Ich hab mir jetzt nicht die Paragraphen durchgelesen,
aber daß sich ein Gerichtsvollzieher (eine Amtsperson)
davon abhalten läßt, seine Arbeit zu verrichten,
wage ich zu bezweifeln.
Ebensowenig kann man der Polizei kein Hausverbot erteilen,
wenn diese mittels Durchsuchungsbeschluß Einlaß will.
Und wenn niemand öffnet, wird die Tür aufgebrochen.
Spocky war so nett, dieses Urteil aus Bremen hier einzustellen,
Speedy hat daran nix rumgemeckert, dann paßt das auch.
Gut, man kann drüber streiten, inwieweit mein aktuelles Schild
sinnvoll ist. Es mag auch sein, daß sich der Scherge in den Hausflur traut,
was ihm nicht zu verbieten ist, ABER
1. Der Scherge weiß jetzt, daß der Wohnrauminhaber seine Rechte kennt.
2. Der Scherge darf annehmen, daß der Wohnrauminhaber ihn keinesfalls
in die Wohnung lassen wird.
Ich denke, damit hat man einen guten Schutz gegen diese Nicht-Amtperson.