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Autor Thema: Entwurf Widerspruch  (Gelesen 2003 mal)

O
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Entwurf Widerspruch
Autor: 18. Dezember 2016, 14:21
Hallo. Hier ein Entwurf eines Widerspruches (rein hypothetisch, ohne Bezug auf meine Person) mit der Bitte um Eure Meinung, die selbstverständlich keine Rechtsberatung darstellt. Es besteht der Rat im ersten Widerspruchsschreiben keine Begründung anzugeben um Zeit zu gewinnen, sondern zu schreiben, dass diese folgt. Wann muss denn die Begründung dort eingehen ?

Entwurf:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege xxxx  form- und fristgerecht

               - WIDERSPRUCH -

gegen den o.g. Bescheid vom XX.12.2016, mir zugestellt am XX.12.2016, ein und beantrage:

1. Der Bescheid vom XX.12.2016 wird aufgehoben, da er mich in meinen Rechten verletzt.

2. Die Kosten dieses Widerspruchsverfahrens trägt der Widerspruchsgegner.

3. Der Vollzug wird gemäß § 80 (4) VwGO ausgesetzt.
Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten.

Ablehnung des Säumniszuschlags

Die zusätzlichen Kosten von 8 € Säumniszuschlag sind unbegründet und für mich nicht akzeptabel, da ich erst durch Nichtzahlung von Ihnen einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekommen habe, um dann auf dem Rechtsweg Widerspruch dagegen einlegen zu können.

Begründung:

§10 (5) RBStV Rückständige Rundfunkbeiträge werden durch die zuständige Landesrundfunkanstalt festgesetzt. Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz (§ 17 der Zivilprozessordnung) des Beitragsschuldners befindet.

§ 12 Abs 1 Satz 3 RBStV Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt,
2. der Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 2 nicht nachgekommen ist oder
3. den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate ganz oder teilweise nicht leistet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;

Der § 10 Abs. 5 RBStV ist nach §44 BVwVFG Abs.5 nichtig, wenn erst bei Rückständen die Beiträge mittels Beitragsbescheid festzusetzen sind, weil es mit Bußgeld geahndet werden kann (§12 (2) RBStV).

Der Säumniszuschlag ist Aufzuheben.

Begründung meines Widerspruches:

Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (50% aus rein gesundheitlichen Gründen, gezahlt als Vollrente = Arbeitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund meiner gesundheitlichen Störungen).
Statt für aufstockendes Hartz4, auf das ich dem Grunde nach Anspruch hätte, habe ich mich für Wohngeld entschieden, welches ohnehin vorrangig zu beantragen ist. Unterm Strich entspricht mein Gesamteinkommen in etwa dem eines Hartz4-Empfängers. Daher habe ich Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

ODER: "Begründungen meines Widerspruchs:

Ich behalte mir ausdrücklich ausführliche Begründungen in einem gesonderten Schriftsatz vor.


Die Zulässigkeit / Fristwahrung des Widerspruchs ist gegeben.

Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache und gerichtlich entschieden worden ist."


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Re: Entwurf Widerspruch
#1: 18. Dezember 2016, 15:44
Ein Bekannter von Person X kennt einen identischen fiktiven Fall und könnte mit folgender Begründung argumentieren

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/11/rk20111109_1bvr066510.html
Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom 09. November 2011 - 1 BvR 665/10



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Re: Entwurf Widerspruch
#2: 18. Dezember 2016, 16:18
Hallo mullhorst,

super, danke. Das klingt ja sehr interessant und stimmt zuversichtlich. Allerdings wäre zu hoffen, dass bei voller Erwerbsminderungsrente (hier im hypothetischen Fall als Arbeitsmarktrente gezahlt) mit Altersrente gleichgesetzt wird.

Bliebe die Frage offen, ob Person XXX gleich im hier als Entwurf beigefügten Widerspruch eine vollständige Begründung und Nennung dieser Verfassungsbeschwerde einbringen soll oder erstmal nur fristwahrend pauschal widersprechen.


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Re: Entwurf Widerspruch
#3: 18. Dezember 2016, 17:41
Ob EU Rente oder Altersrente dürfte keine Rolle spielen. Weitere Begründungen unter vorbehalt - immer Zeit rausholen,  Stellungnahme der Gegenpartei abwarten, dann dieses Urteil reinwürgen. So hat es der Bekannte von Person X vor wenn Widerspruchsbescheid abgelehnt werden sollte.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Entwurf Widerspruch
#4: 18. Dezember 2016, 19:35
Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (50% aus rein gesundheitlichen Gründen, gezahlt als Vollrente = Arbeitsmarktrente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund meiner gesundheitlichen Störungen). Statt für aufstockendes Hartz4, auf das ich dem Grunde nach Anspruch hätte, habe ich mich für Wohngeld entschieden, welches ohnehin vorrangig zu beantragen ist. Unterm Strich entspricht mein Gesamteinkommen in etwa dem eines Hartz4-Empfängers. Daher habe ich Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
Sofern ich die finanzielle Lage richtig verstanden habe, kenne ich einen ähnlichen fiktiven Fall in dem Person B gleichzeitig zu seinem sehr umfangreichen Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung noch einen formlosen Antrag auf Befreiung mit umfangreicher Begründung gestellt hat. In einem solchen speziellen Fall sollte man alle Möglichkeiten nutzen und sehr sehr sehr umfangreich begründen, damit die zuständige Rundfunkanstalt die Möglichkeit hat, sich umfangreich und intensiv in den besonderen Fall einarbeiten zu können. Jeder Bürger sollte seine rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen dürfen und diese auch in Anspruch nehmen. Alle Schriftstücke wurden direkt zur zuständigen Rundfunkanstalt per Einschreiben mit Rückschein gesendet. Eine Kommunikation mit dem BS existiert nicht mehr und ist ein unnötiger Umweg!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13527.msg136994.html#msg136994
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19543.msg129103.html#msg129103


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Entwurf Widerspruch
#5: 18. Dezember 2016, 20:17
Ok. Also würde in dem von mir genannten fiktiven Fall Person XXX einen Widerspruch ohne Begündung, mit dem Vermerk, dass dieser innerhalb der kommenden Wochen folgt, einreichen und parallel einen formlosen Antrag auf Befreiung wegen Härtefall MIT ausführlicher Begründung bei Beitragsservice und zusätzlich direkt bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt einreichen. Jeweils per Fax mit sogenanntem qualifizierten Sendebericht (Kopie der ersten gesendeten Seite auf dem Sendebericht mit Angabe der Seriennummer des Faxgerätes) und zusätzlich per normaler Briefpost an beide Stellen.


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