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Autor Thema: Vollziehung der Beiträge ausgesetzt trotz verlorener 1. Instanz  (Gelesen 1232 mal)

F
  • Beiträge: 16
Hallo,

Person A hat nach dem üblichen Schriftwechsel einen Gerichtsentscheid erwirkt. In 1. Instanz wurden die Anträge von Person A im schriftlichen Verfahren sinngemäß zusammengefaßt (dabei geschickt die wichtigen Punkte vergessen) und der Prozess verloren.

Übliche Begründung:
... ist Gesetz und damit rechtskräftig! (Und außerdem: Wovon soll der ÖRR die Kosten decken, wenn nicht gezahlt wird?)

Gerichtskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt wurden bezahlt - allerdings keine Rundfunkbeiträge, Person A teilt die Auffassung der Richter nicht.

Das ganze ist nun über 1 Jahr her und es war Ruhe, bis zum nächsten Festsetzungsbescheid. Diesem wurde widersprochen und die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

Person A erhielt nun ein Schreiben, in welchem von einer Vollziehung der Beiträge abgesehen wird bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Kein Sieg aber ein Aufschub!!!  ::)



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2017, 16:05 von DumbTV«

 
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