Da war mal gerade wieder ein Widerspruch gegenzulesen für eine finanzielle Hiwi-Person ("hilfswillig"), und da kam eine Idee:
20 Seiten Briefe an den Beitragsservice vom Niveau des Bundesverwaltungsgerichts - das können wir natürlich auch, nicht wahr?
(1) Die verfügbare eigene Software hier verwandelt das Einheitsurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Textmodule, also diese kilometerlangen Urteilslisten ohne Sachbezug. Die Reihenfolge ist ja völlig unwichtig.
(2) Die paar total irrigen Sätze, hinein versteckt in das Einheitsurteil Urteil des Bundesverwaltungsgericht, wonach Beitrag zu zahlen ist, werden durch richtige Säte ersetzt, wonach nicht zu zahlen ist. .
Sodann spuckt hier die Software in Zufalls-Manier einen 20-seitigen hochwissenschaftlichen Text in eine Datei:
Ja, aus diesen Textmodulen, und jedes Mal ist der Text anders - dank Software.
Ja, natürlich können wir Fighter für Recht auch sogenannte "künstliche Intelligenz": Die Module werden dem jeweiligen Anliegen des Widersprechenden gemäß angeordnet / variiert - und die Anliegen teilt der Bürger einfach per Fließtext per E-Mail in maximal 10 Zeilen mit.
Die Nummerierung macht die Musik.
Alles wird nummeriert. Am Anfang steht, dass nach öffentlichem Recht jede Abschnittsnummer zu beantworten sei - beispielsweise 50. Bei der hohen wissenschaftlichen Qualität darf das ja wohl erwartet werden - ist ja von Bundesrichter-Niveau und immer hübsch mit Zitatvermerk, entnommen aus verschiedenen 10++ Urteilen.
Ferner wie beim Bundesverwaltungsgericht, es werden am Anfang nur einfach die Beitragsnummern / Aktenzeichen, Adressen eingesetzt ausgetauscht und ein paar geringfügige Änderungen im Text.
Auf diese Weise ist auch Mehrfachverwendung möglich.
Ja, "wir schaffen das", wir haben jetzt oberstes Richter-Niveau. Bei Rechtsprechung gibt es kein Copyright, sondern Zitieren ist Kernprinzip.
So kriegt der ARD Bearbeiter eine Aufgabe auf seinen Bildschirmtisch, wo seine Textbaustein-Bibliothek allein wegen der Menge der Rechtsbegriffe einen softwaretechnischen Tobsuchtsanfall bekommt?
Natürlich wird jeder clevere Bürger immer an den Intendanten persönlich adressieren (weil dann zuvorkommende Sonderbehandlung - hoffentlich propagiert sich das endlich im Froum, damit endlich alle das machen).
Dann muss man alles 2-fach einreichen, muss ja auch 1 Fassung sein für den eigentlichen Bearbeiter.
Wenn endlich alle das machen und bei allen 10 Intendanten täglich Waschkörbe ankommen würden, ihr würdet euch wundern, wie rasch des Inkasso-System in unserem Sinn umgebaut wird. Nicht für uns, wir sind ja die "akkreditierten Untermenschen" im System, sondern weil es den Intendanten hausintern ihr Edelmenschen-Image lädieren würde.
Die ARD-Juristen können da auch keine Gegen-Bausteintexte bauen. Sobald sich das abzeichnet, wird die hier fabrizierte schlaue Software die Texte modifizieren, so dass der Beitragsservice alle Augenblicke 10 000 Euro-Aufträge für System-Nachbesserung ausgeben müsste... Ja, der stachelige Igel hier ist immer schneller als der ultraflinke Hase in Köln.
Erste Anwendung wohl bereits dies Wochenende. Sodann auf Wunsch verfügbar für andere "Hiwis".
Also, wer für diesen subtilen Superspaß für ernsthaften Nutzen ein wenig "Hiwi"-Euros abzweigen will und mühelos kann, bitte Nachricht über das Nachrichten-System. Informell gesagt, weil das ja sowieso so gut wie niemand machen wird.
Sondern jeder kann das ja auch selber machen - manuell und nach gleichem Prinzip, das reicht ja auch.
Man schreibt ein paar Zeilen, wieso man nicht zahlen muss, klebt die Zitate aus den Einheitsurteilen des BVerwG per Copy&Paste hinten dran und entfernt daraus alles, wonach Zahlungspflicht besteht, und schreibt stattdessen beispielsweise: "Folglich fällt kein Rundfunkbeitrag an."
Ein Riesenspaß, den Gegner mit den eigenen Waffen zu schlagen?
Disclaimer: Keinerlei Anspruch auf rechtliche Qualität, Widerspruch-Ersatz usw.. Nur für Anwender, die eigenverantwortlich wissen, was sie tun. Den "richtigen" Widerpruch muss man dann irgendwie voranstellen.
Standard-Diisclaimer: "Für alle Rechtsangelegenheiten wenden Sie sich bitte vorher an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens." Ja, den gibt es - Ihrer beispielsweise.