Allgemeines > Pressemeldungen Januar 2017

Rundfunkbeitrag: Wählergemeinschaft fordert die Stadt zum Rechtsbruch auf

(1/2) > >>

ChrisLPZ:

Bildquelle: http://up.picr.de/27927493hf.png

Flensburger Tageblatt, 05.01.2017

Politik gegen Verwaltung in Flensburg
WiF (Wählergemeinschaft „Wir-in-Flensburg“) fordert die Stadt zum Rechtsbruch auf
von Joachim Pohl


--- Zitat ---Es klingt wie ein skurriler Streit um Prinzipien, ist jedoch bitterer Ernst. Die WiF-Fraktion hatte im Herbst einen Vorstoß gegen eine bundesweit gültige Regelung gestartet, wonach Kommunen verpflichtet sind, bei säumigen Zahlern in ihrem Gebiet die Rundfunkgebühren einzutreiben, notfalls mit Vollstreckung. Die WiF wollte über eine Ratsvorlage die Verwaltung zwingen, dies nicht mehr zu tun und – mehr noch – auch selbst keine Rundfunkgebühren mehr zu zahlen. [..]

Doch es geht noch weiter. „Ob gewollt oder ungewollt, entspricht der Antrag der WiF-Ratsfraktion einer bundesweiten Kampagne gegen die Rundfunkbeitragspflicht“, heißt es in der 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 126/2016. „Der Versuch, die Grundsatzfrage vor Ort klären zu wollen, ist nicht zielführend und belastet die Verwaltungsarbeit über Gebühr.“ Die WiF hatte nämlich auf die im Grundgesetz verankerte Informationsfreiheit der Bürger abgehoben und daraus abgeleitet, dass Gebühren für öffentlich-rechtliche TV- und Radiosender grundgesetzwidrig seien [..]

In letzter Konsequenz ist das Verhalten der WiF-Ratsfraktion aus Sicht der Verwaltung nicht nur „nicht zielführend“: „Die Forderung, im Zuge eines ,kommunalen Ungehorsams’ als Kommune selbst keine Rundfunkbeiträge mehr zu entrichten, stellt nicht nur einen öffentlichen Aufruf zur Zahlungsverweigerung dar, sondern ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage auch eine Aufforderung zum Rechtsbruch.“

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/wif-fordert-die-stadt-zum-rechtsbruch-auf-id15753311.html

Link zur Wählergemeinschaft „Wir-in-Flensburg“
http://www.wir-in-flensburg.de/wif-ueber-uns

Kommentar:
Ein ohne Zweifel wenig reflektierter und verleumderischer Presseartikel.

Hier das Dokument der Beschlussvorlage RV 126/2016 vom 01.11.2016

--- Zitat ---[..] Begründung:
 Die Einstellung aller Vollstreckungsmaßnahmen zu Rundfunkbeiträgen und die Einstellung der Zahlun- gen an die Rundfunkanstalten müssen erfolgen, da die Erhebung dieser Beträge grundgesetzwidrig ist. Was aber gegen die höchste Verfassungsnorm in Gestalt des Grundgesetzes verstößt, ist in der Folge grundgesetzwidrig, also von Anfang an nichtig.
Die Fortsetzung der Vollstreckungsmaßnahmen zu Rundfunkbeiträgen (in mindestens 3.793 Fällen in 2015 und 2016, Stand 16.06.2016) würde daher ein fortgesetzt grundgesetzwidriges und weiter unzu- lässig Grundrechte verletzendes und damit von Grundgesetz wegen verbotenes Verhalten der Verwal- tung bedeuten. Weil Beamtinnen und Beamte für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung tragen (siehe § 36 BeamtStG), muss die Ratsversammlung sie vor den Konsequenzen rechtswidrigen und sodann grundgesetzwidrigen Verhaltens schützen, insbesondere wenn sie die Verletzung der ranghöchsten Verfassungsnorm nicht erkannt haben oder ihr Verwaltungs- handeln erkennbar dem Grundgesetz widerspricht.
Da bereits rechtswidrige und mithin grundgesetzwidrige Vollstreckungsverfahren zu Lasten der Bür- ger/innen durchgeführt worden sind, ist die Folgenbeseitigung durch die Stadt in Form einer Erstattung der bereits erhobenen Rundfunkbeiträge sowie der mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Gebüh- ren an die Bürger/innen geboten. Schließlich muss über die gemäß Art. 1 Abs. 3 GG als unmittelbar geltendes Recht wirkenden und unverletzlichen Grundrechte der Bürger/innen umfänglich informiert werden, damit sich eine Vollstreckungsmaßnahme, die im Grundgesetz garantierte Grundrechte ver- letzt, nicht wiederholen kann.
 [..]
--- Ende Zitat ---
https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIfuCWtAWv4Qr1Qe-Ie1CYv8Sm5Sm4LeyGavEZs9Tn8Sr1Ni1MbyIar9Ur8Si3RgzGhuHcGJ/Beschlussvorlage_WiF_RV-126-2016.pdf

Bürger:

--- Zitat von: ChrisLPZ am 05. Januar 2017, 14:58 ---
--- Zitat ---[...] In letzter Konsequenz ist das Verhalten der WiF-Ratsfraktion aus Sicht der Verwaltung nicht nur „nicht zielführend“: „Die Forderung, im Zuge eines ,kommunalen Ungehorsams’ als Kommune selbst keine Rundfunkbeiträge mehr zu entrichten, stellt nicht nur einen öffentlichen Aufruf zur Zahlungsverweigerung dar, sondern ist vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage auch eine Aufforderung zum Rechtsbruch.“
--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.shz.de/lokales/flensburger-tageblatt/wif-fordert-die-stadt-zum-rechtsbruch-auf-id15753311.html

--- Ende Zitat ---

...ähm, man kann muss es gerade "vor dem Hintergrund der" (nicht nur "aktuellen") "Rechtslage" des grundsätzlich geltenden GRUNDGESETZES dieser Republik als
Aufforderung zur GrundrechtsVERTEIDIGUNG ansehen!

Einen "Rechtsbruch" kann es bei einem offenkundig in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrigen "Gesetz" (wahlweise auch "Murks") eigentlich gar nicht geben...

Die Kommune sollte sich gefälligst als allererstes ihren Bürgern und deren Grundrechten verpflichtet fühlen - und nicht der (Größtenteils) Raffgier eines Medienkonsortiums samt dessen nutznießenden Posten- und Pöstcheninhabern.

Meine Güte... ! ::)

azdb-opfer:

--- Zitat ---Doch es geht noch weiter. „Ob gewollt oder ungewollt, entspricht der Antrag der WiF-Ratsfraktion einer bundesweiten Kampagne gegen die Rundfunkbeitragspflicht“, heißt es in der 1. Ergänzung zur Ratsvorlage 126/2016.

--- Ende Zitat ---

Man sollte sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen... Aus der Sicht der Grundrechtsverteidiger sieht das eher wie eine bundesweite Kampagne des Staates gegen die Grundrechte der Bürger aus. Keine staatliche Organisation ist verpflichtet oder berechtigt, die Grundrechte der Bürger (oder die Verfassung) "mit Füßen zu treten", weder direkt noch indirekt. Niemand, nicht einmal das BVerfG darf sowas. Das sollte auch die Stadt Flensburg wissen.

Ich kann den Urheber der Pressemitteilung nicht finden. Falls es ein Politiker ist, sollte er wissen: Nächstes Jahr sind in SH Kommunalwahlen. Es ist strategisch äußerst unklug, sich so offensiv an der Beitragspropaganda zu beteiligen. Das könnte sich im nächsten Jahr rächen.

Kurt:
1. Ergänzung zur Ratsvorlage 126/2016 > https://ratsinfo.flensburg.de/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.HayIYu8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ok4KfyIguDWsCSn4Qp0Oe-GczCYu8Tm5Sm4LeyGavEZs9Tn8Sr1Ni1MbyIar9Ur8Si3RgzGhuHcGJ/Mitteilungsvorlage_RV-126-2016_1.--Ergaenzung.pdf

Gruß
Kurt

cook:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage (LG Tübingen) ist es kein Rechtsbruch, da
- die LRA nicht berechtigt ist (mangels Rechtsgrundlage), einen vollstreckbaren Titel zu erlassen und/oder
- der Titel im typischen Fall nicht zugestellt wurde (mangels Behördeneigenschaft reicht Absende-Notiz in elektronischer Akte nicht).

Jedenfalls wären diese Punkte in jedem Einzelfall durch die Kommune zu prüfen! Die Nicht-Prüfung stellt den Rechtsbruch dar!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln