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Autor Thema: Sachlage bei Auszug einer Person, für die nun mitgezahlt werden soll  (Gelesen 1280 mal)

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  • Beiträge: 92
Es könnte sein, dass Person A mit Person B von 2015-2017 zusammen gewohnt hat. Das Zeckenbüro fordert nun Beiträge ab 2016 nur von Person A. Könnte das anfechtbar sein?


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"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

Z
  • Beiträge: 1.526
Außer Widerspruch wäre da vielleicht der Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld hilfreich, SuFu bemühen...


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G
  • Beiträge: 325
Hat Person B denn für diesen Zeitraum Beiträge gezahlt?

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, den Beitragsservice darauf hinzuweisen, dass man mit Person B zusammengewohnt hat. Man bittet dann um Prüfung, ob Person B bereits gezahlt hat.


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