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Autor Thema: Schriftsatzrecht, wer trägt evtl. entstehende Kosten?  (Gelesen 1749 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Schriftsatzrecht,

Zitat
Schriftsatzrecht
Entscheidungserheblicher Prozessstoff und das rechtliche Gehör
… Wird einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis vom Gericht eingeräumt und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren…
wer trägt evtl. entstehende Kosten?

Vom Beklagten wurde noch ein Schriftstück, das sich auf 8 „neue“ Urteile
des Bundesverwaltungsgerichtes bezieht, dem Kläger einen Tag vor der
Verhandlung zugeschickt.

Zitat
Sofern das Bundesverwaltungsgericht den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für verfassungswidrig gehalten hätte, so hätte es das Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen müssen. Dies hat es jedoch nicht getan. Die Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen neuesten Entscheidungen nochmals bestätigt.
(vergl. die Urteile vom 19.09.2016, Az………)

Da es sich dabei allerdings hauptsächlich um Copy-Paste Endurteile handelt, sind die beiden Vorinstanzen ebenso notwendig und wichtig einzusehen.

Was waren die wirklichen Beweggründe der Kläger.

Wichtig der Punkt, warum wurde die Berufung zugelassen.

Wichtig der Punkt, warum wurde die Revision zugelassen.

Von den sich daraus ergebenden 24 Urteilen, sind mind. 8 des VGH Baden-Württemberg
jeweils vom 3.3.16, nicht abrufbar. (Stand der aktuellen Recherche)

Ein Telefonat mit dem VGH ergab, dass Urteile, die keine Leitsätze haben, nur kostenpflichtig,
(pro Stück 13,-) angefordert werden können.

Meine Idee, sie doch vor Ort einzusehen und ? (abschreiben?, abfotografieren, habe ich
keine Möglichkeit, mein Handy ist nur zum Telefonieren da)

Da heute Freitag ist, kann dies heute nicht mehr beantwortet werden.

Am Montag könnte ich in der Gerichtsbibliothek, die allerdings nicht öffentlich ist, anrufen
und überlegen, wie man dies handhaben könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 16:46 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

c
  • Beiträge: 873
wer trägt evtl. entstehende Kosten?

Es entstehen keine Extra-Gerichtskosten.

Zitat
Meine Idee, sie doch vor Ort einzusehen und ? (abschreiben?, abfotografieren, habe ich
keine Möglichkeit, mein Handy ist nur zum Telefonieren da)

Wozu? Dürfte sich kaum lohnen.

Je kürzer der Rechtsweg, desto schneller ist man beim BVerfG..  >:D


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