhebt bei diesen Unternehmen gezielt solche Datenbestände, bei denen er annimmt, dass sich darunter viele Personen befinden, die Rundfunkgeräte nicht angemeldet haben (...).

Schließlich führt auch die Tätigkeit der Beauftragten, die im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt tätig sind, in der Regel zu einer Datenerhebung.”
--- Ende Zitat ---

Dazu meint fiktive Person X: Interessant, dass der Gesetzgeber dem Rundfunk in Bezug auf die mögliche Datenbeschaffung somit faktisch nahezu alle denkbaren Optionen gestattet  >:D. Grund genug für Person X von dem eigenen Datenschutzrecht endlich Gebrauch zu machen, um herauszufinden, wie, wann und durch wen BS und LRA ganz konkret an ihre Daten gekommen sind und wer sonst noch die gespeicherten Daten erhalten hat.



--- Zitat ---“Da der Beitragsservice die personenbezogenen Daten der Beitragspflichtigen im Auftrag der Rundfunkanstalten verarbeitet, sind sie nach den gleichen Regelungen geschützt wie bei den Rundfunkanstalten selbst, also in der Regel durch die Datenschutzgesetze der Länder.”

“Wegen der Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es auch Besonderheiten bei der Datenschutzkontrolle. Sämtliche öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben einen eigenen internen Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt.”
--- Ende Zitat ---

Ausnahme rbb, HR und Radio Bremen:
--- Zitat ---“Dort sind die Landesdatenschutzbeauftragten für die Kontrolle der administrativen und wirtschaftlichen Datenverarbeitung zuständig.”
--- Ende Zitat ---


--- Zitat ---“Der Beitragsservice hat zudem eine eigene Datenschutzbeauftragte, die betriebsintern die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften unterstützt. Sie ist erreichbar unter der Anschrift Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln, : +49 (0)221 50 61 26 32, E-Mail: datenschutz@beitragsservice.de.”
--- Ende Zitat ---


Die Bundesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat übrigens gute Arbeit geleistet und uns bereits etwas Arbeit abgenommen. Denn aufgelistet sind unter dem folgenden Link auf übersichtliche Weise die Adressen aller:


* Rundfunkdatenschutzbeauftragten (HR, BR, WDR etc.)
* Landesdatenschutzbeauftragten (wichtig, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ggf. Beschwerde eingelegt werden soll)
* Europäische Datenschutzbeauftragte (ebenfalls von Bedeutung, wenn Datenschutzbestimmungen gemäß des EU-Rechts nicht beachtet wurden)
Anschriften und Links
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html;jsessionid=56EF14912CA4CBD6B2A03DCE2F155C36.1_cid344


Fazit von Peson X:

Auch der ÖR-Rundfunk und die von ihm beauftragten Unternehmen haben Datenschutzrechte zu beachten. Vorrangig gilt allerdings das jeweilige Landesdatenschutzrecht, welches aber mit dem Bundesdatenschutz in grundlegenden Aspekten weitestgehend konform sein dürfte. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang vor allem das Auskunftsrecht über Inhalt, Zweck sowie über Quelle und Empfänger der eigenen Daten. Des Weiteren ist auch das Recht auf Berichtigung der Daten von Bedeutung, sofern Fehler vorliegen bzw. nachgewiesen werden können. Die potentielle Summe für Schadensersatzansprüche variiert jedoch im Detail von Landesrecht zu Landesrecht.

Daher sollte in dem ursprünglichen Entwurf im Anhang unter IV unbedingt auch auf das Landesdatenschutzgesetzt und möglichst auch auf die datenschutzrechtliche Bestimmungen des jeweiligen Staatsvertrags der LRA hingewiesen werden (wenn dies aber vergessen wurde, sollte dies jedoch nichts an der Tatsache ändern, das BS und LRA dennoch zu umfassenden Datenauskünfte verpflichtet sind, wenn eine betroffene Person Y dies zuvor deutlich eingefordert hat. Denn selbst wenn auf die konkreten Rechtsgrundlagen im Schreiben gar nicht eingegangen wurde, dürfte den Betroffenen dieses Recht dennoch zustehen, wenn der Bezug zum Datenschutz aus dem Schreiben ersichtlich wird)

Im nächsten Beitrag wird das Ganze anhand eines fiktiven Beispiels mal durchexerziert.

der AnstaltsSchreck


P.S.: Wie in Posting 1 bereits erwähnt, keine Gewähr, keine Rechtsauskunft und das Beste zum Schluss: Alle Infos sind frei zugänglich  ;)

rave:
Ich könnte mir vorstellen, dass eine Person "V" dieses Thema jährlich auf Wiedervorlage hat und zufällig letzte Woche eine erneute Anfrage persönlich bei der LRA abgegeben hat, für die sie zuständig ist.

Bei der Gelegenheit wurde eine Anfrage einer verwandten Person "W" aus 01/2016 noch einmal aufgefrischt, da bislang noch KEINE Antwort erfolgte. Dieses Mal mit kurzer Fristsetzung!

Man kann auch den Landesdatenschutzbeauftragten einschalten, falls die LRA nicht fristgerecht antwortet. Dann kommt etwas Tempo in die Angelegenheit. Wobei die auch nur schauen, OB etwas gemacht wurde - nicht was.

Ergänzend noch folgende Thematik:
"Datenweitergabe an Dritte"
Die LRA behauptet in einem Schreiben, dass es sich um sog. "Auftragsdatenverarbeitung" handelt, wenn die Daten an Dritte (also an PAV oder freesort) weitergegeben werden.

Dazu Folgendes:
Das Schreiben der LRA kann dahingehend nicht überzeugen, da es sich bei den vorgenommenen Tätigkeiten eben nicht um eine sog. „Auftragsdatenverarbeitung“ handelt. Auskunft hierzu erteilt z.B.   
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Auftragsdatenverarbeitung
Dort steht eindeutig:

--- Zitat ---Keine ADV liegt per Definition beim Postversand oder Bankgeschäften vor.
--- Ende Zitat ---

Auch in der
Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von
Postdiensten (Postdienste-Datenschutzverordnung - PDSV) steht unter
§ 3 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
http://www.gesetze-im-internet.de/pdsv_2002/__3.html

--- Zitat ---(3) Diensteanbieter dürfen personenbezogene Daten der am Postverkehr Beteiligten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zustellung oder Rückführung einer Postsendung erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten aus aktuellen allgemein zugänglichen Quellen stammen. Von Diensteanbietern gespeicherte Daten der Beteiligten dürfen nur mit deren Einwilligung an Dritte übermittelt werden.
--- Ende Zitat ---

Dies ist im vorliegenden Falle alles nicht zutreffend. Somit liegt keine Auftragsdatenverarbeitung vor. Es werden Daten an Dritte weitergeleitet.

Also ruhig noch ergänzend anfragen, was es mit der Weitergabe an die genannten Firmen auf sich hat! (Die drucken und verschicken nämlich unter anderem auch die "Festsetzungs"-Bescheide!)

VG rave

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