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Autor Thema: MDR: Interview mit Medienwissenschaftler - Wie staatsfern ist der ö.r. Rundfunk  (Gelesen 2464 mal)

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MDR, 16.12.2016

Interview mit Medienwissenschaftler
Wie staatsfern ist der ö.r. Rundfunk
Die Fragen stellte MDR SACHSEN-ANHALT Politikreporter Johannes Batzdorf

Zitat
MDR SACHSEN-ANHALT hat mit dem Medienwissenschaftler Renatus Schenkel über die Rolle von ARD und ZDF gesprochen. Er hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Demokratie für unverzichtbar.

MDR SACHSEN-ANHALT: Die AfD hat heute im Landtag einen Antrag über die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge eingebracht. Der ist abgelehnt worden. - Ist das denn so einfach möglich, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen?

Renatus Schenkel: Die Rundfunkstaatsverträge sind aufgrund des föderalen Prinzips eine gemeinschaftliche Übereinkunft der Bundesländer. Das heißt, gekündigt werden kann nur durch einzelne Länder und als gesamter Vertrag kann er nur von allen Ländern gekündigt werden. Insofern ist es ein bisschen blauäugig, zu meinen, man könnte das durch eine einzelne Landesinitiative machen. Aber die AfD bringt diesen Antrag glaube ich in allen Landtagen ein.
[..]
Wie staatsfern ist er denn organisiert?

Formal ist es so, dass die Rundfunkräte in den Ländern besetzt sind durch gesellschaftliche Gruppen. Und da gibt es aus historischen Gründen der Besatzungsmächte zwei Modelle. Das eine Modell ist, dass gesellschaftliche Vertreter aller Art vertreten sind. Das ist zum Beispiel in Sachsen-Anhalt der Fall. In anderen Länder-Anstalten ist parlamentarische Repräsentativität gegeben. Insofern ist es eigentlich eine Vielfalt der Kontrolle. Das Problem ist: Wenn sich politische Richtungen zusammentun in diesen Räten und bestimmte politische Meinungen versuchen durchzusetzen, dann wird es in der Tat problematisch. Und das hat es in Einzelfällen auch gegeben. Eine bekannte Auseinandersetzung gab es beim ZDF. Das Bundesverfassungsgericht hatte da auf eine Klage hin gesagt, die Politik muss sich zurückhalten. Aber: Das Modell lässt es zu und der Rundfunkstaatsvertrag ist an sich geeignet, das umzusetzen. Die Politik muss es dann natürlich auch machen. Insofern: Wenn man dort berechtigt Kritik übt, kann man das. Aber das ist ja kein Problem des gesamten Rundfunkstaatsvertrags. [..]


Weiterlesen auf:
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/landespolitik/interview-rundfunk-medienwissenschaftler-100.html


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In Teilen ein beachtenswertes Interview. Die Hauptfrage, "Wie staatsfern ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk", wird sehr deutlich beantwortet: ER IST NICHT STAATSFERN! Deutlicher geht es kaum:

Zitat
Und natürlich muss man konstatieren, dass Politiker und Parteien dazu neigen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für ihre Interessen einzusetzen. Dort gibt es durchaus eine berechtigte Kritik.

Zitat
Das Problem ist: Wenn sich politische Richtungen zusammentun in diesen Räten und bestimmte politische Meinungen versuchen durchzusetzen, dann wird es in der Tat problematisch. Und das hat es in Einzelfällen auch gegeben.

Natürlich schwadroniert auch Schenkel wieder rum, der ÖRR könnte eigentlich unabhängig sein, und müsste es nach GG und BVerfG auch. Aber man muss mal fragen, wenn es nach 60 Jahren in dem bestehenden System immer nur schlimmer wird: wieso glaubt man noch daran? Das ist doch irre.

Auch sagt Schenkel, er wisse nicht, was die AfD wolle. Sie sagt es doch klar: wer nicht nutzt, muss nicht zahlen. Das ist doch ein klares Konzept. Wie man das im einzelnen umsetzt, muss dann (zur Abwechslung mal) in einem offenen parlamentarischen, demokratischen Prozess ausdiskutiert werden.

Und das mit der Kündigung von Staatsverträgen hat er auch nicht verstanden. Das ist aber Nebensache.


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Aus Dezember 2015, aber immer noch aktuell:

mephisto 97,6 (Lokalradio Uni Leipzig), 9.12.2016.12.2016

MDR
Der Rundfunkrat und die Staatsferne
von  Sarah Emminghaus

Zitat
[..] Tabea Rößner sitzt für die Grünen im Bundestag und ist Sprecherin für Medien. Rößner bezeichnet die Neubesetzung des Rundfunkrates als Skandal. Der Staatsvertrag des MDR hätte ihrer Meinung nach unmittelbar nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil geändert werden müssen. Bisher sind noch keine Veränderungen in diese Richtung gemacht worden. Unter anderem macht sie darauf aufmerksam, dass eine Karenzzeit eingeführt werden sollte. Das heißt: Politiker müssen nach dem Ausscheiden aus einem politischem Amt eine gewisse Zeit warten, bis sie im Rundfunkrat tätig sein dürfen. Beim ZDF-Fernsehrat sind das 18 Monate. Bei Steffen Flath sind erst 15 Monate vergangen. Außerdem macht sie auf das Glaubwürdigkeitsproblem der Medien aufmerksam:

"Es ist wichtig, dass die unabhängige Berichterstattung gewährleistet ist. Und dass ein Gremium, das einen Sender kontrolliert, möglichst staatsfern ausgerichtet ist. Damit die Zuschauer und Zuschauerinnen auch das Gefühl haben: Das ist ein objektiv berichtender Sender.“

Eine Verfassungsklage kann jedoch nicht jeder einreichen. Das spricht Heiko Hilker an. Er sitzt selbst im MDR-Rundfunkrat. Er appelliert an die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die in der Lage wären zu klagen. Er glaubt nicht daran. "Abgeordnete eines Landtages könnten klagen. Sie brauchen aber ein Quorum von einem Viertel der Abgeordneten.“ [..]

Weiterlesen auf:
https://mephisto976.de/news/der-rundfunkrat-und-die-staatsferne-53228


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