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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 81617 mal)

S

Sainttelemachus

Solche kleinen Nestbeschmutzer kann man in diesen großen undurchsichtigen Strukturen der Unrechts- und Abzocker-Rundfunkanstalten nicht auf Dauer gebrauchen.
Nestbeschmutzer?Karrierebooster!
PersonAO ist Mal gespannt in welcher Rolle diese Personen sehr bald beim örr und/oder den x Tochter Firmen,Beteiligungen in führender Position ihre Tätigkeit aufnimmt.
Justiziar?wieviele Intendantinnen gibt es?2/12?
http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Frauen-in-Fuehrungspositionen-Wie-viel-bringt-das-Gleichstellungsgesetz-id41879956.html
Gruß
Tele


Edit "Bürger":
Es ist nicht ersichtlich, was die letzten Kommentare noch mit dem eigentlichen Kern-Thema zu tun haben - daher bitte wieder zurück zum Kern der Sache, der da lautet
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
und damit zum Hauptanliegen des Einstiegsbeitrags.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Das war unser gemeinsamer kleiner Abstecher vom Kernthema des Threads... durchaus wichtig...
und nun wieder zum Kernthema:


Die 2 Gutachten-Informationen können natürlich schon im jetzigen Zustand allen Schriftsätzen beigefügt werden.
Beispiel: An Gerichte, bei brieflichen Widersprüchen, bei Härtefallanträgen usw..
Es geht da um eine Wissensmacht-Demonstration:
ARD/ZDF haben die Juristenmacht gepachtet, ich habe die Wahrheit gepachtet. Wahrheit wird siegen. Hört auf, euch durch die fehlgeleitete Juristenmacht täuschen zu lassen.
Mit der Aneignung des Prestiges der Wissenschaft wird der "erbärmliche Bürger" plötzlich zum überlegenen Gegner.

Freiwillige? Gutachtenliste perfektionieren?
Die Info über das Gutachten der 32 Experten ist ja an sich verwertbar und in sich komplett.
Jedoch: Was der Liste der verschiedenen Gutachten noch fehlt, ist in den anschließendn Beiträgen hier im Thread ja definiert.
Bei mir ist ein Arbeitszeitproblem wegen all der anderen Dinge, die in Sachen Neuordnung der Rundfunkabgabe auf der Todo-Liste warten.

Wenn jemand die Nachbesserung der Gutachtenliste übernimmt, sollte es aber hier im Thread kenntlich gemacht werde, damit es keine Doppelarbeit gibt.



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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Wie kann man sofort vom Verwaltungsgericht zur Verfassungsbeschwerde?

Schritt 1: Den Richter des VG seine Standard-Arbeit machen lassen.
Aber mündliche Verhandlung verlangen und seine Rechtsfehler durch eine andere Person protokollieren lassen. Den Richter wissen lassen im Schriftsatz, dass protokolliert werde.
Ferner widersprechen, dass Einzelrichter entscheiden werde. Auf die Grundsatzbedeutung hinweisen, die ja aktenersichtlich sei.

Schritt 2: Nichtanhörungs-Rüge machen.
Die Rechtsprechungs-Fehler des Richters rügen.
Und nun das Entscheidende: Auf jeden Fall und selbst wenn Berufung zugelassen wurde, darauf hinweisen, dass der Rechtsweg bereits erschöpft sei, da das Urteil des BVerwG bereits geschrieben sei und OVG (und VG) sich an die evidenten Rechtsfehler dieses Einheitsurteils leider rechtsirrig gebunden fühlen, wie durch Erfahrung zweifelsfrei belegt.
Also könne das VG nicht aus seiner richterlichen Verantwortung entlassen werden, sondern müsse seinen richterlichen Fehlentscheid der Nichtanhörung des Nachweises der Rechtslage selber berichtigen.

Schritt 3: Und das ist das Entscheidende, was nur jetzt und hier euch überlassen wird: Nachweis der völlig unzulässigen vorherigen Fertigung aller Urteile des BVerwG.
Nämlich die hier beigefügten beispielhaften 2 Vergleich beifügen - 2 fach einzureichen als Farb-Ausdruck.

Schritt 4: Beschwerde beim Landes- oder Bundesverfassungsgericht.
Sobald das VG dann irgendwie "abgeschmettert" hat: (wir werden ja nicht so unverfroren sein, noch Gerechtigkeit zu erwarten)
- sondann an das Verfassungsgericht die Beschwerde -
Einleitend: Die Erschöpfung des Rechtswegs sei belegt. (Siehe das Vorstehende.)

Beim Landesverfassungsgericht, das könnte interessanter sein (ist in der Mehrheit der Bundesländer möglich).
Man könnte dann auf die vorgesehenen Entscheide des BVerfG verweisen und Aussetzung anheim stellen bis zum Entscheid des BVerfG. Wenn diese geschieht, dürfte die Vollstreckbarkeit ziemlich lange wohl erfolgreich abwehrbar sein. (Ist ja traurig, nicht wahr?)
Sofern das LVerfG aber rasch ablehnend entscheidet, ginge es weiter an das BVerfG.
Ob die Annahmehürde so nehmbar ist, bleibe offen.


Disclaimer A: Keine Erfolgsgarantie... Nur zu empfehlen für die, die sowieso nicht zum OVG gehen würden.
Also einfach, um das Maximum des Kostenfreien umzusetzen.
Übrigens kann man kostenfrei die OVG-Frist wahrnehmen durch Stellen eines Prozesskostenhilfe-Antrags mit Klausel des Antrags auf spätere Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - oder wie auch immer die juristische Formel dafür lauten mag. Bitte vorher im Internet sichten. Das Gerichtspersonal wird möglicherweise die Antragsannahme verweigern und sagen "kennen wir nicht, geht nicht, gibt es nicht". Dann einfach den Antrag in der Poststelle einliefern.

Disclaimer B: Irrtum der Argumente dieses Erstansatzes vorbehalten.
Hier im Forum sind viele kluge gute Geister. Bitte sichten, bitte Kritik zum Vorgehen, wenn es nicht optimal erscheint.

Disclaimer C: Dies ist ein Beispielvorgang, der in etwa so tatsächlich durch eine Person X zur Zeit ausgeführt wird.
(NICHT in eigener Sache.) Dies ist keine Empfehlung und keine Rechtsberatung. Jeder muss wissen, was er für sich selbst tun will. Es gilt die Journalisten-Standardformel "bitte wenden Sie sich in Rechtssachen an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens". (Ja, Anwälte, die euer Vertrauen verdienen, die gibt es - der jeweilige eigene beispielsweise.)

Anbei die 2 Dateien.
Diese verraten durch die Kopfzeilen die einheitliche Herkunft. Das ist gut so. Gerichte sollen erkennen, dass der Widerstand sich kooperativ formiert hat und dass die Rechtsprechung der Richter von Bürgern protokolliert wird und auf Rechtsfehler geprüft wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2017, 23:29 von Bürger«
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Und wie kamen die beiden Beweisstücke zustande?
Das wurde schon früher berichtet ... Details finden sich in meinen früheren Beiträgen... Hier in Kurzform:

- Unter LINUX UBUNTU (können Windoof-PCs ja per Live-DVD run-en)
- Die beiden Urteile mit Copy&Paste in Dateien .txt übertragen
- Tool wdiff anwenden (Dateien-Vergleich)
- Die Ergebnis-Datei mit dem Text-Editor Kate editieren.
- Am Dateien-Kopf eine Zeile einfügen, wodurch es zum Schein ein Perl-Quellcode-Programm wird.
- Dann wird der Editor KATE die wenigen Änderungen farblich herausarbeiten.
.   (weil zufällig die Default-Kolorierung für PERL-Quellcode diesen Job optimal macht)

Um das Ergebnis einzufrieren, wurde es sodann von Kate in eine .pdf-Datei hinein-"gedruckt".

Um Richtern das umgehend zu erläutern, kann man das ja als "ermittelt mit Plagiats-Software" bezeichnen.
Hier im Forum war schon einmal eine Diskussion, dass das Wort hierfür nicht passt. Aber erzählt des Vorstehende mal einem Juristen... "Anti-Plagiats-Software", das begreifen sogar die Grauzellen der Volljuristen von ARD, ZDF.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juli 2017, 22:08 von pjotre«
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Weitere Komplettierung: Befreiungsantrag, dann Klage: Das ist wohl ohne Gerichtskosten.
Jederzeit kann man - auch neu - einen Befreiiungsanstrag stellen, gleichgültig, was sich bei anderen Verfahren in eigener Sache gerade abwickelt.

Härtefallantrag stellen können:
a) Niedrigverdiener sowieso
b) aber auch Nichtzuschauer (sind inzwischen mehr als 10 %, also auch befreiungsberechtigt).

Natürlich wird - rechtlich fehlerhaft - abgelehnt. Also der nächste Schritt:

Da immer neu "Beiträge" zahlungspflichtig werden, ist dies alle 3 Monate eine immer neue Grundlage für einen Härtefallantrag, bei Ablehnung Grundlage für eine Klage ohne(!!!) Gerichtskosten.
So meine ich es aus der Summe der hier verarbeiteten Informationen zutreffend zu schließen. Falls hier im Forum Besserwissende, bitte es hier im Thread berichtigen.

Und nun die Komplettierung der Strategie:
Alle Mitteilungen hübsch namentlich an den/die Intendanten/in richten, Zeile 2: "- persönliches Büro - "
Zugleich beantragen: Aussetzung aller anderen Inkasso-Bemühungen bis zum rechtskräftigen Entscheid in der neuen Sache.
Den Antrag auch erstrecken auf alle früheren Zahlungspflichten.

Im besten Fall wird dadurch alles andere ebenfalls ausgebremst.
Die Intendanten möchten nicht, dass ihr Edelmenschen-Image durch hässliche Sachen leidet, wird oft kolportiert...
Also beispielsweise beim Gerichtsvollzieher mit Vorlage dieser Vorgänge die Rückgabe an die ARD-Anstalt beantragen für Abwarten von Entscheid der neuen Sache.
Das macht sich besonders gut, sobald bereits das Stadium der Verfassungsbeschwerde der neuen Sache erreicht ist.

Das ist alles nicht so einfach und abgesichert usw.usw..
Und siehe auch die Disclaimer vom gestrigen Beitrag - will ich hier nicht wiederholen, gelten auch für das Vorstehende.
Wir wollen, dass unsere Akten derart verworren werden, dass am Ende niemand mehr herangehen will. Das war schon immer eine der möglichen Strategien gegen rechtsverletzende Behörden: Man macht sich "zum roten Tuch", an dem sich keiner mehr "die Finger verbrennen möchte".

Zur Krönung kann man ja die Schriftsätze des Profät di Abolo mit ihren 100++ Seiten als Begründung beifügen... (vorher aber bitte sein Einverständnis erfragen):
"Wer das auf den Bearbeitungstisch bekommt, der meldet sich erst einmal krank, bis die Akte bei einem Kollegen landete."

"Am Aschermittwoch ist alles vorbei"
Die große Party-Sause des koordinierten Inkasso-Unrechts... seit 2013 im Inkasso-Rausch... dürfte enden nach dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts, dieser vermutlich erst Anfang 2018. Bis dahin muss man ohne Zahlungen "die Kurve kriegen".

Danach gibt es beim Beitragsservice vermutlich ein "Tohuwabohu" - die totalste Arbeitsüberlastung...
Und alle Altvorgänge haben deshalb Aussicht, in der Mülltonne des ewigen Vergessens zu enden: Denn dann gibt es keinen übergeordneten Sinn mehr, die unter 0,1 % der Bürger liegenden Verweigerer mit teuren Bearbeitungskosten auf Linie zu bringen, um (wie gegenwärtig noch) "Präzedenzfälle zu vermeiden",
Die sogenannte "Niederschlagung" (so der Begriff gemäß Abgabenrecht für Verzicht ohne klare Rechtsgrundlage) der strittigen Forderungsreste ist dann billiger.
So war es denn auch ab 2013 wohl bei vielen strittigen Forderungs-Restvorgängen nach altem Recht der "GEZ".


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Gibt es Hinweise auf Fälle von Suizid als Folge des GEZ Beitragsterrors?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23648.0.html

Wir wollen nicht jammern, sondern den Feind besiegen, weil er uns Bürgern punktuell (Rundfunkbeitrag) den Rechtsstaat gestohlen hat. Also hier die Vorschläge:

An fragdenstaat:
Bitte folgende Anfrage an den Beitragsservice:

(1) Soweit Vollstreckungsverfahren eingeleitet wurden:
Wie viele Beitragskonten mussten in den anschließenden rund 2 Jahren Monaten beendet werden wegen Ableben der Vollstreckten in den 12 Monaten seit Beginn der Vollstreckungsmaßnahmen?

(2)  Liegt diese Todesquote oberhalb des deutschen Mittelwertes?
Todesquote der deutschen Erwachsenen: Ziemlich genau 1 % pro Jahr.)
 
(3) Sofern diese Todesquote deutlich oberhalb von 1 % liegt:
Kann der Beitragsservice für eine Zufallsauswahl von 100 Verstorbenen ermitteln, ob eine Selbstmordrate oberhalb des bundesdeutschen statistischen Mittelwertes vorliegt?

Kopie dieser Anfrage mit der Bitte um gleichartige Veranlassung an:
- Alle ARD-Intendanten.
- Alle Medien-Zuständigen der Landesparlamente (und Bundestag).
- Alle Parteien, Fraktionen, soweit mit Äußerungen gegen den Rundfunkbeitrag aufgetreten. (Das ist keineswegs nur die AfD.)

Eine Strategie ist nur dann eine gute Strategie, wenn sie auch im Fall des Misserfolgs eine Erfolg ist.
Wer es tut, bitte Ergebnisse hierher berichten.

Statistische Anmerkung: Die Suizid-Qote
... liegt bei Leuten mit Vollstreckungsvorgängen wohl deutlich oberhalb des statischen Mittels. Das gilt generell und mag gegen 10 % gehen. Allerdings ist in vielen Fällen der Beitragsservice derjenige, der marginal noch gut funktionierende Bürger durch die Plötzlichkeit der unerwarteten relativ hohen Forderung aus ihrem Gleichgewicht bringt. Durch die SCHUFA-Effekte der Vollstreckung stürzt der Beitragsservice viele ins Unglück.

Allerdings wird die vorgetragene Ermittlungstechnik dies nicht beweiskräftig belegen können. Es geht also nur darum, die menschliche Dimension des Illegal-Inkassos einer Erörterung zuzufühen (bei Bürgern mit niedrigem Geldeinkommen).
Dabei hilft, dass die statistische mittlere Todesquote der typischerweise vom Beitragsservice in Vollstreckung Genommenen aus verschiedenen gruppenbediingten Gründen und durch andere Zufalls-Effekte bei rund 2 Prozent statt 1 % pro Jahr liegen dürfte. Dies ließe dann - durch Statistik-Irrtum - eine Suizid-Quote von 50 % nahelegen.
 

Disclaimer:
Vorstehendes war keine Empfehlung. Nur mal eine ziemlich unübliche Idee. Bitte beachten, was jeder macht oder nicht macht, ist in eigener Verantwortung. Aber Vorwerfbares ist im Vorstehenden wohl nicht enthalten?


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Gutachten-Liste::
Siehe in diesem Thread Beitrag Nr. 53 vom 25. Juni
Gedacht für Beifügung durch alle in Schriftsätzen usw., um den Argumenten Gewicht zu verleihen: Alle Gutachten, soweit nicht "bezahlte Konzeptstudien", besagen ausnahmslos:
(1) Rund 25 % des Inkassos ist unzulässig;
(2) die Regelung bedarf einer Neuordnung für weitere 75 %.

Die Liste beruht auf Erarbeitung in einem anderen Themen-Thread, im wesentlichen wohl durch @Bürger zusammengeführt.
Zur Zeit wird gerade an der endgültigen Form einer Liste gearbeitet, die dann sehr hilfreich sein dürfte als Anlage bei Schriftsätzen, um den ARD-Juristen Ihre angebliches Wahrheiten-Monopol in Scherben zu zerlegen. Das zu erfahren ist sehr wichtig für Richter.

Da bisher keiner im Forum die Komplettierung einer solchen Liste ausführte,
was ja verständlich ist,
habe ich einmal gesichtet, an welchen wenigen Punkten es Ergänzungsbedarf der Liste vom 25. Juni 2017 gibt. Das sind folgende Stellen (Reihenfolge alphabetisch):

Streitschrift Dr. Hennecke:
Diese ist wohl unverändert nicht öffentlich zugänglich? Sie heißt ja auch nicht "Gutachten". Sie trifft aber im Thema die Kernprobleme und soll deshalb mit gelistet werden.
Was kann über Fundstelle, Bezug usw gesagt werden? Seitenzahl?
Wo sind im Forum besonders lange Auszüge, so dass der Link ins Forum in die Liste aufgenommen werden kann?

Gutachten von Jörn Axel Kämmerer
In der Liste fehlen noch:
Link zur Fundstelle;
Wichtige Ergebnisse.
Und die Seitenzahl wäre wünschenswert - an sich bei allen Gutachten, besonders aber hier wegen der Enge des Titelthemas.

Gutachten Ingo W. Münch
Für das Gutachten von 2011 fehlt in der Liste noch der Link.
Und: Ich meine, da wäre auch ein späteres Gutachten von ihm... 2015...2016...
Und von der Lektüre habe ich "grob" in Erinnerung, dass es juristische Spitzenqualität war und sich als Gegengutachten über die Fehler von Paul Kirchhof darstellte.
Ein paar Stichworte über den Inhalt sollten in die Liste.

Martin Pagenkopf
Da fehlen noch ein paar Zeilen über die Hauptinhalte. Er ist der "Kronzeuge", wenn es gilt, die Fehler des Bundesverwaltungsgerichts als Laie in Schriftsätzen zu behaupten.
Ferner habe ich in Erinnerung, wie er seine Ex-Kollegen tadelt, den Bürgern das Vertrauen in den Rechtsstaat sabotiert zu haben. Das aber gilt für alle Richter ... VG ... OVG ... BVerwG ... Das sollte wörtlich zitiert werden.

Christian Waldhoff
Es fehlen in der Liste noch Angaben über die wichtigsten Ergebnisse. Auch hier ist das Ausschlaggebende, dass es zeitlich mit dem Gutachten von Paul Kirchhof eine Widerlegung der Kirchhof-Fehler liefert. Das soll dann in die Liste in diesem Sinn eingefügt werden.

Wer diese Informationen "irgendwie besonders gut auf dem Schirm hat", bitte hier im Thread einfügen.
Vollständigkeit nicht nötig... Das können Einzelinfos in beliebiger Reihenfolge sein...
Die Mosaiksteinchen werden hier dann in der Liste an der richtigen Stelle eingefügt.

Nach Fertigstellung der Liste wird diese dann hier eingefügt.
Vielleicht bekommt sie noch ein paar Neuzugänge.

(1) Es fehlen beispielsweise noch Links und Daten, wonach Eicher vorher gutachtete, die Haushaltsabgabe sei keine Lösung.

(2) Außerdem fehlt noch Nachweis und Link, dass die Ministerpräsidenten wohl bereits 2007 die Hauhaltsabgabe gewählt hatten, wodurch die Konzeptstudie von Paul Kirchhof endgültig als Umsetzungs-Planung umzudeuten ist. Wir müssen ja dem Bruder Ferdinand Kirchhof beim Bundesverfassungsgericht es erleichtern, das Werk seines Bruders auf den Prüfstein zu stellen.
Wichtig ist auch zu wissen, ob dieser Beschluss bereits die Betriebsstättenabgabe umfasste. Diese wurde möglicherweise und wahrscheinlich nur "erfunden" und dies recht spät, um einen Beitrag von mehr als 20 Euro zu verhindern.

(3) Da waren des weiteren noch rund 5 Dokumente von Schlüsselfunktion über die Entstehung des Beitragskonzeptes, die mit Links in Listenform an das Ende der Gutachtenliste eingefügt werden sollten...
sofern sich das mit wenig Mühe zustande bringen lässt. Es geht dabei um den noch besseren Nachweis, dass ARD-/ZDF-Juristen das Gesetz vollständig machten und Parlamentarier nur die schein-demokratische Abstimm-Fassade waren.


Von hier aus soll die Liste dann als zweites Merkblatt an alle Verwaltungsgerichte und viele sonstige Stellen verschickt werden.
Die Aufgabe lautet, dass die Missstands-Verweigerer (wir alle) sich auf Augenhöhe präsentieren gegenüber den Merkblättern der ARD-Anstalten usw. an Richter und andere.

Aufzuheben ist die Vorab-Meinung der Richter
"dort sind die wissenschaftlichen Volljuristen Kollegen der ARD-Anstalten,
hier sind nur laienhafte Bürger, die ihre korrekt fixierte Bürgerzahlpflicht sabotieren wollen und uns mit pseudo-juristischen ausschweifenden Schriftsätzen die Aktenerledigungs-Bilanz beeinträchtigen".


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Die Infos über Dr. Hennecke gingen mir über das Nachrichtensystem zu. Das Erhaltene genügt und wird in die Liste eingefügt, die ja dann an alle als .pdf überlassen werden soll.

Es fehlen also nur noch die Info-Mosaiksteinchen für  "Kämmerer" bis "Waldhoff".





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Wieso interessieren die alten Vorgänge 2007...2010?
Siehe den Beitrag von gestern am Ende, Nr. (1) bis (3)?

Es geht um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Kernenergie-Streit Anfang 2017: Rückzahlpflicht besteht, sofern schon bei Abfassung des Gesetzes die Verfassungswidrigkeit erkennbar war oder sein musste und man unterschwellig darauf spekuliert haben könnte, dass das BVerfG nie so böse sei, dem edlen Staat Rückzahlpflichten aufzuerlegen.
War es aber und hat begründet, wieso. Das ist nun der rechtliche Hebel:

Konkret: Es geht um die Frage der Pflicht des Insolvenzantrags für die etwa 10 ARD-/ZDF-Intendanten.

Die 4 Milliarden € Rückzahlpflicht an die Bürger mit niedrigem Einkommen (Bereich Existenzminimum) ist ziemlich unausweichlich. Dies Volumen wäre aber noch ohne Insolvenzverfahren absorbierbar.

Mit der Rückzahlpflicht für Nichtzuschauer und Betriebsstätten würde die Summe auf 12 Milliarden Euro wachsen. Das ist nicht mehr "irgendwie absorbierbar". Dies würde nach hier bestehender Rechtsmeinung den Gang zum Insolvenzgericht erzwingen.

Denn der Insolvenzschutz bestehe nur im Sinn einer "Patronatsverpflichtung", also nur gegenüber Dritten für beweiskräftige Verluste. Denn es fehle wegen gewollter "Staatsferne" an einem Gesetz der Gewährsträgerhaftung für ARD, ZDF,...
Der Staat(Bundesländer) kann Schuldendeckungs-Geld nicht den ARD-Anstalten geben, sondern nur Dritten; und auch das nicht ohne Weiteres.

Bei "Patronatshaftung" hat der Schuldner keinen Anspruch gegen den "Patron" - also hier die Landeshaushalte, sondern nur der Dritte. Es handelt sich um eine "Erklärung zugunsten Dritter". Dritte müssen die Konkretisierung aber nachweisen können, bevor der Staat ihnen überweist (damit dem anweisenden Staatsdiener und/oder Politiker keine Veruntreuung vorgeworfen werden kann).
Der Nachweis geht eindeutig wohl nur durch die Feststellungen des Insolvenzverwalters / Insolvenzgerichts.   

Alles klar? Es geht bei der Ergründung der Vergangenheit um die Frage der Rückzahlpflicht von 12 Milliarden Euro,
in Folgewirkung um die Frage der Pflicht der Insolvenzanmeldung,
in Folgewirkung um eine damit verbundene Auslösung der Neuordnung von ARD, ZDF,...
in Folgewirkung um die Freistellung der Nichtzuschauer und der Betriebe.


Wer also zu den Altvorgängen die erfragten Fakten von Schlüsselbedeutung beitragen kann, bitte die Zeit opfern und es hier einliefern. Das wird hier geeignet verwertet. Diese Arbeit ist zwar "umsonst, aber nicht vergeblich".
 


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Abgearbeitete Streitfront seit heute: 12 Milliarden ARD-Rückzahlungspflicht / ARD-Insolvenzpflicht .
Was das genau bedeutet, ist zu komplex und ist besser nichtöffentlich. Der Effekt wird sich bis September hinziehen.

Merkblatt an alle Verwaltungsgerichte: Pflicht zur Aussetzung der Klagen.
Abgearbeitet war dies bereits in diesen Wochen.

Nun ist Raum für die nächsten Aufgaben.

Landesverfassungsbeschwerden gegen den letzten Änderungsvertrag: funk.net und Meldedatenabgleich - und die Bankkonto-Abfrage war da wohl auch mit dabei?
Hat irgendjemand schon diese Landesverfassungsbeschwerden gemacht? Oder müssen wir gemeinsam vom Nullpunkt starten?
Das würde dann in einem anderen darauf seit langem ausgerichteten Thread fortgesetzt werden.

Befreiungsantrag und dann kostenfrei beim Verwaltungsgericht klagen:
Das geht jederzeit neu für 2 Fallgruppen für die jeweils kommenden Beiträge:
- Personen mit Niedrigeinkommen.
- Nichtzuschauer.
Wer dies machen möchte: Bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem. Bei ausreichendem Interesse wäre dann mit den Forumsverantwortlichen zu erörtern, ob es geeignet ist, eine vom Forum koordinierte Maßnahme zu werden.

Strafanzeigen wegen Prozessbetrug (Rechtsquellen-Manipulation usw.) und wegen Nötigung (Zahlungszwang trotz fehlender  Rechtsgrundlage)
Das steht hier nun ganz akut auf der Agenda der Planungsüberlegungen der nächsten Tage, nachdem die anderen Maßnahmen bei den Verantwortlichen ein Wissen-Müssen der Missstände ausreichend beweiskräftig machten. 
Betroffen sind alle Personen mit niedrigem Einkommen und alle Nichtzuschauer.
Rundfrage: Wer hat solche Strafanzeigen bereits gemacht? Bitte nicht öffentliche Mitteilung, weil dann problematisch. Derartiges bitte nur über das Nachrichtensystem.
Nicht für opportun werden gehalten: Anzeigen wegen Rechtsbeugung und Amtsanmaßung.
Nicht anwendbar: Anzeigen wegen Abgabenüberhebung.
Wenig effizient wohl Anzeigen wegen: Datenschutz-Verstoß, Veruntreuung, Begünstigung.
Wurde irgendein in den Sinn kommender Straftatbestand hier vergessen?


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Nachtrag: Zu erwägender Tatbestand wäre wohl nicht (nicht nur) Nötigung, sondern Erpressung.

Erpressung: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__253.html
Nötigung: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Über strafrechtliche Sachen bitte nichts Näheres im Forum,
es sei denn, der Schreiber hat Grundkenntnisse in Jura. Das ist ein Gebiet, bei dem Rechtslaien zu leicht bei veröffentlichten Eigen-Texten kritische Fehler machen können. Zu Strafrechts-Sachen also bitte normalerweise nur über persönliche Nachrichten kommunizieren.

Die Hauptfrage ist, ob die auf der Prüfliste stehenden eventuellen Strafanzeigen "Prozessbetrug" (oder auch allgemeiner "Betrug") und "Erpressung"
(siehe vorausgehender Beitrag) bereits durch irgendjemanden erfolgten und wie die Staatsanwaltschaft begründet und entschieden hat.
Ferner ist die Frage, wer meint, daran teilnehmen zu wollen. Über das Für und Wider und Risiken müssen wir uns dann außerhalb des nun einmal öffentlichen Forums austauschen. 1 Bürger genügt an sich für ganz Deutschland und dieser ist vorhanden. Aber besser wäre 1 pro ARD-Anstalt.


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Zusammenfassend nach rund 5 "privaten Mitteilungen" und nach Überdenken:

Strafanzeigen: Wohl Neuland...Alleingang wohl leider wieder nötig.

Derartiges wurde wohl noch nicht von anderen ausgeführt. Also erfolgt Fortsetzung der "Prüfung, ob Anfangsverdacht" (hier also kein Vorwurf des mutmaßlichen Vorliegens dieser Rechtsverletzungen):

- Betrug (StGB) gegenüber etwa 10 Millionen Bürgern (Vortäuschung einer rechtlich gar nicht gegebenen angeblichen Beitragspflicht durch Hilfetexte, Formulare, Bausteintext-Biblothek der privaten Callceter "Beitragsservice", Schulungsinhalt der Callenter-Anlern-Seminare).

- Sondervariante von Betrug (StGB): Prozessbetrug (koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen (zwecks Herbeiführen des - allerdings nur "objektiven", nicht auch des "subjektiven" - Tatbestands der Rechtsbeugung in mehreren 1000 Fällen).

- Erpressung (Vollstreckungsandrohung zwecks Entmutigung der Rechtewahrnehmung von Seiten der etwa 10 Millionen vermögensgeschädigten Bürger). Das Schutzgeld-Prinzip: Es ist preiswerter, das Geld zu Unrecht einzuzahlen, weil die Ausübung des Rechts auf Nichtzahlung ein deutlich schwerwiegenderes und rechtswidriges Übel auslösen würde, dann ausgelöst durch Initiative des Empfängers der unrechten Vermögensvorteile als Sanktion der Rechte-Wahrnehmung.

- Vortäuschung von Rechtsperson des Beitragsservice als erschwerender Strategie-Faktor (Analogie zur falschen Identitätsführung bei Betrug).

- Insolvenzverschleppung (Überschuldung, bedingt durch Rückzahlpflichten, wurde bisher nicht eingebucht).

- Folgewirkung: Für sanktionenbewehrte Meldepflichten der Landesparlamente das Unterlassen verursacht.  (Verschuldungs-Statistik-Meldepflichten.)

- Begünstigung (durch diejenigen, die in ihrer Funktion eingriffspflichtig waren und ausreichend kundig waren, es zu begreifen). Einige 100 verantwortliche Personen bundesweit.

- Anderer Themenkreis: Zahlreiche Formen der Veruntreuung der Zwangsbeiträge (Unvereinbarkeit mit "öffentlich-rechtlich" und Status "gemeinnützig").


Bitte nicht dies als Anregung von Strafanzeigen interpretieren. Auf keinen Fall blauäugig vorgehen
 - und es wäre taktisch gesehen kontraproduktiv. Vermutlich wird für keinen einzigen dieser Tatbestände je eine Strafanzeige angebracht erscheinen. Derartiges regelt sich zweckmäßig anders.
Gelistet wurde es hier nur, damit andere hier im Forum es gegendenken können. Ferner: Feind liest mit im Forum und das soll er bitte gelesen haben.
Zusatzmeinungen und Gegenmeinungen über Strafrechts-Sachen am besten nur über das Nachrichtensystem.

Merkblatt, in diesen Wochen verschickt an alle Verwaltungsgerichte; belegt Aussetzungs-"Pflicht"(?).
Mehrfach erfolgte die Bitte, dies zu überlassen. Das geht so nicht, weil personalisiert (Vorschlag von Verhandlungslösung).
Eine alternative Fassung für das Forum und für Verwendung durch andere müsste geschaffen werden. Das wären ein paar Stunden Arbeit und leider "für nichts":
Der Eindruck ist, dass die vielen Handlungsempfehlungen dieses Thema-Threads eine Anwendungsquote von praktisch Null hatten. Das hat vernünftige Gründe und ist zu akzeptieren wie es ist. Dann ist es aber nicht sinnvoll, weitere Empfehlungen einzubringen.

Natürlich erhalten aktive Streiter über das Nachrichtensystem gelegentlich Bitten, für Einzelfälle beizutragen.
Das geht hier leider nicht. Die Zeitkapazität ist bereits völlig überladen für die gewählte Aufgabe, mindestens allen rund 4 Millionen Haushalten mit niedrigem Einkommen hoffentlich die Rückzahlung von je rund 1000 Euro zu erringen. Diese können dafür nicht bezahlen. Das macht man also für Umsetzung der Bürgerpflicht gegen Staatsunrecht.
Mehr Engagement, beispielsweise für Einzelfälle, ist nicht möglich. Dafür müssten Einnahmen eintreten, was aber nicht sinnvoll vereinbar ist.

Für Geldsachen sei wiederum angemerkt: 50 Millionen Euro werden nun reklamiert für die Streiter gegen das Rundfunkabgabe-Unrecht.
Abzurechnen zeitlich gesehen nach Vorliegen der Entscheide des Bundesverfassungsgerichts (Frühjahr 2018?), sofern diese der gemeinsamen Kritik in etwa entsprechen, was als wahrscheinlich angesehen wird. 
Beispielsweise wird nach normalen Gehaltsregeln der Wirtschaft für jeden Forumsbeitrag ein Ansatz von pauschal 10 Euro reklamiert; u.a.m.. 4 000 Beiträge = 40 000 Euro - "nun schreibt mal schön"...
In Überschlagsrechnung - nicht nur dies Forum - insgesamt also rund 50 Millionen Euro.
Rechtsgrundlage: Geschäftsführung ohne Auftrag - ARD und ZDF vor Untergang schützen durch Verringern der Rechtsverstöße.
Ob das je solches Geld bringt, bleibe sehr sehr offen. Es wird gesagt, damit wir im Sinn behalten, welche gewaltigen Zeitopfer die Streiter für das Wohl aller erbringen. Da gibt es für jeden von uns Grenzen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juli 2017, 22:12 von pjotre«
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Da war mal gerade wieder ein Widerspruch gegenzulesen für eine finanzielle Hiwi-Person ("hilfswillig"), und da kam eine Idee:

20 Seiten Briefe an den Beitragsservice vom Niveau des Bundesverwaltungsgerichts - das können wir natürlich auch, nicht wahr?
(1) Die verfügbare eigene Software hier verwandelt das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Textmodule, also diese kilometerlangen Urteilslisten ohne Sachbezug. Die Reihenfolge ist ja völlig unwichtig.
(2) Die paar total irrigen Sätze, hinein versteckt in das Einheitsurteil Urteil des Bundesverwaltungsgericht, wonach Beitrag zu zahlen ist, werden durch richtige Säte ersetzt, wonach nicht zu zahlen ist. .

Sodann spuckt hier die Software in Zufalls-Manier einen 20-seitigen hochwissenschaftlichen Text in eine Datei:
Ja, aus diesen Textmodulen, und jedes Mal ist der Text anders - dank Software.
Ja, natürlich können wir Fighter für Recht auch sogenannte "künstliche Intelligenz": Die Module werden dem jeweiligen Anliegen des Widersprechenden gemäß angeordnet / variiert - und die Anliegen teilt der Bürger einfach per Fließtext per E-Mail in maximal 10 Zeilen  mit.

Die Nummerierung macht die Musik.
Alles wird nummeriert. Am Anfang steht, dass nach öffentlichem Recht jede Abschnittsnummer zu beantworten sei - beispielsweise 50. Bei der hohen wissenschaftlichen Qualität darf das ja wohl erwartet werden - ist ja von Bundesrichter-Niveau und immer hübsch mit Zitatvermerk, entnommen aus  verschiedenen 10++ Urteilen.

Ferner wie beim Bundesverwaltungsgericht, es werden am Anfang nur einfach die Beitragsnummern / Aktenzeichen, Adressen eingesetzt ausgetauscht und ein paar geringfügige Änderungen im Text. 
Auf diese Weise ist auch Mehrfachverwendung möglich.
Ja, "wir schaffen das", wir haben jetzt oberstes Richter-Niveau. Bei Rechtsprechung gibt es kein Copyright, sondern Zitieren ist Kernprinzip.

So kriegt der ARD Bearbeiter eine Aufgabe auf seinen Bildschirmtisch, wo seine Textbaustein-Bibliothek allein wegen der Menge der Rechtsbegriffe einen softwaretechnischen Tobsuchtsanfall bekommt?
Natürlich wird jeder clevere Bürger immer an den Intendanten persönlich adressieren (weil dann zuvorkommende Sonderbehandlung - hoffentlich propagiert sich das endlich im Froum, damit endlich alle das machen).
Dann muss man alles 2-fach einreichen, muss ja auch 1 Fassung sein für den eigentlichen Bearbeiter.
Wenn endlich alle das machen und bei allen 10 Intendanten täglich Waschkörbe ankommen würden, ihr würdet euch wundern, wie rasch des Inkasso-System in unserem Sinn umgebaut wird. Nicht für uns, wir sind ja die "akkreditierten Untermenschen" im System, sondern weil es den Intendanten hausintern ihr Edelmenschen-Image lädieren würde.

Die ARD-Juristen können da auch keine Gegen-Bausteintexte bauen. Sobald sich das abzeichnet, wird die hier fabrizierte schlaue Software die Texte modifizieren, so dass der Beitragsservice alle Augenblicke 10 000 Euro-Aufträge für System-Nachbesserung ausgeben müsste... Ja, der stachelige Igel hier ist immer schneller als der ultraflinke Hase in Köln.

Erste Anwendung wohl bereits dies Wochenende. Sodann auf Wunsch verfügbar für andere "Hiwis".
Also, wer für diesen subtilen Superspaß für ernsthaften Nutzen ein wenig "Hiwi"-Euros abzweigen will und mühelos kann, bitte Nachricht über das Nachrichten-System. Informell gesagt, weil das ja sowieso so gut wie niemand machen wird.
Sondern jeder kann das ja auch selber machen - manuell und nach gleichem Prinzip, das reicht ja auch.
Man schreibt ein paar Zeilen, wieso man nicht zahlen muss, klebt die Zitate aus den Einheitsurteilen des BVerwG per Copy&Paste hinten dran und entfernt daraus alles, wonach Zahlungspflicht besteht, und schreibt stattdessen beispielsweise: "Folglich fällt kein Rundfunkbeitrag an."

Ein Riesenspaß, den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen?

Disclaimer: Keinerlei Anspruch auf rechtliche Qualität, Widerspruch-Ersatz usw.. Nur für Anwender, die eigenverantwortlich wissen, was sie tun. Den "richtigen" Widerpruch muss man dann irgendwie voranstellen.
Standard-Diisclaimer: "Für alle Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte vorher an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens." Ja, den gibt es - Ihrer beispielsweise.


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Gutachten-Liste: [...]
Hier ein paar Hinweise:

Streitschrift Dr. Hennecke: Diese ist wohl unverändert nicht öffentlich zugänglich? [...]
Was kann über Fundstelle, Bezug usw gesagt werden? Seitenzahl? [...]

Die 66 Seiten umfassende Schrift von Frank Hennecke: Der Zwangsrundfunk oder Warum die neue Rundfunkabgabe rechts- und verfassungswidrig ist, Ludwigshafen am Rhein 2017,

ist im Eigenverlag des Autors erschienen, mittlerweile in 4. verbesserter Auflage, beim Autor direkt zu bestellen und in diversen Bibliotheken vorhanden und somit doch "öffentlich zugänglich"!

Weitere Informationen und Diskussionen hier im Forum:
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html


Gutachten von Jörn Axel Kämmerer
In der Liste fehlen noch: Link zur Fundstelle (...) Und die Seitenzahl wäre wünschenswert (...)

Wäre weniger als Gutachten denn als Fachaufsatz zu bezeichnen:

Jörn Axel Kämmerer: Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Zum Urteil des BVerwG v. 18.3.2016 - 6 C 6.15, in: Deutsches Steuerrecht [DStR], Band 54, Jahrgang 2016, Heft 41, Seite 2370-2373.

Übersicht der Bibliotheken:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=870181041

Diskussion hier im Forum:
Rundfunkbeitrag oder verkappte Wohnungssteuer? Jörn Axel Kämmerer, DStR 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20608.0.html


Gutachten Ingo W. Münch
Für das Gutachten von 2011 fehlt in der Liste noch der Link.

Es ist eine Stellungnahme von Prof. Ingo von Münch an den Landtag NRW,
abrufbar in der Parlamentsdatenbank der 15. Wahlperiode unter:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST15-458.pdf


Martin Pagenkopf

Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?, in: Neue Juristische Wochenschrift [NJW], Heft 35/2016, Seite 2535-2540.

Übersicht der Bibliotheken:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=866772448

Diskussion hier im Forum
Dr. Martin Pagenkopf: Rundfunkbeitrag als Demokratieabgabe?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20028.0.html


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Beispiele wurden - sehr zu Recht - über das Nachrichtensystem erbeten: Wie kann man sich das vorstellen mit dem egenen Umtexten von 20 Juristen-Deduktions-Sport?

Das geht ja ganz einfach. Hier ein Original-Textmodul aus dem Einheitsurteilen 2016, 2017 des Bundesverwaltungsgerichts:
Zitat
6 Der angefochtene Bescheid ist durch die Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich gedeckt (unter 1.). Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Haushalte ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten zu beurteilen (2.). Der Rundfunkbeitrag ist eine nichtsteuerliche Abgabe, deren Erhebung von der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht gedeckt ist (3.). Die Beitragserhebung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt: Der Rundfunkbeitrag ist die angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (4.). Er stellt die Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil dar, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können; dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung verlässlich erfasst (5.). Die Landesgesetzgeber waren berechtigt, die frühere Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag zu ersetzen (6.). Es ist nicht aus Gründen der Belastungsgleichheit geboten, Personen, die bewusst auf ein Rundfunkempfangsgerät verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien (7.). Die Festlegung der rundfunkbeitragsfähigen Kosten beachtet die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags (8.). Die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner verstößt nicht gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (9.). Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit vereinbar (10.). Ihre Einführung bedurfte nicht der Genehmigung der Kommission der Europäischen Union (11.).

Und hier die umgetextete Variante, wie Person X das in diesen Tagen in einen Schriftsatz hineinpacken dürfte:
Zitat
6 Der angefochtene Bescheid ist durch die Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags über die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich nicht gedeckt (unter 1.). Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Haushalte ist unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten zu beurteilen (2.). Der Rundfunkbeitrag ist eine steuerliche Abgabe, deren Erhebung von der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht nicht gedeckt ist (3.). Die Beitragserhebung ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt: Der Rundfunkbeitrag ist nicht die angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (4.). Er stellt nicht die Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil dar, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können; dieser Vorteil wird durch die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung nicht verlässlich erfasst (5.). Die Landesgesetzgeber waren nicht berechtigt, die frühere Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag zu ersetzen (6.). Es ist aus Gründen der Belastungsgleichheit geboten, Personen, die bewusst auf ein Rundfunkempfangsgerät verzichten, von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien (7.). Die Festlegung der rundfunkbeitragsfähigen Kosten beachtet nicht die Zweckbindung des Rundfunkbeitrags (8.). Die Erhebung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags unabhängig von der Zahl der Bewohner verstößt gegen das Verfassungsgebot der Belastungsgleichheit (9.). Die Rundfunkbeitragspflicht ist mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht vereinbar (10.). Ihre Einführung bedurfte der Genehmigung der Kommission der Europäischen Union. Mangels Genehmigung fehlt es an Geltungsgrundlage; aller zwischenzeitlicher Beitragseinzug seit 2013 bis zum Zeitpunkt der Genehmigung ist auf Anforderung zurückzuzahlen.  (11.).

"Klingt doch Klasse" - oder? So schnell wird man zum superschlauen Juristen?
"Gab es je einen schnelleren Weg, vom Normalbürger zum hochkarätigen Rechtswissenschaftler zu werden? Liebe Leute, lernt, gegen ein surrealistisch absurdes System mit surrealistisch absurden Waffen zu kämpfen. Hört auf zu jammern, zu reden, zu deduzieren. Macht es wie die Juristen es seit Generationen tun- siehe oben - das Abkupfern als Konkretisierung des Prinzips "Nachweis der herrschenden Rechtsprechung". Kämpft mit Tiefschlägen in die verwundbaren Weichteile des Systems statt mit Bittstellerei."
Das war natürlich alles nicht ernst gemeint. Hier gibt es keine Ratschläge, Empfehlungen usw. und als "Rechtsberatung" kann man das Vorstehende erst recht nicht einstufen, sondern ein reiner Ulk ist das natürlich. Dass eine Person X sich selbst und dem ARD-Sender die kompletten 20 Seiten des BVerwG nach Umtextung zumuten wird, darf auf keinen Fall als vorbildlich behauptet werden, von Nachahmung ganz zu schweigen.

Die Vollfassung der Ulk-Transformation ist aus einem E-Buch ersichtlich. Ist aber überflüssig.
Forumsregel: Kein Marketing in Forumstexten. Nachdem das Prinzip klar ist, kann jeder das selber und braucht keine Vorlage.


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