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Autor Thema: Der GEZ-Schuldner - Rentner aus Sachsen droht nach jahrelangem Streit sogar Haft  (Gelesen 8661 mal)

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Der GEZ-Schuldner
Die Zahl der Mahnverfahren steigt. Einem Rentner aus Sachsen droht nach jahrelangem Streit sogar Haft.

Quelle: sz-online.de, 14./15.12.2016



© Thomas Kretschel

Zitat:
»Würde man ihn als Gebührenrebell bezeichnen, täte man Michael Weiß aus Limbach-Oberfrohna wohl unrecht. Denn der Begriff suggeriert einen Fundamentalwiderstand gegen Rundfunkbeiträge, wie ihn der 54-Jährige nie betrieben hat. Als Gebührenrebellen gelten eher jene, die die monatliche Zahlung von 17,50 Euro aus Prinzip verweigern, weil sie weder Fernsehen noch Radio nutzen. Weiß dagegen hat viele Jahre brav seinen Beitrag entrichtet. Dennoch ist sein Streit mit der „GEZ“, wie er den Beitragsservice von ARD und ZDF nach wie vor nennt, so eskaliert, dass ihm inzwischen mit Haft gedroht wird. Klein beigeben wolle er aber trotzdem nicht, sagt der EU-Rentner.«

Weiterlesen:
http://www.sz-online.de/sachsen/der-gez-schuldner-3565008.html


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n
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Zitat
Beitragsservice-Sprecher Greuel legt in dem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass nicht der Mitteldeutsche Rundfunk über die Wahl der Vollstreckungsmaßnahmen bestimme. Ob Haftbefehl beantragt wird oder nicht, sei Sache der zuständigen Behörde – im konkreten Fall also das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal.

Tja wenn nicht der MDR den Haftbefehl beantragt,  wer dann?

Ah, ich weiss, daß macht der Beitragsservice!!

Der muss ja immer die Drecksarbeit machen, damit kein Schatten auf die gute Rundfunkanstalt fällt. Das wäre doch schlecht fürs Image!
(Das Gericht darf nur einen Haftbefehl ausstellen, wenn auf dem Vollstreckungsersuchen auch [x] Haftbefehl angekreutzt ist)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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[...]
http://www.sz-online.de/sachsen/der-gez-schuldner-3565008.html

Hm...
Zitat
[...] Beitragsservice-Sprecher Greuel legt in dem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass nicht der Mitteldeutsche Rundfunk über die Wahl der Vollstreckungsmaßnahmen bestimme. Ob Haftbefehl beantragt wird oder nicht, sei Sache der zuständigen Behörde – im konkreten Fall also das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal. [...]

Das würde man gern genauer wissen wollen.


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Tja wenn nicht der MDR den Haftbefehl beantragt,  wer dann?

Ah, ich weiss, daß macht der Beitragsservice!!

Na, klar doch, die vom BS sind nicht rechtsfähig, dafür aber kriminell. Da kommts doch auf ein Delikt mehr oder weniger nicht an.
Der Sprecher vom BS weiß mit Sicherheit nicht, dass sein BS nichts, aber auch gar nichts in rechtlichen Angelegenheiten zu melden hat.
Das muss ihm doch mal gesagt werden. Und dann noch Lügen verbreiten.
Der sollte sich was schämen.


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Und da war ich doch bisher Gegner eines Fakenews-Gesetzes, aber inzwischen fallen mir soviele Anwendungsfälle dafür ein, daß ich doch mit Unterstützung liebäugle :police:...


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Zitat
Natürlich sei den Anstalten an einer gütlichen Einigung mit dem Beitragszahler gelegen, sagt Christian Greuel. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit könne jedoch nicht auf die Durchsetzung berechtigter Forderungen verzichtet werden.

Immer wieder lese ich diese beiden Sätze und immer wieder frage ich mich: Was will der Beitrags-"Service" denn nun? Eine gütliche Einigung oder Geld, das ihm nicht zusteht? Wenn der Bürger zum Zahlen genötigt worden ist, ist das keine gütliche Einigung. Der Bürger ist schlicht und ergreifend zum Zahlen genötigt worden.

Zitat
Zudem seien dem Betroffenen diverse Gebühren- oder Festsetzungsbescheide zugegangen. Da habe es Gelegenheit gegeben, den Sachverhalt zu klären.

Soso, "den Sachverhalt zu klären". Heißt auch wieder nichts anderes als "zahlen, obwohl man die Schuld nicht anerkennt". Im Übrigen ist das echtes Stasi-Deutsch. Die Genossen sagten bekanntlich auch immer "Würden Sie bitte zur Klärung eines Sachverhaltes mitkommen?", wenn sie meinten "Sie sind verhaftet."

Zitat
Zu guter Letzt habe man – unter anderem vor der angekündigten Zwangsvollstreckung – eine Ratenzahlung angeboten, so Greuel. „Herr Weiß hat darauf nicht reagiert.“

Der Beitrags-"Service" ist immer schnell darin, eine Ratenzahlung anzubieten. Bei einer unberechtigten Forderung ist das aber kein Entgegenkommen sondern schlicht eine bodenlose Frechheit. Damit wird das Bestehen eines Schuldverhältnisses ja nur weiter unterstrichen bzw. simuliert. Ein Gebaren, wie man es sonst nur von Abo-Fallen aus dem Internet kennt.


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faust

...am Ende ist "nicht rechtsfähig" einfach nur eine neuzeitzliche Umschreibung für "kann auch kriminell sein", wer weiß ?

Aber so ein "Lausitzer Granitschädel" ist ein harter Brocken  - ich drück ihm die Daumen !


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Es wird doch pausenlos behauptet, der BS sei ein Teil der LRA .

Die LRA MDR hat aber einen Sprecher. Wozu bedarf es eines zweiten Sprechers für den MDR?
Zitat
  worden, sagte MDR-Sprecher Walter K.... ."

Was hat sich also dieser Fuzzi da in Sachen reinzuhängen, die ihn nichts angehen?
Der BS darf gar keinen eigenen Sprecher haben, da der BS ja Teil der LRA zu sein hat - oder ist da was in falsche Bahnen gelaufen?

Nicht rechtsfähig, aber eigenen Sprecher, eigene Rechtsabteilung und wohl auch ne eigene Psychologin. Wozu das alles?
Na, damit man noch mehr Gelder abpressen kann und den seinigen Vettern zustecken kann.


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faust

... ne eigene psychologische Abteilung täte vielleicht wirklich mal Not, damit man dort sein Realitätsdefizit behandeln lassen kann !


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Auch wenn Auskünfte von Gerichtsvollziehern keinen Anspruch auf juristische Richtigkeit haben und sich diese Aussage mglw. nur bezieht auf die Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht, so ist es dennoch interesssant, dass dies als aktueller "Nachtrag" abgedruckt wurde:
Zitat
Nachtrag vom 16.12.2016: Eine Gerichtsvollzieherin aus Sachsen, die namentlich nicht genannt werden möchte, widerspricht der Aussage des Beitragsservice, wonach der MDR nicht die Wahl der Vollstreckungsmaßnahmen bestimme.
Sie sagt: „Das Vollstreckungsverfahren wird immer vom Gläubiger als „Herr des Verfahrens“ betrieben. Somit bestimmt dieser die Reihenfolge und den Inhalt sowie die Menge der zu beantragenden Vollstreckungsmaßnahmen.“ Wenn der Gläubiger zum Beispiel beantrage, dass ein Haftbefehl zur zwangsweisen Abgabe der Vermögensauskunft erlassen werden soll, dann werde der Gerichtsvollzieher dies dem zuständigen Richter zum Erlass vorlegen. „Den Erlass selbst tätigt dann natürlich das Amtsgericht.“

Bei der Vollstreckung durch Stadtkassen scheint da ein etwas anderer Ablauf möglich zu sein.
Leider ist bislang wohl weder im Fall Baumert noch im Fall Weihrauch offiziell und zweifelsfrei bekannt, wer nun genau den Haftantrag gestellt hat.
Die Kosten müssen vom Antragsteller ja auch vorgestreckt werden - usw.
Sehr dubios, das...


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Im o.g. Nachtrag steht es so, wie es korrekt ist.
Damit ist doch wieder mal bestätigt worden, dass vom Beitragsservice wiederholt Lügen verbreitet werden.
Das ist am Telefon nicht anders und bei Schreiben von denen auch. Die behaupten einfach etwas, was denen so einfällt.
(Ebenfalls gewisse Einzelrichter behaupten, ohne auch nur einen Beweis anzutreten, auf Fragen wird gar nicht geantwortet oder abgewiegelt,,,  Da steck verm. System dahinter)

Wie kommt es zu dieser Aussage des Sprechers des BS?
Wenn der solche Lügen ungehindert verbreiten darf, wäre zu prüfen, ob er evtl. für andere Tätigkeiten besser geeignet ist? Vllt. in einem Aufsichtsratsposten oder Rundfunkrat?

Die Kosten müssen vom Antragsteller ja auch vorgestreckt werden - usw.
Sehr dubios, das...

Über die Kosten im Falle Baumert würde ich vermuten, dass da die Akteneinsicht weiterhilft.
(mir selbst haben zwei Akteneinsichten wirklich ganz wichtige Erkenntnisse gebracht, es hat sich gelohnt, das sollte Jeder investieren)

Es wäre schon schön zu wissen, wie das in beiden Fällen exakt abgelaufen ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 16:26 von gerechte Lösung«

m
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(mir selbst haben zwei Akteneinsichten wirklich ganz wichtige Erkenntnisse gebracht, es hat sich gelohnt, das sollte Jeder investieren)
Es wäre schon schön zu wissen, wie das in beiden Fällen exakt abgelaufen ist.

@ gerechte Lösung

für die Akteneinsicht stimme ich Dir vollkommen zu, was man da alles aufdeckt. Nicht nur beim BS sondern bei allen Behörden, Ärzten, Rentenversicherung.

Der Reha-Berater hatte 2011 einfach 1.800,- € unterschlagen lassen trotz meinem Hinweis.

Die Müllabfuhr bei Landratsamt hat mir eine neue Nummer zuteilt und auf der alten Nummer war ein Guthaben von 108,-€ trotzdem wurde mir der GV geschickt.
So wie man es ja im Forum auch vom BS kennt.

Ärzte ich kann euch Sachen auf den Tisch legen ..... alles ist erlaubt und es wird eben gemacht ... Basta.

Und wir Menschen und Bürger müssen uns dagegen einen abstrampeln um etwas beweisen zu müssen. Unerhört sowas zu lesen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 19:05 von Bürger«

K
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Im o.g. Nachtrag steht es so, wie es korrekt ist.
Damit ist doch wieder mal bestätigt worden, dass vom Beitragsservice wiederholt Lügen verbreitet werden.

Richtig. Der Lügenservice behauptet ja auch wahrheitswidrig in seinen Festsetzungsbescheiden, dass es sich dabei um einen vollstreckbaren Titel handeln würde, obwohl das Leistungsgebot schlichtweg fehlt. Dies geschieht selbstverständlich aus dem einfachen Grund, Druck auf den Betroffenen auszuüben. Eine Festsetzung allein ist nämlich nicht vollstreckbar.


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