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Autor Thema: Änderung der Beitragssatzungen - Inkasso kommt jetzt noch schneller  (Gelesen 19696 mal)

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Bezüglich der Thematik
"Änderung der Beitragssatzungen in NRW - Inkasso kommt jetzt noch schneller"
ist ein ziemlich ausführlicher Beitrag gerade an nachstehender Stelle eingefügt worden:

Näheres:
---------------------
Thema (Thread)
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Konkreter Beitrag dort:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21276.msg137485#msg137485
Betrifft: Konkrete Möglichkeiten der Abwehr von privaten Inkasso-Unternehmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:34 von Bürger«
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g
  • Beiträge: 860
Daß sich die Länder in Übereinstimmung zum europäischen Recht auf die Nutzer als Zahlungspflichtige beziehen, (nachzulesen im Rundfunkstaatsvertrag), dieser Fakt vom ÖRR wie auch von einigen Verwaltungsgerichten ignoriert wird, (die hier Bundesrecht offenbar sträflichst mißachten),
ändert ebenfalls nichts daran, daß sie trotzdem vom Staat vorgesehen sind,
es keiner Vertragshandlung zwischen Unternehmen und Bürger bedarf
und es eben deshalb staatliche Mittel sind.

Nichts gegen deine Argumentation. Keine Kritik.
(Vllt. müsste man sagen: keine Vertragsaushandlung, kein Mitspracherecht, jedoch Zustimmung erforderlich ?)

Dennoch mal meine Sichtweise. Ich sehe es halt so.
Bis 2012 gab es den RGStV. Der RGStV regelt das Verhältnis der Anstalten untereinander und besagt, was jede einzelne LRA dem Nutzer in Rechnung stellen darf.

Der Benutzer der Anstalt hat ein Gerät angemeldet, steht geschrieben.
D.h. für mich aber, der Benutzer hat sich selbst als Rechtsperson, natürliche Person bei der LRA, juristische Person, mit einem Gerät angemeldet, da ja ein Rechtsverhältnis nicht zwischen der LRA und dem Empfangsgerät zustandekommen kann.
Ob man mich jetzt verprügelt, es ist nach meiner Auffassung mit dieser Anmeldung ein Verhältnis besiegelt worden. Ein Verhältnis zwischen zwei Rechtspersonen. Oder nicht. Für meine Begriffe eine Art Vertrag.
Ich habe bekundet, dass ich das Angebot nutzen will.
Die LRA hat Benutzer zu haben, weil das eben so ist, haben andere Anstalten zwangsläufig auch.

Das Verhältnis zum Benutzer kommt m.M.n. nicht automatisch mit dem RGStV zustande, sondern erst mit meiner freien willentlichen Anmeldung.

Ebenso sehe ich es mit dem RBStV.
Wenn dem nicht so wäre, weshalb bedarf es dann der sittenwidrigen Zwangsanmeldung?
Ich sage: damit ein (Vertrags-) Verhältnis zwischen zwei Rechtspersonen zustande kommt.
Zur Wohnung kann kein Verhältnis zustande kommen.
Ansonsten bräuchte es keine Zwangsanmeldung, wenn der RBStV bereits ein Verhältnis besiegeln würde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:35 von Bürger«

s
  • Beiträge: 106
Nicht Teil der laufenden Diskussion:

Ist der im Eröffnungspost verlinkte Artikel nicht so gemeint, dass diese Beitragssatzungsänderung für alle LRA´s bundesweit gilt und nicht nur für NRW und die VZ NRW nur der Hinweisgeber dazu war (siehe verwendetes Plural im Artikel)? Der Threadtitel somit fehldeutend ist? ???
Siehe dazu einen identischen Artikel aus der fiktiven sächsischen Lokalpresse:
http://www.sz-online.de/ratgeber/offene-rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-3570071.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:35 von Bürger«
Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann rufe nicht die Menschen zusammen, um Holz zu sammeln, Aufgaben zu verteilen, und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen, weiten Meer.
Antoine de Saint-Exupéry

C
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Ist der im Eröffnungspost verlinkte Artikel nicht so gemeint, dass diese Beitragssatzungsänderung für alle LRA´s bundesweit gilt und nicht nur für NRW und die VZ NRW nur der Hinweisgeber dazu war (siehe verwendetes Plural im Artikel)? Der Threadtitel somit fehldeutend ist? ???
Da hast du absolut Recht, Sergal. Danke für den Hinweis.
Ich ändere den Betreff des Threads.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:35 von Bürger«
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Und nochmals inständige Bitte:
Die Bedeutung dieser Sache erkennen! Das ist unser wichtigstes aktuelles Thema.


Bisher rund 5 Millionen Bürger sind im Mahnstadium und glücklicherweise werden es immer mehr.
Warum wagen die das? Weil Mahngebühren nur niedrig sind - nämlich nach öffentlichem Recht.

Was ist beabsichtigt?
Mahnwesen durch private Inkasso-Unternehmen - und die dürfen zu den riesigen Gebühren gemäß Anwaltsrecht.
Da wird dann eine Forderung von 500 Euro alsbald eine von 2000 Euro. Wer wird dann noch wagen, rückständig zu sein?

Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatliche verfügtes Unrecht gebrochen werden.
Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden.

Näheres:
Thema (Thread) Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
Konkreter Beitrag dort:
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Gab es nicht schon Leute, die Briefe von Creditreform erhalten haben, deren Wirkung jedoch nicht sonderlich groß war? Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:36 von Bürger«

c

cleverle2009

...
Mit dieser neuen illegalen Finanzkeule soll nun also der Widerstand der Bürger gegen staatliche verfügtes Unrecht gebrochen werden.

Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf (verhältnismäßigen) Widerstand - unserer also - soll außer Kraft gesetzt werden.

Das kriegen wir weg, aber nur unter der Bedingung, dass die Intendanten noch vor Start dieser neuen Illegalität ganz massiv zur Unterlassung aufgefordert werden. Wir müssen spätestens Anfang Januar 2017 möglichst viele rechtlich stichhaltige Unterlassungsaufforderungen versenden.
...

Da eine mir bekannte Person allen Schreiben der fiktiven "Behörde" stets widersprochen hat und die Bereitschaft erklärte, dass sie unter dem Vorbehalt bezahlen würde, wenn man ihr erklärt und nachweist, dass die Forderung Grundgesetzkonform sei, war das Abweisen der Creditreform ganz leicht. Die Creditreform wurde über die Bereitschaft zu zahlen - siehe oben - informiert. Die Creditreform reichte den Auftrag zurück an den Rundfunk. Wie würde Profät Diabolo darunter setzen "Gallische Grüße" jojo BeitraxServus.

Nichtsdestotrotz verpasste der Gerichtsvollzieher der mir bekannten Person einen Eintrag in das zentrale Schuldnerverzeichnis. Jetzt läuft eine Klage beim zuständigen Amtsgericht auf "Folgenbeseitigung zwecks Rückabwicklung wegen Grundrechteverletzung".


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Zur gerade aufgeworfenen Frage: "Wo ist der Unterschied zur neuen Regelung"
Bisher war das mit den privaten Inkassodiensten wohl eher nicht voll effizient, weil in der Rechtsgrundlage schlecht abgedeckt.

Die Änderung ergibt sich aus der Vorgeschichte: Von hier war gestritten worden, dass der Beitragsservice als Nichtperson nicht mehr mit seiner Kölner Adresse abmahnen dürfe. Oktober 2016. Wegen gleichzeitiger Aktionen gegen Inkassopflicht der Kommunen war da ein Problem.


Wo ein Problem ist, wissen unsere geliebten Volljuristen dort eine Lösung.

Zunächst November 2016 allgemeine Verlautbarung: Nach Umstellung werde das ab April 2017 enden und der Beitragsservice werde 20 Millionen Euro sparen.
Nun ist die Kölner Nicht-Person "Beitragsservice" nicht unbedingt dafür gerühmt, ständiger geliebter Überbringer guter Nachrichten zu sein. Also war abzuwarten, was da als nächste Idee aus "ARD-Absurdistan" kommt.


Gekommen ist wohl bundesweite Regelungsänderung,

dass ab jetzt das Inkasso an private Firmen delegiert wird, jetzt also fein formell mit Rechtsgrundlage für die Juristen-Kollegen der Inkasso-Unternehmen. Das dürften wir durch heftiges Stören ausreichend stören können.


Das Beispiel mit der Aufforderung des Nachweises der Konformität mit Verfassungsrecht
ist eine interessante Variante und bleibt noch hochzuwerten im Kontext der effizienten Briefbeispiele. Man müsste das dann vielleicht etwas ausgestalten, damit es eine volle Barriere-Wirkung entfalten könnte. Denn dass es dann trotzdem zu störenden Vollstreckungshandlungen kam, ist nicht befriedigend.


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Gab es nicht schon Leute, die Briefe von Creditreform erhalten haben, deren Wirkung jedoch nicht sonderlich groß war? Was ist der Unterschied zur neuen Regelung?

Mr.X bekam da auch ein Schreiben und andere ebenso.
Im Schreiben stand: Ihre LRA .
Mr.X hat zurückgewiesen und wollte gern das Anschreiben der LRA an Creditreform sehen.
Die Antwort: Wir haben die Angelegenheit an den Beitragsservice in Köln zurückgegeben.
Schlussfolgerung:  Es hat gar kein Schreiben der LRA gegeben.

Anderen und mir ist nicht ganz klar, wie das nun mit der eigentlichen ursprünglichen Verwaltungsvollstreckung und der jetzigen Inkassoregelung sein soll.
Entweder Behörde und Verwaltungsvollstreckung oder Unternehmen und Inkasso bei unbestrittener Forderung.
Ein Beitragsservice ist Mr.X als rechtverbindlicher Ansprechpartner und rechtsrelevantes Unternehmen gar nicht bekannt. Es gilt : ignore.

http://www.sz-online.de/ratgeber/offene-rundfunkbeitraege-inkassofirmen-duerfen-frueher-eintreiben-3570071.html

Zitat
Ein verstärkter, flächendeckender Einsatz der Inkassofirma sei nicht geplant, wie ein Sprecher des Beitragsservice erklärte. Man wolle sich diesen Weg aber offenhalten.

Ausstehende Beiträge sollen dem Sprecher zufolge weiterhin bevorzugt vom Beitragsservice selbst nach einem mehrstufigen Mahnverfahren mit Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheiden und Mahnschreiben eingefordert werden, bevor ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird. (dpa)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:36 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Bisher wurde Inkasso mittels Amtshilfe über die Kommunen betrieben. Diese dürfen bei Öffentlich-Rechtlichen Forderungen diese aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an private Inkassounternehmen abtreten ("verkaufen").

Siehe hierzu z.B. Absatz 6.1.1.2  Öffentlich-rechtliche Forderungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten
Zitat
6.1.1.2
Öffentlich-rechtliche Forderungen

Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.

Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm

Offenbar wird jetzt versucht dieses Hindernis mit dubiosen Mitteln zu umgehen.
Bei Rundfunkbeiträgen handelt es sich immer noch um öffentlich-rechtliche Forderungen einer LRA die sich für eine vermeintliche Behörde hält. Wie ist es möglich, dass für diese, der für kommunale Behörden geltende Datenschutz, durch Änderungen der Beitragssatzung einfach ausgehebelt werden kann?
Der Verdacht liegt nahe, dass hier dann wieder Lupus mit seinen Schergen als nicht rechtfähiges Organ vorgeschoben wird, welches illegaler Weise bereits über sämtliche personenbezogenen Daten verfügt. Allerdings wird Lupus in den bisherigen Satzungen der LRAn nicht namentlich erwähnt und auch seine Aufgaben nicht konkretisiert. Bisher weis keiner wie die vollstreckungsfreundlichen Anpassungen der Beitragssatzungen der LRAn aussehen wird. Aber der Datenschutz könnte hier ein wichtiger Aspekt sein, der uns zu Gute kommen könnte.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:36 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

K
  • Beiträge: 215
6.1.1.2 Öffentlich-rechtliche Forderungen

Der "Verkauf" von kommunalen öffentlich-rechtlichen Forderungen ist hingegen rechtlich als Übertragung von Hoheitsgewalt zu verstehen. Dadurch gehen Datenzugriffsrechte auf Private über, ohne dass eine förmliche Beleihung erfolgt. Anders als bei einer Beauftragung Dritter verbleiben der Kommune beim Verkauf auch keine Steuerungsmöglichkeiten mehr. Im Übrigen hat der Gesetzgeber die Vollstreckung zugunsten der Gemeinden dahingehend geregelt, dass sie durch eigene Vollziehungsbeamte oder die des Kreises durchgeführt werden (§ 16 HessVwVG). Ein Verkauf öffentlich-rechtlicher Forderungen ist damit datenschutzrechtlich unzulässig.

Quelle: https://www.datenschutz.hessen.de/tb34k06.htm

wie wir wissen ist der HR ausdrücklich im HVwVfG ausgenommen. Somit bleibt geradewegs
eigentlich nur die Beauftagung Dritter wie oben angeführt.  Aber auch das dürfte rechtlich
nicht einwandfrei sein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:37 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

a

azdb-opfer

Aber der Datenschutz könnte hier ein wichtiger Aspekt sein, der uns zu Gute kommen könnte.

Darüber bin ich auch gestolpert. Der Zwangskunde hat keine Schufa-/Creditreform-/sonstwas-Klausel unterschrieben. Creditreform darf den Schuldner deshalb nicht als Zahlungsunfähig/-unwillig verleumden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2016, 20:37 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.564
Da kann man sich zurücklehnen und die Dinge frech zurückweisen:
Liebe Inkassobutze! Ich mache euch darauf aufmerksam, daß ich der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch euch nicht zugestimmt habe, wir keinerlei Vertragsverhältnis miteinander eingegangen sind, was dies stillschweigend  möglich machen könnte und eure Forderung selbst könnt ihr euch auch in die Haare schmieren, weil ... bla bla

Ich weiß sowieso nicht was das bringen soll, weil ich nicht glaube, daß die LRA die Forderung sauber an die Inkassobutze abtritt, auch wird die Inkassobutze selbst nie ein Verfahren vor Gericht betreiben (Risiko zu groß und Hintergründe von Forderungen nicht überschaubar), deshalb handelt es sich nur um eine Drohkulisse, die von den Restzahlern teuer finanziert werden muß.
Aber vielleicht läßt sich ja doch der eine oder andere breitschlagen, die Forderung zu begleichen, wenn mit privatem Schuldnerverzeichnis gedroht wird, statt die illegale Datenweitergabe anzugreifen.


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C
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Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/8/82/Focus-logo.svg/320px-Focus-logo.svg.png

Focus, 28.12.2016

Tabubruch!
ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
 
Zitat
Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht zahlt, bekommt ab 2017 womöglich Besuch eines privaten Inkassobüros. Grund dafür ist eine Änderung der Beitragssatzungen der Landesrundfunkanstalten mit Ausnahme des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.focus.de/finanzen/videos/rundfunkgebuehren-tabubruch-ard-und-zdf-hetzen-ab-2017-inkasso-bueros-auf-beitragszahler_id_6416118.html

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