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Autor Thema: Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens  (Gelesen 9473 mal)

  • Beiträge: 374
Hausverbot für “GEZ-Mitarbeiter” rechtens
Autor: 24. Oktober 2010, 12:33
der Link mit Urteil im Volltext

http://www.ferner.ac/?p=3305


Wenn man den GEZ-Schergen Hausverbot erteilt, kann man jetzt gleich noch auf ein Aktenzeichen Bezug nehmen ;D

Gruss
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

3

3Land

Danke!

Prädikat: WERTVOLL

gehört in die Favoritenliste und auf die Homepage!    :D

bin kein Jurist, daher die Frage: Gebe ich das Aktenzeichen so im Text an:
"text ... AZ 42 C 43/10 ... txt

bzw. wie formuliert man das genau?

Würde die Änderung in mein Hausverbotsschild http://205.196.122.14/5i7zntryf7mg/9gw1mmrwsabty4d/GEZ.zip
übernehmen wollen. Danke

PS: Das Original-Spock-Foto hat mir besser gefallen  :P


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2010, 14:56 von 3Land«

  • Beiträge: 374
So kannst Du das Aktenzeichen angeben.

Und was auch gleich nebenbei in der Urteilsbegründung festgestellt wird:

Den Beauftragten der Beklagten stehen keine hoheitlichen Zwangsrechte zu. Weitergehende als die in § 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages normierten Auskunftsansprüche hat auch die Beklagte selbst nicht. Fehlen aber öffentlich-rechtliche Vorschriften zur zwangsweisen Erlangung der nach Auffassung der Beklagten für die Sicherung der Finanzierung des Rundfunks erforderlichen Informationen, können entsprechende Befugnisse auch nicht über den Umweg zivilrechtlicher Beschränkungen von Eigentümerbefugnissen hergeleitet werden.

D.h. die GEZ-Schergen haben überhaupt nichts zu melden, da können die mit ihrem Pseudoausweis der LRA herumwedeln wie die wollen.  ;D ;D ;D ;D

Gruss
Spock


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"Wenn die Leute einem zuhören sollen, reicht es nicht, ihnen einfach auf die Schulter zu tippen. Man muss sie mit einem Vorschlaghammer treffen. Erst dann können Sie sich ihrer Aufmerksamkeit gewiss sein." John Doe (Sieben)

3

3Land

Update:

GEZ- und WDR-Beauftragte haben Hausverbot!
Der Versuch der Kontaktaufnahme wird als Verstoß gegen
§123 StGB verstanden, der Rechtsweg unverzüglich eingeleitet.
(AG Bremen-Blumenthal, Urt. v. 23.08.2010 – 42 C 43/10)

Mit besten Grüßen, Ihr Wohnrauminhaber (mehr Infos unter www.GEZ-Boykott.de)


Ich würde es in Klammern unter den bisherigen Text setzen ...

Hier ist von Geschäftraumen die Rede. Gilt aber sicher in vollem Umfang für Privathaushalte, oder?


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GEZ- und WDR-Beauftragte haben Hausverbot!

Es gibt weder GEZ- noch WDR-Beauftragte, aber ein Hausverbot muss konkret gegen eine bestimmte Person oder Personenkreis gerichtet sein um wirksam zu werden.

darum würde ich schreiben

Rundfunkgebührenbeauftragte haben Hausverbot!

Der betrofferne Personenkreis ist damit klar konkretisiert.


Der Versuch der Kontaktaufnahme wird als Verstoß gegen
§123 StGB verstanden, der Rechtsweg unverzüglich eingeleitet.

Eine Kontaktaufnahme muss nicht zwingend einen Hausfriedensbruch zur Folge haben, da es dabei um das widerrechtliche Eindringen in befriedeten Besitz geht.
Ausserdem würde es sowieso nicht gegen §123 StGB verstoßen, sondern den Tatbestand des §123 StGB erfüllen.

Wenn Du ein eigenes Haus hast dann würde ich schreiben:

Das Betreten des Privatgrundstückes wird nach §123 StGB strafrechtlich verfolgt
...
Mit besten Grüßen, Ihr Grundstückseigentümer (mehr Infos unter www.GEZ-Boykott.de)


Falls Du in Miete wohnen solltest kannst Du für gemeinsame genutzte Räume/Flächen kein Hausverbot alleine aussprechen.
Konkret heißt das, dass der GEZ-Scherge das Treppenhaus betreten darf. Er darf auch an deiner Wohnungstür das Klingelknöpfchen drücken. Dein Schild könntest Du also nur an deiner Wohnungstür anbringen, was aber keinen Sinn macht. Falls sich aber alle Mietparteien einig sind dann muss es heißen:

Mit besten Grüßen, Ihre Hausverwaltung (mehr Infos unter www.GEZ-Boykott.de)


Gruss
Spock


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3Land

Ach du grüne Neune, alles falsch.
Dann entscheide ich mich für weniger ist mehr, also

Rundfunkgebührenbeauftragte haben Hausverbot!
Amtsgericht Bremen-Blumenthal, Urteil v. 23.08.2010 – 42 C 43/10

Ich wohne als Eigentümer in einer kleinen Mehrparteienanlage.
Das Schild sollte aber auch für Mieter anwendbar sein.

Die Schilder auf der Homepage wären dann ebenfalls falsch,
weil hier von GEZ/LRA-Mitarbeitern die Rede ist ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2010, 23:28 von 3Land«

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Ich wohne als Eigentümer in einer kleinen Mehrparteienanlage.
Das Schild sollte aber auch für Mieter anwendbar sein.

Im Alleingang aber nur für dein Sondereigentum.

Für das Gemeinschaftseigentum kannst Du alleine kein Hausverbot aussprechen. Das geht nur über einen gültigen Eigentümerbeschluß, der dann von der Hausverwaltung durchgesetzt wird. Schau mal in deiner Teilungserklärung nach wie das geregelt wird.


Gruss
Spock


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3Land

Nein, so kompliziert wollt ich das nicht machen. :-)

Ich klebe mir ein Schild auf den Briefkasten,
der ist neben dem Klingelknopf auf der Straße.
Ein Mieter, nicht nur in unserem Haus, soll das auch tun können.

Ich danke dir für die exakten Antworten 



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C
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  • im Osten nix Neues
Rechtskonform wäre z.B. folgende Formulierung:

Hausverbot: Für Mitarbeiter der (Rundfunk)Anstalten des öffentlichen Rechts, insbesondere für die Mitarbeiter der GEZ - Gebühreneinzugszentrale, sowie für deren Erfüllungsgehilfen, besteht hier Hausverbot.
Sollte dennoch der Versuch unternommen werden, sich Zutritt zu verschaffen, wird Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet.

Datum:          Der Hausherr

Anm.: "Hausherr" ist auch der Mieter einer Mietwohnung für dieselbe.
So hängt es bei mir auch am Innenfenster neben der Haustür.

hier kann man es sich auch runterziehen: http://randy-jonas.zoomshare.com/files/abGEZockt/GEZ_Hausverbot_Schild.jpg


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* Dumm darf man sein - man muss sich nur zu helfen wissen!
* Auch deine goldene Regel sei: Nicht verzagen - immer erst im Forum fragen!
* Ach so: Schleicht der Scherge von der abGEZockt um's Haus, schick' einfach mal den
   Hund zum Spielen raus!

R
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Condor hat Recht!

Und hier könnt Ihr Euch das Original-Schild herunterladen.

www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]

LG Reinhard

PS: Das Schild bricht auch die dreckigen Hälse der GV's die in Sachen GEZ-Beitreibung unterwegs sind.


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Mit Einigkeit für Recht und Freiheit !

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  • weiß was
Condor hat Recht!

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www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]

LG Reinhard

PS: Das Schild bricht auch die dreckigen Hälse der GV's die in Sachen GEZ-Beitreibung unterwegs sind.


Finde ich genial wie einfältig hier immer wieder gepostet wird.

You made my day!

Großer Meister, studiere bitte einmal folgende Werke:

Gerichtsverfassungsgesetz (u.A. §154)
Zivilprozessordnung (u.A. §703)
Gerichtsvollzieherordnung und Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (Bundeslandabhängig)

Dann schauen wir mal ob er sich durch das Schildlein vertreiben lässt.

--Thomas (very amused)


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3Land

Ich hab mir jetzt nicht die Paragraphen durchgelesen,
aber daß sich ein Gerichtsvollzieher (eine Amtsperson)
davon abhalten läßt, seine Arbeit zu verrichten,
wage ich zu bezweifeln.
Ebensowenig kann man der Polizei kein Hausverbot erteilen,
wenn diese mittels Durchsuchungsbeschluß Einlaß will.
Und wenn niemand öffnet, wird die Tür aufgebrochen.

Spocky war so nett, dieses Urteil aus Bremen hier einzustellen,
Speedy hat daran nix rumgemeckert, dann paßt das auch.
Gut, man kann drüber streiten, inwieweit mein aktuelles Schild
sinnvoll ist. Es mag auch sein, daß sich der Scherge in den Hausflur traut,
was ihm nicht zu verbieten ist, ABER

1. Der Scherge weiß jetzt, daß der Wohnrauminhaber seine Rechte kennt.
2. Der Scherge darf annehmen, daß der Wohnrauminhaber ihn keinesfalls
    in die Wohnung lassen wird.

Ich denke, damit hat man einen guten Schutz gegen diese Nicht-Amtperson.


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