"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen

Kurz vor der Zwangsvollstreckung durch Stadtkasse (ohne Bescheid)

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Rambobrill:
Hallo ,

Person A hat sich hier angemeldet , denn A weiß nicht mehr weiter und hofft doch hier auf Rat.

Nun die Geschichte:

Im April hat Person A eine letzte Zahlungserinnerung vor der Zwangsvollstreckung von der Stadtkasse erhalten.Merkwürdig ist nur das A vorher NIE ein Schreiben von denen bekommen hat. Person A wurde der Betrag mitgeteilt und der MDR als Gläubiger.Desweiteren eine Auflistung wie sich der Betrag zusammen setzt.

Person A hat geantwortet, dass A vom MDR vorher nie etwas erhalten hat und warum A den Betrag jetzt auf einmal Zahlen soll. (Ja, A hat vorher wirklich nichts bekommen)

Heute kam wieder ein Brief in dem gesagt wurde das im Schreiben vom 23.11.2016 von dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dem oben genannten Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Jetzt fragt A sich wieder welches  Schreiben gemeint ist das an dem Datum kam. A hat hier nur einen Zettel. Außerdem wundert es A, dass auf einmal der Beitragsservice genannt wurde statt dem MDR.

Jetzt hat A noch eine Frist bis zum 05.01.2017. Dann sollen weitere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.

Wie soll Person A weiter machen?
Der Betrag beläuft sich auf 640€ und A hat nur einen Teilzeitjob. Das ist fast sein Monatslohn.

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.

noGez99:
Erstmal:

Eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

...und dann auf in den Kampf ;)

Jetzt  zu den Fragen. Bitte immer fiktiv schildern Leider hat fiktive Person A nicht genau die Historie beschrieben.
Ich rate/gehe von folgenden Voraussetzungen aus:

- keine Briefe von MDR/Beitragsservice erhalten ?
- im April der Brief von der Stadtkasse mit der "gütlichen Einigung" vor der Zwangsvollstreckung.
- darauf hat A geantwortet, dass A keine Schreiben vom MDR/Beitragsservice erhalten hat.


--- Zitat ---Heute kam wieder ein Brief in dem gesagt wurde das im Schreiben vom 23.11.2016 von dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice dem oben genannten Widerspruch nicht abgeholfen werden konnte. Jetzt fragt A sich wieder welches  Schreiben gemeint ist das an dem Datum kam. A hat hier nur einen Zettel. Außerdem wundert es A ,  das auf einmal der Beitagsservice genannt wurde statt dem MDR. 
--- Ende Zitat ---

Wieder genau angeben:
- Brief von welchem Absender?
- "Schreiben vom 23.11.2016" Liegt das Person A vor?
- "oben genannten Wiederspruch " welcher Widerspruch ?

Ich  rate mal mit meiner Kristallkugel:

- Die erste Antwort von A an die Stadtkasse wurde als Widerspruch gewertet und an den Beitragsservice weitergereicht.
- Der hat geantwortet an die Stadt,
- die wiederum den Brief an Person A geschickt hat.

Wenn Person A nie etwas von MDR/Beitragsservice erhalten hat, dann liegt hier eine "Vollstreckung ohne Bescheid" vor (Suchfunktion hier nutzen).
Die Vollstreckung ist damit unzulässig, aber es wird schwer sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Möglicher Fortgang:
- der Beitragsservice wird die Bescheide in Kopie nachreichen und dann kann Person A Widerspruch einlegen.
- oder die Stadtkasse vollstreckt einfach und bucht den Betrag vom Konto ab (dagengen kann man sich mit einem P-Konto wehren, aber der Kreditrahen ist dann weg und andere Nachteile)

Wie entschlossen ist Person A denn sich gegen den Beitrag zu wehren?

PS: Runden Tisch in der Gegend suchen, da werden sie geholfen !

Rambobrill:

--- Zitat ---Brief von welchem Absender?
--- Ende Zitat ---

ja , Stadtkasse.


--- Zitat ---"Schreiben vom 23.11.2016" Liegt das Person A vor?
--- Ende Zitat ---

Nein


--- Zitat ---"oben genannten Widerspruch " welcher Widerspruch ?
--- Ende Zitat ---

das war eine e-mail


--- Zitat ---Wie entschlossen ist Person A denn sich gegen den Beitrag zu wehren?
--- Ende Zitat ---

Sehr.A kann es sich nicht leisten und selbst wenn , so ist dieser Beitrag wohl der größte Müll.

Ansonsten war die Kristallkugel sehr treffend

noGez99:

--- Zitat ---A kann es sich nicht leisten
--- Ende Zitat ---

Vielleicht Befreiung wegen Einkommen unter Sozialhilfe ? (Achtung, beim Rundfunkbeitrag geht es nur um das Einkommen, Vermögen wird nicht mit eingerechnet!)

Vielleicht hat A auch keine Wohnung im Sinne des RBStV ?

Hat A einen Behindertenausweis?

Alles prüfen !!

Rambobrill:
Person A hat keinen Behindertenausweis. Die Wohnung entspricht dem was in diesem dubiosen Vertrag steht. Allerdings ist Person A kein Aufstocker obwohl er könnte. Wenn A nun um Aufstockung bittet und als Folge zusätzlich Harz IV bekommt ist er dann nicht befreit?

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