Dafür muss ein neues Empfangsteil gekauft werden, mindestens 60 Euro werden fällig.
Und ich muß mich wieder fragen, warum man die Rundfunkgebühren nicht an ein solches Empfangsgerät koppelt. Wenn ich schauen will, brauche ich ein solches Gerät. Damit enttarne ich mich sozusagen.
Wenn ich dieses Gerät nicht habe, dann kann ich auch nicht schauen, ergo sollte auch klar sein, daß keine Zahlungen zu entrichten sind. Einfaches System, fairere Wirkung. Aber das hätte ja fast einen demokratischen Beigeschmack - pfui Teufel!
Vielleicht liegt es auch daran, daß doch sehr fraglich ist, ob sich hier wirklich der große Reibach machen läßt. In Zeiten, in denen man für wenig Geld Internet-Angebote abonnieren kann, für Sendungen, die man dann zu jeder Zeit und ohne Werbung sehen kann, ist es doch schon unwahrscheinlich, daß sich das lineare Fernsehen noch lange halten wird, besonders nicht bei 60 € zusätzlich + neues Empfangsgerät.
Das nennt man das eigene Ableben beschleunigen.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.