80 % der Studenten in Tübingen, Frankfurt, Hamburg ab jetzt beitragsfrei?a) Ausgesetzt wird nun wohl bei: VG Frankfurt, VG Hamburg;
ferner LG Tübingen (auswirkend für Klagen beim VG Sigmaringen, soweit Kläger ihren Wohnsitz im regionalen Einzugsbereich des LG Tübingen haben).
LG Tübingen (gegen Vollstreckung): Siehe im Forum - Entscheid 3. August 2017 -
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24019.msg152648.html#msg152648Im Schlagabtausch gegen den BGH hat LG Tübingen wieder mal die Nase vorn. Diese Tübinger LG-Richter geben uns allen den Glauben zurück, dass es wenigstens noch Oasen der Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem gibt.
b) Nach Einkommensanalysen sind wohl 80 % der Studenten im Einkommensbereich des Existenzminimums. Sie können damit eigenverantwortlich wählen, die in diesem Thema jetzt im August dargestellten Anträge zu stellen, also unter Berufung auf BVerfG 1 BvR 665/10.
(Übrigens noch rund 3 andere Entscheide könnten zweckmäßig benannt werden, wie bereits durch einen Beitrag durch @Besucher am 12. August hier im Thema mit 1 Beispiel eingebracht. Das soll demnächst hier verfeinert werden.)
Antrag auf Prozesskostenhilfe darf nun eigentlich nicht mehr abgelehnt werden. Aber an sich ist Prozesskostenhilfe gar nicht nötig. Nach herrschender Rechtsprechung ist eine Klage bezüglich Härtefallantrag wegen Einkommen im Bereich Existenzminimum auf Antrag von Gerichtskosten freizustellen. Muss man allerdings sofort bei der Klageerhebung beantragen.
c) Bisher hatte all das wenig Sinn: Die Vollstreckung kam möglicherweise trotzdem. Nun aber kann Vollstreckungsschutz für die bezeichneten Gerichtsbezirke erhofft werden; vermutlich beim VG bei der Klageeinreichung zu beantragen. Zwecks Senkung der Gerichtskosten kann versucht werden, eine entsprechende freiwillige Bereitschaft der ARD-Anstalt zu erfragen, was ja auch dieser die Aktenbearbeitung erleichtert: "Keine Vollstreckung, so lange Rechtskraft nicht eingetreten sein wird."
d) Im Fall von Infoständen für Studenten dürften sich Menschentrauben bilden. In zufälligen Gesprächen mit Studenten in Berlin war eigentlich jeder Student begeistert, dass für den Wegfall der Rundfunkabgabe für Bürger mit niedrigem Einkommen und auch für alle Nichtzuschauer gestritten wird.
e) Der Student mit Niedrigsteinkommen muss nicht allzu viel fürchten. Muss er dann letztlich irgendwann in irgendeiner Zukunft trotz allem alle aufgelaufenen Rückstände zahlen, so ist er vielleicht bereits "reicher Berufsanfänger"; oder falls noch finanzknapp, dürfte eine zeitlich sehr gestreckte Ratenzahlung wohl immer eine wohlwollende Vollstreckungsstelle finden. Das Antasten des Existenzminimums ist bei Vollstreckungsstellen immer ein ethisches Problem und das wird auf Antrag dann wohl regelmäßig erträglich ausbalanciert. Das erspart dann ein teures P-Bankkonto und eine eidesstattliche Versicherung, was ja alle Beteiligten nicht wollen können.
f) Vorstehendes a) bis e) ist Meinung und Gedankengang. Nicht als Beratung oder Empfehlung zu interpretieren. Was getan wird, das tut jeder in Eigenverantwortung.
Versagung des Rechts durch die zuständige Intendanten-Person beweiskräftig machen?Alle Bemühungen wegen Befreiung bei Niedrigeinkommen - in diesem Thema also jetzt im August behandelt - würde eine Person X immer sofort als kompletten Härtefallantrag machen, also mit den nun einmal irgendwie nötigen Formen der Glaubhaftmachung von niedrigem Einkommen. Die Pflicht zum Sozialbescheid steht nicht im Gesetz - bei präziser Lektüre. Ihre Dennoch-Praktizierung wäre Verstoßbeweis gegen § 31 BVerfGG; denn dem stünde übergeordnet der Entscheid BVerG 1 BvR 665/10 entgegen.
Man darf immer auch beim Glaubhaftmachen des Niedrigeinkommens anmerken: "Das ist alles und mehr ist nicht. Die Existenz von etwas nicht Existierendem kann nach den allgemeinen Denkgesetzen nicht bewiesen werden."
Trivialer formuliert: Die Beweislast für mehr liegt bei der ARD-Anstalt. Sie hat ja bekanntlich "unendlich viele Nachforschungsrechte" in Verletzung von Datenschutz-Prinzipien zugewiesen erhalten. Dass man sich dort also bitte "nicht dümmer stellen möge als das Gesetz erlaubt", ist hier ganz buchstäblich zutreffend.
Person X würde diesen immer an den namentlich zu benennenden Intendanten adressieren: Frau Intendantin Sibylle Bildungsbiene
(persönliches Büro)
in RXX Anstalt...
... str... - usw. -
Einschreiben mit Rückschein und "eigenhändig"(! ja, das sollte man ganz zwingend und das darf man !). Versand mit der Post (nicht andere Zusteller). Kopie der Erhaltsbestätigung über die Sendungsverfolgung ermitteln und dauerhaft abspeichern.
Na klar, "Bildungs(auftrags)-Biene"
ist bitte durch den richtigen Namen zu ersetzen.
Bei - zu erwartender - Ablehnung bitte den Nachweis der Nicht-Abhilfe über das Nachrichtensystem des Forums an pjotre. Der Bürger darf und sollte anonymisiert sein (Name, Beitragsnummer,...) Alles Weitere dann über das Nachrichtensystem.
pjotre hätte gerne für jeden der knapp 10 ARD-Intendanten mindestens 3 beweiskräftige Nachweise der persönlichen Nichtabhilfe gegen offenkundige Verletzung von § 31 BVerfGG und dies so rasch wie möglich. Damit geschieht dann etwas sehr Wichtiges für uns alle.
Disclaimer wie immer:Im Forum nicht Empfehlung oder Rechtsberatung. Wir denken gemeinsam nach, nicht mehr. Was jemand macht, ist seine eigenverantwortliche Entscheidung. Journalisten-Formel: "Bei Rechtssachen wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens."
Warum ist unser Kampf gegen den Justizskandal so wichtig?... bezüglich des deutschen Rechtsystems - siehe oben LG Tübingen -
Der Justizskandal, den wir hier gemeinsam zur Strecke bringen werden, ist tief verankert - ist zu sehen im Hinblick auf "Rechtspositivismus" und anderes, also Rechtstheorie, Staatstheorie, Rechtsphilosophie - und letztlich die tiefere Ursache dafür, dass die Kultur-Nation Deutschland in der Nazizeit in Kriminalität abgleiten konnte.
Das hat nichts mit der Nazikeule zu tun, sondern geht in die Tiefe der Sache und deshalb ist unser Kampf gegen den Justizskandal so wichtig.
Die mit beste Analyse der Problematik in laienverständlicher Sprache erhielt @pjotre in diesem Tagen von einem Berliner Wissenschaftler in freundschaftlicher Anerkennung der Bedeutung unserer gemeinsamen Arbeit gegen Staatsunrecht in Kopie ausgehändigt, nämlich:
Sebastian Haffner: "Zur Zeitgeschichte", dort Essay "Recht und Gesetz".
Diese paar Seiten kann man wohl immer kostenlos lesen, indem man "listig" bei Google eingibt (unbedingt mit Anführungszeichen wie nachstehend angegeben):
"sondern nur noch Gefängnisse"
Falls es nicht klappt, bitte Kurzeingabe hier im Forumsthema und dann: "Es wird Sie dann geholfen".
Wie macht man ohne Eintippen eine Zitaterstellung aus diesem Text? - Per Screenshots kann man daraus Dateien .jpg machen und diese Datei dann mit OCR in Text umwandeln, was man dann für Zitate verwenden kann. Und wie immer bei IT, "auch andere Wege führen nach Rom".