Welchen Zweck beabsichtigt eine Rundfunkanstalt, eigene Videos auf der Online-Plattform einer Tageszeitung zu präsentieren?
1. Für die Zeitung ist dieser Content kostenlos. Somit kein Geldregen für die Rundfunkanstalt.
2. Die Vereinbarung als Dokument hat für die Rundfunkanstalt Kosten erzeugt (Ausarbeitung des Textes, Überprüfung, usw.). Wer wird am Ende diese Kosten begleichen? Beitragsschuldner oder gibts es noch irgend jemand?
3.
...Videos des SWR im Onlineangebot des TAGBLATTs eingebunden werden
Nur Einbindung --> Höhere Hostingkosten für die Rundfunkanstalt, falls die Videos auf der Seite der Zeitung abgerufen werden.
4. Rundfunkanstalt ist Eigentümer dieser Videos. Der Eigentümer trägt alle Kosten, die mit seinem Eigentum zusammenhängen. Auch die Kosten, die durch Benutzung durch Dritte entstehen.
Aus welchem Grund ist so ein Weihnachtsgeschenk? Vor allen auf Kosten von SWR? Soll SWR nicht etwa sparen?