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  • Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr: 08. Februar 2017

Autor Thema: Ergänzung 9.30 Uhr, Verhandlung VG Freiburg, Mi. 08.02.17, 11.30 Uhr  (Gelesen 13551 mal)

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Ergänzung:

Es finden am Mi. 08.02.17: 3 Verhandlungen statt

Die erste beginnt um 9.30 Uhr


Verhandlung

Verwaltungsgericht Freiburg

Mittwoch, 08.02.17

11.30 Uhr


Habsburger Straße 103
79104 Freiburg
Vermittlung: (0761) 7080-0

google-maps:
https://www.google.de/maps/place/Verwaltungsgericht+Freiburg/@48.00335,7.8552,15z/data=!4m5!3m4!1s0x0:0x9e60745b93044b4c!8m2!3d48.00335!4d7.8552

Haltestelle: Tennenbacher Straße


Hallo liebe Mitstreiter: dies ist nur ein bekannter Termin.
In der Regel werden mehrere pro Tag angesetzt werden.
Also auch davor und danach.
Einfach kurz vorher beim Verwaltungsgericht anrufen und nachfragen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2017, 20:05 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 48
Ich werde hin gehen.


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G
  • Beiträge: 19
Denke auch das ich da dabei bin  :)


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Ergänzung:

Es finden am Mi. 08.02.17: 3 Verhandlungen statt

Die erste ist schon um 9.30 Uhr


Kommt bitte also schon so früh, um auch diesem Mitstreiter tatkräftig zur Seite zu stehen (als Beistand zu sitzen?)


Hier noch ergänzende Infos eines Mitstreiters aus Freiburg:

Zitat
Auf telefonische Anfrage beim Bundesverfassungsgericht erhielt ich heute Nachmittag folgende Auskunft:

Laut Aussage des zuständigen Mitarbeiters, mit dem ich telefonierte, sind derzeit mindestens 50 Verfassungsbeschwerden anhängig.

Fast jede Woche kommt eine neue Beschwerde hinzu.

Aktueller Stand ist, dass eine Anzahl von 4 Verfahren vom Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen wurden.

Es handelt sich hierbei um folgende Aktenzeichen:
Az. I BvR 2284/15
Az. I BvR 2594/15
Az. I BvR 1675/16
Az. I BvR 1856/16

Die I (oder 1) am Anfang der Az. steht dabei jeweils für 'Erster Senat'.

Für 2017 wird ab 21.02. eine Liste mit zumindest diesen Leitverfahren zum Rundfunkbeitrag auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes erscheinen. Das hängt damit zusammen, dass an diesem Tag die einmal jährlich stattfindende Jahrespressekonferenz des Bundesverfassungsgerichtes ist, auf der die für 2017 ausstehenden wichtigen Entscheidungen gegenüber der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Auf der Homepage des BvR werden diese Verfahren ab dem genannten Termin, also in zwei Wochen, unter der 2017er Entsprechung zu
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2016/vorausschau_2016_node.html

abrufbar sein. -

Die Verfahren sind dort jeweils im einem Entwurf (kurze Beschreibung der zur Entscheidung anstehenden Beschwerde) aufgelistet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 23:33 von DumbTV«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

m
  • Beiträge: 436
Das darf doch nicht Wahr sein im 1. Senat sitzt der Kirchhoff drin. Der ist doch damit schon befangen.

Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof
Vizepräsident - Vorsitzender des Ersten Senats

Prof. Dr. Michael Eichberger

Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier

Prof. Dr. Johannes Masing

Prof. Dr. Andreas L. Paulus

Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer, LL.M.

Prof. Dr. Gabriele Britz

Dr. Yvonne Ott

http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Richter/Erster-Senat/erster-senat_node.html

Gehn wir davon aus der 2. Senat wird in der Sache bei weiteren Verfahren auch mitreden.


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G
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OT und kurze Erwiderung zu obigen Beitrag:

Im 2.Senat sitzt Peter Müller,  Ministerpräsident des Saarlandes 1999 bis 2011.
Er war seinerzeit auch im ZDF Verwaltungsrat tätig.

Damit wäre ein BVR des 2. Senates nach o.g. Auffassung ebenfalls befangen.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Der Herr Peter Müller, hat er nicht auch den 15 Runfunkstaatsvertrag für des Saarland unterschrieben?
Finde es gerade nicht.

Herr Müller war als Verfassungsrichter umstritten!!

Nette Gesellschaft da oben!

Ohmanoman



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2017, 23:36 von DumbTV«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

m
  • Beiträge: 171
Ja der Herr Müller hat auch einen dieser unsäglichen Verträge unterschrieben. Habe es vor ein paar Monaten selbst geprüft.

Eine Schande, dass man so jemanden auch privat schon kennen gelernt hat.  :-\


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  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
na jetzt bin ich aber mal auf den Bericht der heutigen Verhandlung(en) gespannt  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 890
Verhandlungen VWG Freiburg

Eine unserer Mitstreiterinnen eröffnet das Klagekonzert 9:35

Der Richter schlägt vor, auf gesamten Vortrag des Akteninhalts zu verzichten um das ganze abzukürzen.

Klägerin und Beklagter sind einverstanden.

Der Richter (übrigens der gleiche wie bei den letzten 2 Verhandlungen am 16.12.16) ist zunächst etwas iritiert über einen Festsetzungsbescheid über 501€, wobei es jetzt um einen Streitwert von 389€ ginge, da dieser vom Gericht festgesetzt wurde. Die Kopie des SWR mit der Begründung die Klage abzuweisen kam nach dem gerichtlichen Beschluss und enthielt den ursprünglichen Wert der alten Festsetz. bescheide von 501€. Wie gesagt, etwas verwirrend.

Vertreter des SWR beantragt relativ zügig die Klage abzuweisen.

Richter an SWR um welchen Bescheid bzw. Beitrag geht es nun. SWR, dann doch um die 389€

Richter nun wieder allg. zum Rfstvertrag der unumstrittenes Gesetz wäre, ein Transfergesetz und somit  eine gesetzl. Pflicht wie z.B Hundesteuer. Und es wären alle Verfahren bisher abgewiesen worden, und er könne keine Informationen über andere Urteile finden.

Klägerin
Es ist eigentlich egal was ich sage, (sinngemäß) ich bekomme hier eh kein Recht.
Ich habe keinen Fernseher, keine Rundfunkgeräte, kein Internet, und möchte nicht für etwas bezahlen, was ich nicht nutze.

Richter

Es ist nachvollziehbar, das ich für Dinge die ich nicht nutze, auch nicht bezahlen möchte. jedoch ist es statistisch ermittelt das in nahezu 100% der Haushaltt ein eletronisches Empfangsgerät steht. (Woher er diese Zahl hatte, ließ er offen).

Klägerin
Ich bin auch in Vertretung von Menschen hier , die nicht die Möglichkeit haben, sei es aus finanziellen Gründen, weil sie aus informativen Gründen gar nicht wissen, wie sie diesen Verwaltungsakt stemmen sollen, diese Ungerechtigkeit hier ansprechen.

Richter
Der RfStV ist geltendes Recht, auch wenn man es persönlich nicht gut findet.

Klägerin

Darf ich ein Zitat von Angela Merkel vorlesen.

Richter, gerne

und hört sich es schmunzelnd an.

SWR meldet sich auch mal wieder zu Wort.

Kann Ihre Position verstehen. Und bringt dann die frühere Schwarzseherproblematik an,weswegen man diese Regelung eingführt hat.
Für einen wird es immer ungerecht sein.

Klägerin

übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.

Klägerin

möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.

Und man staune, der Richter geht darauf ein.

Richter überlässt der Klägerin die Entscheidung, ob gleich der Beschluss verkündet werden soll, oder schriftl.

Klägerin wiederum überläßt diese Entscheidung (leider) dem Richter, der den Beschluss zusenden will. Sonst hätten wir diesen gleich  gehabt.

So müssen wir jetzt noch 2-3 Wochen warten.Totzdem hat der Hinweis auf die Leitverfahren Wirkung gezeigt.

Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen.
Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.



Verhandlung 2

Kläger war nicht anwesend

Kläger beantragt das Festsetz. und Widerspr.Bescheid abgewiesen wird.

Sind 2 Beitragsnummern, scheinbar privat und Betriebsstätte

SWR

Kläger wurde angeschrieben, Schreiben kamen nicht zurück,deshalb geht SWR auch davon aus, das Kläger diese erhalten.

Kläger antwortet nicht.

Richter macht nun kurzen Prozess. Klage wird abgewiesen. Kläger trägt Kosten des Verfahrens.

Richter schließt die Verhandlung



Verhandlung 3


Richter

Verzichtet auf wesentl. Aktenvortrag

Kläger beantragt 3 Bescheide aufzuheben

SWR beantragt Klage abzuweisen.

Richter

Vorweg. Wieso geht es einmal um 176€ Streitwert, und einmal um 306€

Klägerin

Habe seit 2013 den Beitrag wie zu GEZ-Zeiten weiterbezahlt.

Richter

stellt fest, das Klägerin gegen Festsetz. Bescheide widersprochen hatte, nach dem die Frist schon abgelaufen war. Wiederum gegen einen weiteren Bescheid keinen Einspruch erhoben. Und scheinbar gegen Schreiben des SWR die an solche keine rechtliche Wirkung haben, da wiederum darauf geantwortet.

Richter

das ist alles etwas verwirrend. Scheinbar haben Sie immer gegen die falschen Bescheide Einspruch erhoben.

Klägerin

erklärt, wieder Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben.

Richter erklärt nochmal, wenn Frist der Behörde ( er benutzt das Wort Behörde) versäumt wird, ist ein späterer Widerspruch unzulässig.

Richter

ich kann nur sagen, nehmen Sie die Klage zurück, dann wird es billiger.

Klägerin überlegt, und will noch andere Klagegründe vorbringen.

Richter

andere Klagegründe können während der Verhandlung nicht angenommen werden, da rein formalrechtlich hier nicht weiter darauf eingegangen werden kann.

Klägerin

sagt, dann muss ich den ganzen Weg von vorne beginnen.

Richter

Bei einem Urteil sind 3fache Gerichtsgebühren fällig, wenn Klage zurückgenommen wird, nur eine. In dem Fall knapp über 30€

Klägerin nimmt Klage zurück.

Ende der Verhandlung



Fazit, der Richter geht von seiner Linie nicht ab, den RSTV als den heiligen Gral anzusehen, und darauf rumzureiten.Scheint allerdings auch bei ihm, ein gewisses Verständnis für die Beitragsverweigerer aufzukommen.

Und gegen jeden Festz. Bescheid Einspruch in der gegebenen Frist einlegen. Da reichen 2 Sätze. Alles weitere kann in die Klage rein.

Ganz zum Ende hatte ich noch die Gelegenheit mit dem Vertreter des SWR ein paar Worte zu klönen. Der gab sich ganz aufgeschlossen und machte einen fast schon sympathischen Eindruck.

Ich fragte ihn dann noch, warum man keinen Leistungsbescheid erhält, wie das bei anderen Behörden z.B Kfz-Steuer der Fall ist.

Er antwortete, die Zahlungspflicht ensteht Kraft Gesetz aus dem RSTV und das würde aussreichen. Ich fragte Ihn, wo das genau im RSTV stehen würde, wieviel ich für was bezahlen müsste, kramte er eine Broschüre aus seinem Köfferchen, wo noch ein Betrag von 17,98€ stand. Eine andere Broschüre hätte er gerade nicht da.

Meine Frage nach der Behördeneigenschaft des SWR wurde mir erklärt. Der SWR übt in funktionaler Hinsicht eine hoheitliche Eigenschaft in öffentlich rechtlicher Rechtsform aus, und darf bei der Festsetzung der Bescheide als Behörde handeln.

Dies wurde auch vom VG Mannheim am 30.1.17  Aktz. 2S 23 91/15 so beschlossen.

Er machte mich dann noch auf eine Broschüre aufmerksam, die man beim SWR online einsehen kann.


SWR
Rundfunkfinanzierung
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rechtsgrundlagen


So Leute, jetzt raucht mir die Birne, und ich bin platt. Am Samstag gehts am Infostand in der Freiburger Fussgängerzone weiter.

Gute Nacht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2017, 02:19 von Bürger«

  • Beiträge: 691
Vielen Dank, Frühlingserwachen für den ausführlichen Verhandlungsbericht!

Mich interessiert brennend, welche 4 Verfassungsbeschwerden denn als Leitverfahren ausgewiesen sind? Hast Du Zugriff auf diese Liste oder steht es hier irgendwo im Forum? Ich kenne bisher nur die ca 40 Verfassungsbeschwerden, die aber noch nicht vom BVerfG angenommen wurden.

Viele Grüße aus Bremen
Mork vom Ork


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Zitat
Klägerin

übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.

Dieses Schreiben brauchen wir anderen Kläger auch. Ich bitte, das näher zu erläutern und hochzuladen, damit wir alle es in unseren Verfahren zur Beantragung einer Aussetzung des Verfahrens nutzen können.

Sinnvoll wäre auch, zu wissen, welche Verfahren mit Aktenzeichen das sind und ggf. die Schriftsätze, zumindest in wesentlichen Teilen, öffentlich zu machen. Wir alle können damit dann unsere jeweilige Klage vor dem Verwaltungsgericht ergänzen. Die Richter wissen dann zumindest, dass sie ein Urteil schreiben und begründen zu einem schriftlichen Sachvortrag, der später genau so durch das Verfassungsgericht geprüft wird und das wird zu gewissen Hemmungen bei der Aburteilung pi mal Daumen führen.


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Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Die Verfahren welche als Leitverfahren gewählt wurden sind im obigen Beitrag aufgezählt:

[..]
Zitat
[..]
Aktueller Stand ist, dass eine Anzahl von 4 Verfahren vom Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen wurden.

Es handelt sich hierbei um folgende Aktenzeichen:
Az. I BvR 2284/15
Az. I BvR 2594/15
Az. I BvR 1675/16
Az. I BvR 1856/16

[..]

Auch die Forumssuche ist Euer Freund: ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search


@Frühlingserwachen: Vielen Dank für den ausführlichen Verhandlungsbericht!


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 691
Die Forumssuche hatte leider keinen Erfolg. Wahrscheinlich werden Zitate nicht mit durchsucht.***

Jedenfalls bin ich in hiesigem Thread bei obigem Beitrag von karlsruhe fündig geworden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21526.msg140619.html#msg140619

Dort wird erklärt, dass bis zum 21.02.2017 eine Presseerklärung des BVerfG erfolgen wird, in der die Leitverfahren zum Rundfunkbeitrag ausgewiesen werden.

Schöne Grüße
Mork vom Ork


***Edit "Bürger":
Doch, Zitate werden mit durchsucht. Mglw. war der Beitrag zu neu und somit noch nicht erfasst.


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen.
Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.
...

Zumindest die 2.Kammer des VG in Bremen beeindruckt das nicht im geringsten. Diese argumentiert, dass das BVerfG nicht zum Instanzenzug gehört und daher sind anhängige Verfahren beim BVerfG für das VG nicht von Bedeutung, bzw. begründen keine Aussetzung. Einer Ruhendstellung muss die Gegenseite zustimmen - was mich sehr wundern würde...



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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