Na ist doch wahrscheinlich sehr einfach. ;-)
Persönliches Gespräch mit der Stelle suchen, welche diese Vollstreckung ausführen will.
"Forderungen aus "Verträgen" mit dem angegebenen Gläubiger sind nicht bekannt."
Falls die Stelle erklärt, das die Forderung nicht aus Verträgen sondern ... bla bla sein, dann
gilt es halt nachzufragen, wie was warum usw., welche Grundlage wo steht usw.
Bis aha, Amtshilfeersuchen oder Vollstreckungsauftrag --> mit Behauptungen --> Titel und vollstreckbar usw.
Also an sich sollte es dort ja ein Amtshilfeersuchen geben, aus welchem sich die Forderung ergeben könnte. (keine Sorge so etwas haben die).
Aber im Prinzip, Satz wie oben. Es gilt unabhängig ob Vertrag oder eine "vermeintliche" gesetzliche Forderung, vor der Vollstreckung hat eine Bekanntgabe zu erfolgen.
Hier wird die Stelle erklären, das ist nicht Ihre Sache haben Sie nicht zu prüfen etc. (Betonwand)
Dann bräuchte Person A also viel Zeit sich mit der Sachlage und mit dem vermeintlichen Gläubiger auseinanderzusetzen und das zu klären, schließlich ist dieser ja in der Nachweispflicht.
Wer Geld will muss und sollte wohl auch Nachweise für eine Bekanntgabe liefern können, also das Forderungen tatsächlich bekannt gegeben wurden. Die Bekanntgabe ist eine Voraussetzung vor der Vollstreckung. Ebenso meist eine Mahnung.
Das sollte auch die Stelle wissen, welche jetzt die Wohnung von Person A öffnen lassen will.
Natürlich wird die Stelle behaupten das selbst nicht prüfen zu müssen, nun ja, aber dann muss die Stelle wohl die externe Prüfung abwarten (Rechtsschutz und Unterlassungsanspruch, eine Vollstreckung ohne Voraussetzung ist in Deutschland bisher völlig unzulässig, aber es wird natürlich trotzdem versucht und auch gemacht). Sollte die Vollstreckung also weiter gehen, dann würde wahrscheinlich nur § 123 VwGO vor einem VG helfen, im Falle dass die Forderung tatsächlich von einer Behörde kommt, welche nach Verwaltungsrecht handeln darf. Das an sich kann jedoch auch in Frage gestellt werden, dann wäre Schutz vor einem Gericht zu suchen, welches zuständig sein könnte.
Aber Achtung, einige dieser Stellen schalten auf einen Modus Vollstreckung "Fortsetzung" durch z.B. Kontopfändung Lohnpfändung etc. der Bürger wird mit seinen Einwänden also völlig ignoriert usw.. Dagegen hilft nur noch öffentlicher Widerstand und eine Art Massenbewegung, welche die Öffentlichkeit über die Missstände aufklärt.
Es ist für einen unbescholtenen Bürger ohne Vorkenntnisse in Vollstreckungssachen schlicht unbegreiflich, wie eine "Verwaltungs-" Vollstreckung ablaufen wird. Es wird behauptet und dann läuft das ... immer weiter. Werden Rechtsmittel oder nicht die Richtigen zur richtigen Zeit eingelegt dann ist das Geld weg, das Konto leer etc. oder die Wohnung halt offen, bzw. der Lohn weg. Es beginnt aber immer mit einer "Behauptung" der Bekanntgabe mehr nicht. Darauf aufbauend läuft die Vollstreckung los und endet erst mit Erfolg oder wenn irgendeine Seite das von sich aus stoppt oder ein Gericht ein deutliche Entscheidung fällt (Fehlanzeige). Die Einwände des Bürgers sind dabei "belanglos" bisher, selbst vor Gerichten.
(Diese Gerichte schützen nicht den Bürger, sondern beugen aus Sicht der PersonX bisher das Recht, das es weiter möglich wird, rein aus einer Behauptung zu vollstrecken, ->>ja das haben wir schriftlich auch hier im Forum.)
PersonX schaut seit etwa 2 Jahren diesen Vorgängen zu und ist immer noch erstaunt mit welcher Energie diese Vollstreckungen ohne grundsätzliche Änderung bei der Bekanntgabe von Forderungen begonnen werden. Es ist immer noch das Gleiche, es wird Zeit das sich etwas ändert.