Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer  (Gelesen 42547 mal)

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Die Made im Speck – die Raupe Nimmersatt
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
mit Video

Quelle: focus.de
#GEZxit

Bitte auf der Facebook-Seite von Focus fleißig kommentieren  ;)


Quelle: focus.de

Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«

Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html


Siehe auch neuere Einschätzung u.a. unter
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21495.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Januar 2017, 22:04 von Bürger«

  • Administrator
  • Beiträge: 5.121
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Tja, so wird der einfache Bürger voll verarscht.

In der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war zu lesen, dass durch den Wegfall der Kontrollen durch GEZ-Schnüffler (oder auch Rundfunkpolizei) nicht mehr in die Privatsphäre des Bürgers eingegriffen werden solle. Das hat man als tolle Errungenschaft gefeiert.

Wenn jetzt das Privatinkasso zuhause klingelt - ist das keine Belästigung der Privatsphäre?

Die bauernschlaue Antwort des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darauf lauten:
"Nein, wir Öffentlich-rechtlichen achten Ihre Privatsphäre! Wir treiben die Beiträge ja schließlich nicht ein."


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

b
  • Beiträge: 775
Zitat
... eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens....

Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
Zitat
(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

PS. Ich sehe es so, dass man versucht, die Anzahl der Mahnmaßnahmen gering zu halten. Wahrscheinlich werden die Vorgänge, die jetzt durch private Firmen inkassiert werden, als "Kundeninfo" gezählt und erst Maßnahmen, die Stadt-Behörden durchführen in die Statistik gelangt. Im nächsten Jahr schreiben dann alle: die Anzahl der Maßnahmen ist deutlich zurückgegangen, die Akzeptanz der Beiträge wurde sprunghaft angestiegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 22:11 von boykott2015«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es kann keine Ausnahme geben. RBStV verbittet jedes Auseinanderdriften:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
§ 9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
Zitat
(2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.
Doch, nach dem Wortlaut des RBStV kann es abweichende Regelungen geben, denn das juristische "sollen" heißt nicht "haben" oder "müssen" [übereinstimmen] oder "sind" [in Übereinstimmung zu bringen], sondern ist als "sollte" zu verstehen.
Siehe web-Suche
"soll kann muss verwaltungsrecht"
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=soll+kann+muss+verwaltungsrecht


Dies hier aber bitte allenfalls sehr eng am eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Zitat
[..]Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens.

Aktuelle gültige Satzung
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000712

Kennt jemand den Grund für die Ausnahme von NRW?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

q
  • Beiträge: 402
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.

Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.

Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).

Vollmacht, Vertretungsmacht und Abtretungsurkunde sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von einer Person, die zur rechtlichen Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde ermächtigt sind, eigenhändig unterzeichnet wurden. Diese vertretungsberechtigten Personen sind üblicherweise bei einem Unternehmen die Mitglieder der Geschäftsführung und die Prokuristen sowie diejenigen Personen, deren Vertretungsbefugnis im Handelsregister eingetragen ist.

Eine Rundfunkanstalt wird durch den Intendanten vertreten. Etwaige von ihm zur Vertretung ermächtigte Personen müssen sich durch eine entsprechende, vom Intendanten unterzeichneten Vollmacht oder durch eine die Vertretungsberechtigung regelnde Urkunde ausweisen.

Eine Vollmacht, die nicht von einer zur Vertretung des Unternehmens / der Anstalt / der Behörde befugten Person unterzeichnet wurde, ist rechtsunwirksam. Mir sind auch schon Vollmachten untergekommen, die i. A. (im Auftrag) unterzeichnet waren. Ein derartiger Zusatz zum Namen bedeutet aber, daß der Unterzeichner sich den Inhalt des von ihm unterschriebenen Schriftstücks nicht zu eigen macht und daß er für den Inhalt keine Verantwortung übernehmen will. Eine derart unterschriebene Vollmacht ist nichtig.

Es gibt also viele Möglichkeiten, ein Inkassounternehmen zu beschäftigen. Besonders aber freuen wird sich der Intendant der jeweiligen Rundfunkanstalt, muß er doch für jeden einzelnen Inkassoauftrag behelligt werden und seine Unterschrift unter die Vollmacht setzen.

Ob er dann noch Zeit dazu hat, sich um das Wohlergehen seiner Rundfunkanstalt zu kümmern?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

  • Beiträge: 984
Zitat
2) ... Die Satzungen der Landesrundfunkanstalten sollen übereinstimmen.

"Sollen" bedeutet ein Standard. Wenn davon abgewichen wird, muss es eine Begründung dafür geben.

Die einzige (allerdings sachfremde) Begründung die mir dafür einfällt, sind die Wahlen in NRW im Vorfeld der Bundestagswahl. Wenn im bevölkerungsreichsten Bundesland die Inkassobüros zum Geldeintreiben geschickt werden, könnte der heimgesuchte Bürger gewillt sein, eine Partei zu wählen, die "GEZ abschaffen" plakatiert ... ;) 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

B
  • Beiträge: 145
Moin,

heute morgen gabe es im Lokalradio einen netten Bericht dazu.

Die AFD hat wohl nach aktuellen Umfragen über 10% zu erwarten. Diese Partei ist ja bekanntlich gegen den Rundfunkbeitrag. Ein Einzug in den Bundestag wird im Moment als wahrscheinlich angenommen

Auch in der RP (Rheinischen Post) gab es bereits einen ersten Bericht. Hier wird eine Abwanderung der Wähler zur FDP sowie eine Zunahme der Wähler der AFD geschätzt.

Da auch die FDP in NRW dem Rundfunkbeitrag zumindest kritisch gegenüber steht wäre eine Beitreibung von Forderung durch ein Inkassounternehmen als wenn man Öl ins Feuer schüttet.

Allerdings gibt es noch in 2 weiteren Bundesländern Wahlen (allerdings früher) - hoffentlich wacht der "deutsche Michel" auf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 17:13 von Bürger«

H
  • Beiträge: 582
Zitat:
»Wer "seinen" Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. (...)«
Video und weiterlesen:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html

Ich sehe überhaupt keinen Sinn darin, ein privates Inkassounternehmen zu beauftragen, weil es doch den Beitragsservice gibt. Dieser wurde nur zum Zwecke der Führung der Rundfunkgebührenkonten und deren Beitreibung eingerichtet.

Wenn jetzt plötzlich private Inkassounternehmen die (angeblich) ausstehenden Zwangsbeiträge einfordern sollen, macht es überhaupt keinen Sinn mehr, einen Beitragsservice zu betreiben...

Es scheint aber ein (Teil)Erfolg für uns zu sein: Man möchte (warum auch immer) die Zwangsbeitreibung nicht mehr durch die Stadtkassen oder Finanzämter dieser Republik durchführen lassen. Ist denen wohl schlichtweg zu viel und zu teuer geworden.

Und ein privates Inkassounternehmen darf gar nicht nur auf Grund eines Wisches durch wen auch immer, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Da muss schon ein Titel vorliegen...

Und wenn der Erhalt bzw. die Bekanntgabe bestritten wird, sieht es für das Inkassounternehmen schlecht aus: Entweder Nachweis der Bekanntgabe, oder Einstellung des Beitreibungsverfahrens.

Reagiert das Inkassounternehmen nicht mt eine der beiden Möglichkeiten,  gibt es eine Dritte, für das Inkassounternehmen unangenehme:

Strafantrag gegen Unbekannt und gleichzeitige Beschwerde mit der Bitte um Überprüfung der Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens beim zuständigen, aufsichtsführenden Gerichtspräsidenten....

Ich glaube, mit der Beitreibung durch private Inkassounternehmen hat man uns einen Gefallen getan.....

Grüße
Adonis


Edit:
Zeilenumbrüche korrigiert.
René/Administrator:


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 10:31 von René«

  • Beiträge: 226
Ich glaube, mit der Beitreibung durch private Inkassounternehmen hat man uns einen Gefallen getan.....

Das sehe ich auch so. Allerdings zielt die Sache denke ich eher auf einer anderen Ebene auf Einschüchterung, Drohung und Irreführung von Personen, die die Sache nicht ganz durchblicken, und sich dann irgendwann geschlagen geben. Diesen Personenkreis wollen die Schergen aus der Statistik raushaben, und hoffen, dass die Sache nicht in Form von Wahlergebnissen nach hinten losgeht... >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 984
In Bezug auf ein Inkassounternehmen ist es wichtig, die Forderung zu bestreiten  !

Am Besten sollte Person X gleich bei der ersten Zahlungsaufforderung durch den "Beitragsservice" bzw. die Rundfunkanstalt die Forderung bestreiten. Dann darf kein Inkossobüro eingeschaltet werden. Bitte hierzu meinen Beitrag weiter oben lesen unter:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21395.msg137405.html#msg137405


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 17:15 von Bürger«

m
  • Beiträge: 436
Ein Inkassounternehmen benötigt für die Geltendmachung einer Forderung gegenüber dem Schuldner im Namen des Gläubigers eine Vollmacht. Wenn das Unternehmen die Forderung im eigenen Namen geltend macht, eine vom Gläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde.

Ich habe noch kein Inkassounternehmen gesehen, das diese Vollmacht ordnungsgemäß, nämlich durch Vorlage des Originals, nachgewiesen hat.

Hat das Inkassobüro keine Originalvollmacht zusammen mit seinem ersten Mahnschreiben übersandt, so ist das einseitige Rechtsgeschäft unwirksam, wenn es wegen fehlender Vollmacht (§174 BGB) oder fehlender Vertretungsmacht (§180 BGB) unverzüglich zurückgewiesen wird. Gleiches gilt für eine fehlende Abtretungsurkunde (§410 BGB).

Die von @querkopf beschrieben Rechtslage ist richtig. Und genau hier liegt die Möglichkeit den Inkassobüros viel Arbeit zu bereiten.
Spätestens wenn diese Unternehmen merken, dass Sie mit Ihren Forderungen leer ausgehen, sehen diese Unternehmen keinen Sinn für solche Aufträge.
Siehe Beitrag von @Adonis

Der BS wird wie bei den öffentlichen Verwaltungen nur bereit sein, einen Einheitlichen Festbetrag für die Inkassoleistung RF-Beitrag zu zahlen.

Sollte sich ein Inkassobüro melden, dann am besten niemals mit dem Unternehmen in Kontakt treten. Somit ist nie eine Geschäftsverbindung zu stande gekommen. Vorher bezahlt man eben einen kleinen Teilbetrag immer direkt an den Auftraggeber LRA (vielleicht sogenannte Ratenzahlung).

Ich kenne das Spiel von einer Versicherungsgesellschaft und von den Parkplatzabzockern bei der Deutschen Bahn (DB). Bei der Versicherungsgesellschaft habe ich die Vorstände angeschrieben und klar gestellt, dass Ihr Außendienst zur Kundenwerbung zum Kunden kommt, wenn es aber einen Grund gibt, dass die Beiträge nicht mehr bezahlt werden, dann wird Inkasso geschickt. Die Vorstände hatten mir recht gegeben, sich entschuldigt und das Inkassobüro ging für Ihre Leistungen jedenfalls bei mir leer aus.

Bei den Parkplatzabzockern muss man sich darauf einstellen, dass diese Inkassofirmen weil Sie an die Adressdaten gelangt sind fortlaufend unbegründete bezugslose sinnlose Forderungen mit Drohbriefen zusenden. Wenn kein Geschäftskontakt bestand, kann man jetzt mit Datenschutzauskunftsschreiben die Inkassofirmen zu richtig Arbeit auffordern und es dem Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes melden. Leute es geht immer was und das Katz und Mausspiel eben weiter.

Auf ein gutes neues Jahr 2017.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 13:05 von muuhhhlli«

  • Beiträge: 984
Zitat
Vorher bezahlt man eben einen kleinen Teilbetrag ...

Das würde ich nicht tun. Mit dem Zahlen eines Teilbetrages erkennt man die Forderung dem Grunde nach an. Wenn Person x doch eine einzelne Zahlung vornehmen will, dann sollte die Überweisung immer mit dem Vermerk "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erfolgen.

In der Wirtschaft wird gerne mit Teilzahlungsvereinbarungen gearbeitet. Wer eine Teilzahlungsvereinbarung unterschreibt, kann die Forderung nicht mehr bestreiteten. Kommt er dann seinen monatlichen Verpflichtungen aus der Teilzahlungsvereinbarung nicht nach, kann der Vorgang bequem an ein Inkassobüro abgegeben werden - Sachfragen müssen nicht mehr geklärt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2016, 17:16 von Bürger«

B
  • Beiträge: 422
Unser Ziel ist es jetzt, möglichst viele Nichtnutzer über die Änderungen zu informieren!

Wie in den vorherigen Beiträgen zu lesen ist, werden viele allein aufgrund des Anschreibens eines Inkassounternehmens so stark eingeschüchtert und zahlen, so dass den öR der teure und unangenehme Weg über die Städte/Gemeinden/andere Ämter erspart bleibt. Ziel erreicht.

Ich bin auch der Meinung, dass für uns hier im Forum der Beitrags-Widerstand durch private Inkassos erleichtert wird. Für die Mehrzahl der Verweigerer wird das Geld für den BS jedoch kostengünstiger und unbürokratischer als bisher einbetrieben. Eine Mischkalkulation, die für die öR aufgehen wird - der Logik nach. Wir können jedoch aufklären und da einen Strich durch die Rechnung machen.

Also nutzt bitte alle möglichen Wege, unsere Mitbürger zu informieren, sei es die Lokalpresse, Forumsbeiträge, Whatsapp, etc...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

 
Nach oben