Kann man nur zustimmen.
Einer "Bitte" muss man wohl nicht zwingend nachkommen.
Die Nachweise hat man dem EMA erbracht, ist man auch gegenüber dem BS dazu verpflichtet? Eine Person vermutet, dass es sinnvoller ist dem BS diese Nachweise nicht auszuhändigen. Ein falscher Bescheid wäre die Folge, den die Person nachweislich widerlegen könnte...?
Was würde bei einem Umzug in ein anderes Bundesland mit einer eingereichten Klage passieren? Wird an das zuständige Gericht weitergeleitet?
Was würde bei einer "laufenden" Pfändung/Vollstreckung passieren, bei einem Umzug in ein anderes Bundesland? Wird auch weitergeleitet oder beginnnt die ganze Prozedur da wieder von vorn? Gibt es dazu schon Erfahrungen?
Eine fiktive Person muss wohl in spätestens 2 Jahren wieder umziehen.
"Der gesellschaftliche Aufstieg scheint jenen sicher zu sein, die sich unterwürfig wegducken, wenn Unrecht geschieht oder schwere Fehler gemacht werden".
Der Untertan