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LG Tübingen legt nach! Beschluss vom 09. Dezember 2016 – 5 T 280/16

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karlsruhe:

--- Zitat von: volkuhl am 17. Dezember 2016, 17:28 ---Höchste Zeit für eine nächste Ergänzung der Klagebegründung...

--- Ende Zitat ---

@mb1
vielen Dank fürs Finden und Einstellen. :)

@volkuhl
nicht nur gut geeignet für eine Klagebegründung
sondern auch ein sehr guter weiterer Punkt für das

"Schriftsatzrecht", das uns vom VG Stuttgart zugesichert wurde.

Verhandlung VG Stuttgart, 30.11.16
hier zum Schriftsatzrecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20830.msg136901.html#msg136901

Wir sind schon sehr fleissig am Basteln.

Es gibt viel zu tun, packen wir es an  :) 8)

Knax:
Ich würde mich ernsthaft und gerne dafür einsetzen, dass dieser Richter des Landgerichts Tübingen ein Bundesverdienstkreuz erhält. Mit seiner Argumentation ragt er Beschluss um Beschluss aus dem Heer der unzähligen Systemlinge heraus, die dieses Unrechtssystem durch ihr gedankenloses Kopieren bereits verfasster Urteile verteidigen. Es ist deutlich sichtbar, dass er sich mit all seinen Kräften bemüht, einfache Bürger gegen ein offenkundiges Unrechtssystem zu verteidigen. Ich finde, genau dies ist Zivilcourage.

Für den Moment möchte ich einfach nur eines sagen:

DANKE!

Sophia.Orthoi:
Das ist ordentliche Gerichtsbarkeit!

GEiZ ist geil:
Der Tübinger Richter wäre der richtige Bundeskanzler! Wir wollen eine Demokratie sein und nicht vom "örR"-Rundfunk diktiert werden.

frau x:
 Endlich Licht am Horizont....   :) :) :)

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