Der Verein Tacheles, der sich gegen Gesetzesverstöße gegen Mittelllose durch die öffentliche Gewalt wendet, soll das Bundesverfassungsgericht beraten. Die Idee finde ich super.
Der Sachverhalt vom SG Gotha ist schon lange anhängig und man wartet schon lange auf Reaktion vom Bundesverfassungsgericht.
Ob man das bei den unerhörten Verwaltungen der Jobcenter von Menschen mit Hartz4 für eine gute Idee findet ... gilt es mal Nachzudenken.
Die Regierung und die Verantwortlichen der LRA wußten genau, weshalb H4-Empfänger für den RF-Beitrag befreit wurden. Die über 4 Millionen H4-Empfänger haben keine Rechte und keine Stimme sich zu wehren. Nicht einmal ein PC-Gerät wird als notwendig angesehen, aber Bewerbungen müssen geschrieben werden um an Geld für Wasser und Brot zu gelangen.
Es hätte doch die Möglichkeit gegeben, dass jeder H4-Empfänger 17,50 Euro vom Staat als H4-Leistung hinzu bekommt und dann muss der H4-Empfänger dieses Geld der LRA oder dem BS per Dauerauftrag überweisen. Gleiches Verfahren für alle. Nein der Herr Eicher holt das maximum beim Abzocken heraus, Sie haben eine Schlinge eingebaut.
Man kann sich als H4-Empfänger mit dem H4-Bescheid vom RF-Beitrag befreien lassen und der BS stellt dann im ersten Bescheid mal gleich 3 Jahre im voraus eine Befreiung aus. Sollte der H4-Empfänger vorher wieder in Arbeit gelangen und die Meldung beim BS wird versäumt (beinhaltet Kontrolle über Aufenthaltsort und Wohnung), wird er nachträglich so eine Mahnung vom BS kommt, mit Mahnkosten zu Kasse gebeten. Bei der Variante mit Geldtausch über das Girokonto wäre dieser Falle nicht vorhanden gewesen, weil z.B. der Dauerauftrag nahtlos weiter gelaufen wäre.
300 000 x 8 Euro gibt dann eben mal 2,4 Millionen Euros für die LRA's.
In Sachen RF-Betrag gibt es zum H4-Vergleich viel Rechtssprechung aus Karlsruhe. Nur wie die Herren Richter in Karlsruhe sich jetzt in Sachen RBStV. irgendwann aus der Schlinge ziehen wollen, sofern Sie nicht wie das BVerwG in Leipzig gezielt staatlich diktiert werden, bleibt ein Überraschungs-Ei.