Verhandlungen VWG Freiburg
Eine unserer Mitstreiterinnen eröffnet das Klagekonzert 9:35
Der Richter schlägt vor, auf gesamten Vortrag des Akteninhalts zu verzichten um das ganze abzukürzen.
Klägerin und Beklagter sind einverstanden.
Der Richter (übrigens der gleiche wie bei den letzten 2 Verhandlungen am 16.12.16) ist zunächst etwas iritiert über einen Festsetzungsbescheid über 501€, wobei es jetzt um einen Streitwert von 389€ ginge, da dieser vom Gericht festgesetzt wurde. Die Kopie des SWR mit der Begründung die Klage abzuweisen kam nach dem gerichtlichen Beschluss und enthielt den ursprünglichen Wert der alten Festsetz. bescheide von 501€. Wie gesagt, etwas verwirrend.
Vertreter des SWR beantragt relativ zügig die Klage abzuweisen.
Richter an SWR um welchen Bescheid bzw. Beitrag geht es nun. SWR, dann doch um die 389€
Richter nun wieder allg. zum Rfstvertrag der unumstrittenes Gesetz wäre, ein Transfergesetz und somit eine gesetzl. Pflicht wie z.B Hundesteuer. Und es wären alle Verfahren bisher abgewiesen worden, und er könne keine Informationen über andere Urteile finden.
Klägerin
Es ist eigentlich egal was ich sage, (sinngemäß) ich bekomme hier eh kein Recht.
Ich habe keinen Fernseher, keine Rundfunkgeräte, kein Internet, und möchte nicht für etwas bezahlen, was ich nicht nutze.
Richter
Es ist nachvollziehbar, das ich für Dinge die ich nicht nutze, auch nicht bezahlen möchte. jedoch ist es statistisch ermittelt das in nahezu 100% der Haushaltt ein eletronisches Empfangsgerät steht. (Woher er diese Zahl hatte, ließ er offen).
Klägerin
Ich bin auch in Vertretung von Menschen hier , die nicht die Möglichkeit haben, sei es aus finanziellen Gründen, weil sie aus informativen Gründen gar nicht wissen, wie sie diesen Verwaltungsakt stemmen sollen, diese Ungerechtigkeit hier ansprechen.
Richter
Der RfStV ist geltendes Recht, auch wenn man es persönlich nicht gut findet.
Klägerin
Darf ich ein Zitat von Angela Merkel vorlesen.
Richter, gerne
und hört sich es schmunzelnd an.
SWR meldet sich auch mal wieder zu Wort.
Kann Ihre Position verstehen. Und bringt dann die frühere Schwarzseherproblematik an,weswegen man diese Regelung eingführt hat.
Für einen wird es immer ungerecht sein.
Klägerin
übergibt dem Richter persönlich ein Schreiben mit den 4 Verfahren vorm Bundesverfassungsgericht als Leitverfahren ausgewiesen.
Der Richter ist sichtlich erstaunt über diese Informationen die er so nicht kannte.
Klägerin
möchte nun einen Antrag auf Aussetzung des Urteils stellen, bis über diese Verfahren vor dem BVFG entschieden ist.
Und man staune, der Richter geht darauf ein.
Richter überlässt der Klägerin die Entscheidung, ob gleich der Beschluss verkündet werden soll, oder schriftl.
Klägerin wiederum überläßt diese Entscheidung (leider) dem Richter, der den Beschluss zusenden will. Sonst hätten wir diesen gleich gehabt.
So müssen wir jetzt noch 2-3 Wochen warten.Totzdem hat der Hinweis auf die Leitverfahren Wirkung gezeigt.
Es scheint also sinnvoll zu sein, diese Liste den Richtern vorzulegen, und um Aussetzung des Urteils zu bitten, bis diese Verfahren vor dem BVfG entschieden sind. In diesem Fall kann die gegnerische Seite keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen.
Während eine Ruhendstellung des Verfahrens jederzeit von der LRA aufgehoben werden kann.
Verhandlung 2
Kläger war nicht anwesend
Kläger beantragt das Festsetz. und Widerspr.Bescheid abgewiesen wird.
Sind 2 Beitragsnummern, scheinbar privat und Betriebsstätte
SWR
Kläger wurde angeschrieben, Schreiben kamen nicht zurück,deshalb geht SWR auch davon aus, das Kläger diese erhalten.
Kläger antwortet nicht.
Richter macht nun kurzen Prozess. Klage wird abgewiesen. Kläger trägt Kosten des Verfahrens.
Richter schließt die Verhandlung
Verhandlung 3
Richter
Verzichtet auf wesentl. Aktenvortrag
Kläger beantragt 3 Bescheide aufzuheben
SWR beantragt Klage abzuweisen.
Richter
Vorweg. Wieso geht es einmal um 176€ Streitwert, und einmal um 306€
Klägerin
Habe seit 2013 den Beitrag wie zu GEZ-Zeiten weiterbezahlt.
Richter
stellt fest, das Klägerin gegen Festsetz. Bescheide widersprochen hatte, nach dem die Frist schon abgelaufen war. Wiederum gegen einen weiteren Bescheid keinen Einspruch erhoben. Und scheinbar gegen Schreiben des SWR die an solche keine rechtliche Wirkung haben, da wiederum darauf geantwortet.
Richter
das ist alles etwas verwirrend. Scheinbar haben Sie immer gegen die falschen Bescheide Einspruch erhoben.
Klägerin
erklärt, wieder Zahlungsaufforderungen erhalten zu haben.
Richter erklärt nochmal, wenn Frist der Behörde ( er benutzt das Wort Behörde) versäumt wird, ist ein späterer Widerspruch unzulässig.
Richter
ich kann nur sagen, nehmen Sie die Klage zurück, dann wird es billiger.
Klägerin überlegt, und will noch andere Klagegründe vorbringen.
Richter
andere Klagegründe können während der Verhandlung nicht angenommen werden, da rein formalrechtlich hier nicht weiter darauf eingegangen werden kann.
Klägerin
sagt, dann muss ich den ganzen Weg von vorne beginnen.
Richter
Bei einem Urteil sind 3fache Gerichtsgebühren fällig, wenn Klage zurückgenommen wird, nur eine. In dem Fall knapp über 30€
Klägerin nimmt Klage zurück.
Ende der Verhandlung
Fazit, der Richter geht von seiner Linie nicht ab, den RSTV als den heiligen Gral anzusehen, und darauf rumzureiten.Scheint allerdings auch bei ihm, ein gewisses Verständnis für die Beitragsverweigerer aufzukommen.
Und gegen jeden Festz. Bescheid Einspruch in der gegebenen Frist einlegen. Da reichen 2 Sätze. Alles weitere kann in die Klage rein.
Ganz zum Ende hatte ich noch die Gelegenheit mit dem Vertreter des SWR ein paar Worte zu klönen. Der gab sich ganz aufgeschlossen und machte einen fast schon sympathischen Eindruck.
Ich fragte ihn dann noch, warum man keinen Leistungsbescheid erhält, wie das bei anderen Behörden z.B Kfz-Steuer der Fall ist.
Er antwortete, die Zahlungspflicht ensteht Kraft Gesetz aus dem RSTV und das würde aussreichen. Ich fragte Ihn, wo das genau im RSTV stehen würde, wieviel ich für was bezahlen müsste, kramte er eine Broschüre aus seinem Köfferchen, wo noch ein Betrag von 17,98€ stand. Eine andere Broschüre hätte er gerade nicht da.
Meine Frage nach der Behördeneigenschaft des SWR wurde mir erklärt. Der SWR übt in funktionaler Hinsicht eine hoheitliche Eigenschaft in öffentlich rechtlicher Rechtsform aus, und darf bei der Festsetzung der Bescheide als Behörde handeln.
Dies wurde auch vom VG Mannheim am 30.1.17 Aktz. 2S 23 91/15 so beschlossen.
Er machte mich dann noch auf eine Broschüre aufmerksam, die man beim SWR online einsehen kann.
SWR
Rundfunkfinanzierung
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rechtsgrundlagen
So Leute, jetzt raucht mir die Birne, und ich bin platt. Am Samstag gehts am Infostand in der Freiburger Fussgängerzone weiter.
Gute Nacht