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Autor Thema: SWR und das SCHWÄBISCHE TAGBLATT arbeiten online bei Videos zusammen  (Gelesen 1662 mal)

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SCHWÄBISCHE TAGBLATT, 07.12.2016

Medien-Kooperation
Gemeinsam besser informieren

Zitat
Tageszeitungen sind längst multimedial geworden. Auch das SCHWÄBISCHE TAGBLATT verbreitet seine Inhalte in Text, Grafik, Bild und Video auf den Kanälen Print, Webseite, Facebook, Twitter oder Whatsapp. Es erscheint auf Papier oder Computer, Notebook, Tablet und Smartphone. Auch eigene Videos gehören seit vielen Jahren zum Angebot auf tagblatt.de. Jetzt kommen Qualitäts-Videos des Südwestrundfunks (SWR) hinzu. Das ermöglicht eine Online-Kooperation des Senders mit dem TAGBLATT.

SWR-Intendant Peter Boudgoust und TAGBLATT-Verlagsleiter Gerd Waldenmaier haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Diese berechtigt die Zeitung zur kostenlosen Nutzung von gesendeten SWR-Inhalten. Damit können Videos des SWR im Onlineangebot des TAGBLATTs eingebunden werden. [..]

Die Vorteile der Kooperation liegen für SWR-Intendant Peter Boudgoust auf der Hand: „Wenn es um Qualitätsjournalismus geht, ziehen wir mit den Zeitungen an einem Strang. Deshalb stellen wir den Verlagen unser Angebot nach Ausstrahlung gerne zur Verlinkung auf deren Online-Auftritten zur Verfügung.“ [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagblatt.de/Nachrichten/Gemeinsam-besser-informieren-313135.html


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Sehr schlau diese Vereinbarungen (=Verpflichtungen). So verhindert man, dass der ÖR reformiert wird. Wenn ein Reformvorschlag kommt, kommt ein Aufschrei "wir haben Verpflichtungen gegenüber Presse. Wir müssen denen Inhalte kostenlos liefern."

Zitat
SWR-Intendant Peter Boudgoust und TAGBLATT-Verlagsleiter Gerd Waldenmaier haben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Diese berechtigt die Zeitung zur kostenlosen Nutzung von gesendeten SWR-Inhalten. Damit können Videos des SWR im Onlineangebot des TAGBLATTs eingebunden werden.

Ergebnis dieser Vereinbarung - der Beitragsschuldner muss ab jetzt auch noch das Angebot für die Leser (Nutzer) des SCHWÄBISCHEN TAGBLATTs finanzieren. Die Arbeit, die für die Ausarbeitung der Vereinbarung notwendig war, wurde durch Rundfunkbeiträge abbezahlt. Jetzt kommen die Kosten der Personen, die für diesen "kostenlosen" Angebot zuständig sind und dafür ihr Lohn sehen wollen.


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Ergebnis dieser Vereinbarung - der Beitragsschuldner muss ab jetzt auch noch das Angebot für die Leser (Nutzer) des SCHWÄBISCHEN TAGBLATTs finanzieren.
Negativ; in Online-Auftritten von Zeitungen eingebundene Filme und Videos gelten im europäischen Recht nicht als Rundfunk. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß eine audio-visuelle Produktion thematisch zu einer Printproduktion zusammenpaßt; bspw. würde ein Zeitungsartikel über das Leben der Wölfe thematisch sehr gut zu einem entsprechenden und zu diesem Zeitungsartikel verlinkten Film passen. Wer diesen Film dann bereitstellt, ist egal, der würde im Auftritt dieser Zeitung nicht als Rundfunk gelten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Welchen Zweck beabsichtigt eine Rundfunkanstalt, eigene Videos auf der Online-Plattform einer Tageszeitung zu präsentieren?
1. Für die Zeitung ist dieser Content kostenlos. Somit kein Geldregen für die Rundfunkanstalt.
2. Die Vereinbarung als Dokument hat für die Rundfunkanstalt Kosten erzeugt (Ausarbeitung des Textes, Überprüfung, usw.). Wer wird am Ende diese Kosten begleichen? Beitragsschuldner oder gibts es noch irgend jemand?
3.
Zitat
...Videos des SWR im Onlineangebot des TAGBLATTs eingebunden werden
Nur Einbindung --> Höhere Hostingkosten für die Rundfunkanstalt, falls die Videos auf der Seite der Zeitung abgerufen werden.
4. Rundfunkanstalt ist Eigentümer dieser Videos. Der Eigentümer trägt alle Kosten, die mit seinem Eigentum zusammenhängen. Auch die Kosten, die durch Benutzung durch Dritte entstehen.

Aus welchem Grund ist so ein Weihnachtsgeschenk? Vor allen auf Kosten von SWR? Soll SWR nicht etwa sparen?


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