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Autor Thema: Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld  (Gelesen 1784 mal)

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Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
Autor: 05. Dezember 2016, 18:59

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/thumb/4/44/Tagesspiegel-Logo.svg/320px-Tagesspiegel-Logo.svg.png

Tagesspiegel, 05.12.2016

Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
Ein Kommentar von Joachim Huber

Zitat
Schärfer fernsehen, das wird mit dem künftigen Übertragungsstandard DVB-T2 HD für das Antennenfernsehen gelingen. Die gepimpten Fernsehgeräte verlangen nach besserer Technik, wenn Bild und Ton in High-Definition-Qualität ankommen sollen. Dafür muss ein neues Empfangsteil gekauft werden, mindestens 60 Euro werden fällig. [..]
Die privaten Sender wollen neben dem obligatorischen Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine zweite Fernsehgebühr ohne Ausnahme und Ausweg etablieren. Dieser Wunsch vereint sie mit ARD und ZDF: High sein, frei sein, Pay-TV muss dabei sein. Das Free-TV in Deutschland wird abgeschaltet. Beim Geldverdienen wird das duale System zum Einheitssystem. Das Fernsehbild wird schärfer, der Fernsehempfang teurer. Nur das Fernsehprogramm, das wird nicht besser. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.tagesspiegel.de/medien/fernsehen-2017-nur-noch-gegen-extrageld/14938088.html


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Re: Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
#1: 05. Dezember 2016, 20:11
Statistik dazu

Jahrbuch des Statistischen Bundesamts für 2015
S. 170
6.1.3 Private Konsumausgaben 2012
Durchschnitt je Haushalt und Monat in EUR

Zitat
Rundfunkempfangsgeräte u. Ä. 4 Euro (2010) 4 Euro (2012)
Fernseh- und Videogeräte, TV-Antennen 10 Euro (2010) 8 Euro (2012)
Reparaturen für Freizeit, Unterhaltung und Kultur 1 Euro (2010) 1 Euro (2012)

PS. Zahlen aus 2010 wurden aus älteren Ausgaben von Jahrbuch entnommen.


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Re: Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
#2: 07. Dezember 2016, 12:39
Zitat
Dafür muss ein neues Empfangsteil gekauft werden, mindestens 60 Euro werden fällig.
Und ich muß mich wieder fragen, warum man die Rundfunkgebühren nicht an ein solches Empfangsgerät koppelt. Wenn ich schauen will, brauche ich ein solches Gerät. Damit enttarne ich mich sozusagen.
Wenn ich dieses Gerät nicht habe, dann kann ich auch nicht schauen, ergo sollte auch klar sein, daß keine Zahlungen zu entrichten sind. Einfaches System, fairere Wirkung. Aber das hätte ja fast einen demokratischen Beigeschmack - pfui Teufel!

Vielleicht liegt es auch daran, daß doch sehr fraglich ist, ob sich hier wirklich der große Reibach machen läßt. In Zeiten, in denen man für wenig Geld Internet-Angebote abonnieren kann, für Sendungen, die man dann zu jeder Zeit und ohne Werbung sehen kann, ist es doch schon unwahrscheinlich, daß sich das lineare Fernsehen noch lange halten wird, besonders nicht bei 60 € zusätzlich + neues Empfangsgerät.
Das nennt man das eigene Ableben beschleunigen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

g
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Re: Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
#3: 08. Dezember 2016, 13:57
Es gab da mal Abgaben auf Brenner und CD-Rohlinge zum Schutz vor "Raubkopien". Aber es wäre vermutlich zu einfach, genauso wie die Inhalte zu verschlüsseln.


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Re: Fernsehen 2017 Nur noch gegen Extrageld
#4: 09. Dezember 2016, 11:31
Soweit ich informiert bin, gilt das noch immer: https://www.zpue.de/tarife-formulare/rohlinge.html


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