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Autor Thema: BVerwG bestätigt: Unternehmen müssen Rundfunkbeitrag entrichten  (Gelesen 3850 mal)

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FAZ, 07.12.2016

Bundesgericht bestätigt Unternehmen müssen Rundfunkbeitrag entrichten
von Hendrik Wieduwilt

Zitat
Keine Ausnahmen für Firmen: Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat am Mittwoch in Leipzig Klagen des Autovermieters Sixt und des Discounters Netto abgewiesen.

[..] Der Rundfunkbeitrag sei eine nichtsteuerliche Abgabe (Az.: 6 C 6.15). Der Rundfunkbeitrag sei Gegenleistung für die Möglichkeit, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können, hatten die Richter argumentiert. Auch am Mittwochabend unterstrichen die Richter die Finanzierungsgarantie als Rechtfertigung für die Zwangsgebühr. Zudem sei sonst eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu befürchten. Die Verbreitung „gebührenpflichtiger multifunktionaler Empfangsgeräte“ – das meint etwa Smartphones – lasse sich nicht mit Sicherheit feststellen. Das Recht dürfe an Betriebsstätten und Fahrzeuge anknüpfen, um zu ermitteln, wer vom Rundfunkempfang profitiert, argumentierten die Richter. Beschäftigte und Kunden könnten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk genießen, außerdem diene der Empfang der „Erledigung betrieblicher Aufgaben“. Der Gesetzgeber durfte annehmen, dass die Firmen „in unternehmensspezifischer Weise“ vom Rundfunk profitieren. Internetfähige PCs seien schon 2013 in 87 Prozent der Betriebsstätten vorhanden gewesen. [..]

Es ging in Leipzig auch um Detailfragen der Ausgestaltung. So richtet sich die Höhe des Beitrags degressiv nach der Zahl der Beschäftigen und den Betriebsstätten. Für bis zu 8 Angestellte ist ein Drittel des Rundfunkbeitrags fällig. Bei 20000 und mehr sind es 180 Beiträge. Für ein betrieblich genutztes Fahrzeug muss der Inhaber ein Drittel des Beitrages zahlen (das erste ist beitragsfrei). In beiden Fällen orientiere sich die Regelung an den gezogenen Vorteilen, heißt es im Urteil (Az.: 6 C 14.15; 6 C 49.15). Auch dass der neue Rundfunkbeitrag letztlich die renitenten Verweigerer belohne, überzeugte den Senat nicht. Wenn etwa ein Beitragsschuldner die Herausgabe der Daten über Betriebsstätten und Fahrzeuge verweigere, könne dies nicht erhoben werden, hatten die Kläger argumentiert– oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand. Die Rundfunkanstalten seien aber gesetzlich verpflichtet, entsprechende Angaben zu erheben und Gebühren festzusetzen, urteilte der Senat. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/bverfg-weist-klage-von-netto-sixt-gegen-rundfunkbeitrag-ab-14564073.html

Siehe auch:
BVerwG: Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge verfassungsgemäß
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21213.msg136290.html#msg136290


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Golem, 08.12.2016

Bundesverwaltungsgericht
Firmen müssen Rundfunkbeitrag zahlen
von Achim Sawall

Zitat
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Firmen wie der Autoverleiher Sixt und der Discounter Netto verpflichtet, den umstrittenen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Doch die Klage geht weiter.

[..]

Weiterlesen auf:
http://www.golem.de/news/bundesverwaltungsgericht-firmen-muessen-rundfunkbeitrag-zahlen-1612-124951.html

Danke an user pepilo für den Hinweis


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Tagesspiegel, 08.12.2016

Rundfunkbeitrag für Gewerbetreibende
Gericht weist wieder Klagen ab
von dpa/meh

Zitat


[..] 2015 seien das rund 760 Millionen Euro gewesen. Sixt und Netto hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt. [..]

Der Streit geht weiter. Sowohl die unterlegenen privaten Kläger als auch Sixt haben angekündigt, nun vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/rundfunkbeitrag-fuer-gewerbetreibende-gericht-weist-wieder-klagen-ab/14949884.html


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Lübecker Nachrichten, 08.12.2016


Alle müssen für Rundfunk zahlen
von LN

Zitat
[..] Eva-Maria Michel, Justiziarin und stellvertretende Intendantin des WDR, hat den Sender im Verfahren gegen Netto vertreten. Für sie sind mit der Entscheidung damit weitere wesentliche Fragen zur Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags geklärt.

Weiterlesen auf:
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Wirtschaft/Wirtschaft-im-Norden/Alle-muessen-fuer-Rundfunk-zahlen


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Zitat
[..] Zudem sei sonst eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu befürchten. [..]

So ist es. Deshalb wird bereits der Fluchtversuch mit Freiheitsstrafe geahndet. Die Politiker der Altparteien reden ja schon lange davon, dass der Bürger "abgeholt" bzw. "mitgenommen" werden müsse. Keiner soll sagen, er hätte es nicht gewusst, wenn es plötzlich morgens um sechs an der Haustür wummert.


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Zitat
[..] Zudem sei sonst eine „Flucht aus der Rundfunkgebühr“ zu befürchten. [..]

So ist es. Deshalb wird bereits der Fluchtversuch mit Freiheitsstrafe geahndet. Die Politiker der Altparteien reden ja schon lange davon, dass der Bürger "abgeholt" bzw. "mitgenommen" werden müsse. Keiner soll sagen, er hätte es nicht gewusst, wenn es plötzlich morgens um sechs an der Haustür wummert.

Ganz genau: grünes Dreieck ans Hemd für Nichtzahler, rotes für Nichtgucker.


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Es ist hier ja schon öfters angesprochen worden, aber die Monotonie der Argumentation und die Monotonie des Sprachgebrauchs in den Urteilen ist verblüffend. Sie wirkt merkwürdig abgesprochen oder zeugt zumindest davon, dass Richter sich keinerlei eigene Gedanken machen. Deshalb stechen die Tübinger Beschlüsse ja derart offenkundig aus allen anderen hervor.


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haufe.de, 09.12.2016

Rundfunkbeitrag für alle Betriebsstätten ist rechtens

Zitat
Knapp zehn Prozent des Rundfunkbeitrags kommen aus dem gewerblichen Bereich, wie Justiziar Hermann Eicher, Federführer bei der ARD für das Rundfunkbeitragsrecht, sagte. Im Jahr 2015 seien das rund 760 Millionen Euro gewesen. Sixt und Netto hatten argumentiert, die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen sei unrechtmäßig. Unternehmen mit vielen Filialen würden klar benachteiligt.

Gericht sieht Nutzen für die Betriebe

In seinen Urteilen folgte der 6. Senat seinen Maßstäben, die er in diesem Jahr schon bei Entscheidungen über den Rundfunkbeitrag bei Privatleuten aufgestellt hatte. Auch hier hatten die Richter den Beitrag als verfassungsgemäß eingestuft.

    Wie bei den privaten Haushalten gebe es auch bei den Betrieben einen "kommunikativen Nutzen" des Rundfunkempfangs.
 

Und auch in Unternehmen könne dieser Nutzen ausgeschöpft werden, da statistisch belegt sei, dass relativ flächendeckend Rundfunkempfangsgeräte vorhanden seien: Die meisten Unternehmen hätten internetfähige Computer, Radios oder betriebliche Handys und Tablets. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/steuern-finanzen/rundfunkbeitrag-fuer-alle-betriebsstaetten-ist-rechtens_62_389272.html


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Ärztezeitung, 20.12.2016

Rundfunkgebühren
Freiberufler und Betriebe müssen zahlen
 
Zitat
Den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag müssen auch Unternehmen und Freiberufler entrichten, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht.

LEIPZIG. Klage von Sixt und Netto blieb ohne Erfolg: Der 2013 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler sowie deren Geschäftsfahrzeuge rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/926563/rundfunkgebuehren-freiberufler-betriebe-muessen-zahlen.html


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