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Autor Thema: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin  (Gelesen 19552 mal)

z
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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#30: 31. Mai 2017, 22:38
Jaaa, der Hauptman lebt immer noch und versucht anderweitig an Kohle zu kommen.  ;D

XxX bedankt sich für Deine Zeilen die ich weitergereicht habe und er nach 20maligem lesen so langsam kapiert hat.

Ihm ist da aber etwas aufgestoßen...
Art. 77 VvB – Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen im öffentlichen Dienst, was hat das jetzt mit um Amtshilfe ersuchenden Amtsträger zu tun, oder versteht er da was falsch?
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=149626195938035447&sessionID=11927933431286025808&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=641395,78

Er hat seinen Brief jetzt mal angepasst.
Kann er den so lassen?
Zitat
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.05.17 auf welches ich hiermit Bezug nehmen möchte.
Hiermit lege ich Erinnerung nach § 766 ZPO ein.
Sie fordern mich als Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung auf offene Beiträge des Rundfunk Ber-lin Brandenburg - AdöR zu zahlen. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass das Finanzamt sie beauftragt hat, welches wiederum einem Ersuchen des Rundfunk Berlin - Brandenburg - AdöR nachkommt.
Laut §17 Abs. 2 VFG sind die Finanzämter für die Verwaltung der Steuern zuständig. Laut 2er Urteile der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13) vom 20.12.13 ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern ein Beitrag.
Anscheinend wurde die „Rundfunkbeitragsverwaltung" von der Finanzbehörde nach § 2 Abs. 1 AO-AnwG im Land Berlin übernommen?
Das Land Berlin leitet wohl auch aus § 1 der Rundfunkbeitragssatzung den Status einer Körperschaft des RBB (alle Wohnungsinhaber), die sich auch auf die Bewohner des Bundeslandes Brandenburg er-streckt, ab?
Ich weise Sie vorsorglich auf § 10 Abs. 7 RBStV hin und bitte mir schriftlich mitzuteilen, ob Sie diese Aufgabe bundesweit wahrnehmen und ob Sie für sich den Status "nichtrechtsfähig" beanspruchen.
Ferner bitte ich Sie mir den entsprechenden Antrag (§ 2 Abs. 1 AOAnwG) der damaligen Intendantin des Rundfunk Berlin - Brandenburg - AdöR Frau Reim in Ablichtung zukommen zu lassen.

Sollte meine Annahme irrig sein, so bitte ich mir die entsprechende rechtsaufsichtlich genehmigte Vereinbarung nach § 10 Abs. 7 RBStV des Bundeslandes Berlin bekanntzugeben, durch die Aufgaben der Hauptverwaltung Art. 67 VvB an eine "nichtrechtsfähige" Verwaltungsgemeinschaft übertragen wurden.

Ein Amtshilfeersuchen erfordert ferner Ernennung (Art. 77 VvB) des ersuchenden Amtsträgers.

Ich ersuche Sie daher Feststellungen hinsichtlich der erforderlichen Ernennung (Art. 77 VvB), des Sie um Amtshilfe ersuchenden Amtsträger, zu treffen.



Nach welcher Gesetzesgrundlage betreibt die Finanzverwaltung Vollstreckungsmaßnahmen bezüglich des Rundfunkbeitrages?

Weiterhin möchte ich sie bitten mir eine Kopie folgender Unterlagen vor Ihrem Besuch zukommen zu lassen
-   Mahnungen
-   die von Ihnen im Schuldgrund benannten Bescheide inkl. Zustellnachweis
-   Schriftsatz der Ersuchenden Stelle
-   Vollstreckbaren Titel


Mit freundlichen Grüßen

XxX hat heute sein P-Konto beantragt. Jetz muss er sich noch Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO ausfüllen lassen. Wo kann er das am besten machen lassen, was muss er für Unterlagen dazu mitnehmen?
P-Konto ging recht einfach, schade ist nur das man wenn eine Pfändung auf dem Konto ist kein Onlinbanking mehr machen kann.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#31: 31. Mai 2017, 23:20
Guten TagX, huhu @zo_or, ja, rein fiktiv kann fiktive Person ZZZZZZZooorrrooo ditt so lassen.

Bezüglich der fiktiven Geschichte zum Ausfüllen einer Bescheinigung nach §850k Abs. 5 ZPO, da habe ich keine Ahnung. Ich bin nur ein einfacher gallischer Steinmetz, weltliche Dinge des Goldenes sind nicht mein Gewerk!

Fiktiv habe ich von einem neuem Berufszweig gehört: dem "Fluch(t)-Reiseleiterhelfer-Tourguide"

Na Lupus, watt macht die Suche nach deinem Reisepass und wo soll es hingehen?

Republik Dschibuti? Staat Eritrea? Gabunische Republik? Republik Guatemala? Kooperative Republik Guyana? Kirgisische Republik? Republik Tadschikistan? Republik Togo?

Yoo Lupus! Deutsche Konsularbeamte in Togo können deutsche Staatsangehörige vernehmen, falls sie sich freiwillig dazu bereit finden, sowie ihnen Urkunden und Schriftstücke jeder Art zustellen.

Anlage Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten; Link:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08122008_III19350B13002010AnhangII.htm

Na Mensch, gut das ick nur in der römisch besetzten Gallischen Zwangs-Demokratie-Abgabe-Republik reise!

Da können Urkunden und Schriftstücke jeder Art auch vom Hauptmann von Köpenick zugestellt werden!
Und falls sich ein Freiwilliger vom BeitraXservice dazu bereit findet, kann ich als gallischer Staatsangehöriger auch freiwillig direktzwangsangemeldet werden! Natürlich nur wenn ich mich dazu unbewusst bereit erkläre!

VIVA Lupus und sein autonomes römisches RnudfunXbeitraXrecht!

Lupus, Lupus, watt hast du nur getan! Flie(g)(h)!

 :)


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#32: 01. Juni 2017, 08:14
XxX dankt dem gallischem Steinmetzt

Leider hat er nicht auf die Anmerkung mit dem Art. 77 VvB reagiert.
Ist dieses korrekt, da es sich dort um Einstellungen, Versetzungen und Entlassungen im öffentlichen Dienst dreht und nicht um Amtshilfeersuchen.

Vielleicht könnte er in seinen Hinkelsteinen noch einmal nachsehen.

Beste Grüße von XxX aus Köpenick soll ich ausrichten.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#33: 01. Juni 2017, 13:06
Huhu @zo_or,

ach so, ja, sorry.

Rein fiktiv:

Also, das "Amtshilfeersuchen" stammt ja nun von einer um Amtshilfe ersuchenden "Stelle" (s. §§ 249, 250 AO "ersuchende Vollstreckungsbehörde").

Die sollte dann natürlich die Mindestanforderungen an einen "Amtsträger" erfüllen.

Beispiel: der Kantinenkoch der fiktiven Fernsehanstalt RBB hat die Schnauze voll, dass R seine Suppe nie bezalht. Also Vollstreckungsersuchen an das Finanzamt. Öffentliches Amt?

Die Intendantin des RBB weiß niX von ihrem Glück, dass Lupus die Schnauze voll hat, das fiktive Personen X und X und X ihre Rundfunkbeiträge nicht zahlen. Also beauftragt der GIM. Volllstreckungsersuchen an Finanzamt. Öffentliches Amt?

Im Land Berlin werden die Inhaber eines öffentliches Amtes, die Amtsträger gem. Art 77 VvB eingestellt oder ernannt.

Tja, GIM ist entweder Angestellter des WDR oder privater Subunternehmer. Naja, und die Intendantin des RBB wird vom RBB Verwaltungsrat eingestellt.

Bupp, klatsch die Eule! NiX Art. 77 VvB! "Aus!" sagt die gallische Maus und "Raus die Laus!".

Tzzzztzzzzztzzzz Lupus, Lupus! Watt hast du nur getan! Flie(h)(g)!

Staat Vatikanstadt! Bitte den Papst um Vergebung und bleib gleich da!

 :)


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#34: 01. Juni 2017, 16:35
Laut §17 Abs. 2 VFG sind die Finanzämter für die Verwaltung der Steuern zuständig.

Hier eine kleine Korrektur zur Abkürzung des Finanzverwaltungsgesetzes = FVG.  ;)

Laut 2er Urteile der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 2 K 570/13 und 2 K 605/13) vom 20.12.13 ist der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern ein Beitrag.

Das Verwaltungsgericht Münster äußerte sich im Mai 2017 wie folgt zum Thema Steuer und Rundfunkbeitrag:

Der Rundfunkbeitrag ist ein "echter Betrag", "keine verdeckte Steuer, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfiele", da der Rundfunkbeitrag eine "rundfunkspezifische, nichtsteuerliche Abgabe" für eine "zweckgebundene Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilerschlüssel" ist....."

 8) 8) 8)


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#35: 02. Juni 2017, 20:39
@ Hinkelsteinverschönerungsmeister
nicht fiktive Person XxX dankt dir erst einmal

@Grit
Das gefällt mir zu lesen, gibt es ein irgendwo ein Urteil wo ich drauf verweisen kann? Habe leider nichts gefunden bei goggle.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#36: 02. Juni 2017, 21:43
Aber gerne:

Verwaltungsgerichtliches Verfahren/Verwaltungsgericht Münster 7 K 1894/17


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#37: 04. Juni 2017, 20:54
@Grit
da ist im Netz nichts zu finden drüber. Wird das unter verschluß gehalten, woher hast Du die Info, muss man das irgendwo beantragen um da Einsicht zu bekommen?


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#38: 04. Juni 2017, 21:20
[...]
Das Verwaltungsgericht Münster äußerte sich im Mai 2017 wie folgt zum Thema Steuer und Rundfunkbeitrag:

Der Rundfunkbeitrag ist ein "echter Betrag", "keine verdeckte Steuer, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfiele", da der Rundfunkbeitrag eine "rundfunkspezifische, nichtsteuerliche Abgabe" für eine "zweckgebundene Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilerschlüssel" ist....."

 8) 8) 8)

@zo_or: wenn das VG Münster mit Aktenzeichen 7 K 1894/17 erst im Mai 2017 im Namen des Volkes Unrecht sprach so ist dies jetzt - Anfang Juni - noch nicht einzusehen.
Aber keine Bange: da es ein - wie üblich - pro-Rundfunkbeitragsurteil ist wird es sicherlich in die "Sieges-Hitliste" des BS eingereiht  8)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#39: 04. Juni 2017, 22:32

@zo_or: wenn das VG Münster mit Aktenzeichen 7 K 1894/17 erst im Mai 2017 im Namen des Volkes Unrecht sprach

Das gefällt mir  :D


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#40: 04. Juni 2017, 22:53
Ich dachte das geht schneller...
Grit, wo hast das gefunden, will da gerne selber gelesen haben bevor ich das so in den Brief noch übernehme.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#41: 05. Juni 2017, 00:12


zo_or ich schick dir die ' Unrechtssprechung im Namen des Volkes'  morgen via PN.  Reicht dir das bis dahin? Was gefällt dir denn an dem Text aus Münster?  Im Grunde wird doch auch nur wieder abgestritten,  dass es sich bei dem Beitrag um keine Zwecksteuer handeln würde. 


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#42: 05. Juni 2017, 13:51
Da keine Steuer ist, kann der Scherge vom FA nicht eintreiben, da nicht deren Aufgabe ist.
So werde ich Argumentieren.
Beiträge sind ja von Vereinen nä...  :o
Ja, das ist ok mit der PN. Danke 


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#43: 06. Juni 2017, 21:33
Da die Dame vom Fa bald erscheint....

Kann XxX ihr eigentlich gleich die Nutzungsverträge der Kraftfahrzeuge überreichen, da er nur Nutzer, Besitzer und Halter ist aber nicht Eigentümer? So erspare er ihr doch die Arbeit ne Parkkralle anzulegen und später alles wieder herrausgeben zu müssen da der Eigentümer sein Recht geltend macht.
Seine Lebenspartnerin (unverheiratet) wird den Tag des Besuches anwesend sein und ihr den Cafe im Garten reichen. XxX und Partnerin sind ja freundliche Menschen.  ;D Es wird ja ein Zeuge benötigt, außerdem will die Lebensgefährtin wissen was auf sie zukommt, wenn die Dame vom FA mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluß kommt, da Ihr 70% des Inventares gehören da XxX ja seit Jahrzehnten kein Vermögen hat.
Gibt es noch etwas zu beachen für Tag X? Vielleicht Kekse oder einen Hinkelstein?  :angel:



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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#44: 06. Juni 2017, 21:56
Zitat
Gibt es noch etwas zu beachen für Tag X? Vielleicht Kekse oder einen Hinkelstein?

Viele Tassen in verschiedenen Farben und Formen bereithalten und einige davon zur Auswahl anbieten. Frei nach dem Motto, damit Sie fehlende im Schank ersetzen könne. Und ja immer schön freundlich dabei bleiben.


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