Autor: 02. Dezember 2016, 11:43
Bildquelle: http://up.picr.de/27597298xn.pnganwalt.de, 2.12.2016GEZ: aktuelle Urteile zur „Zwangsabgabe“von Ferdinand Mang
Wer zahlt schon gerne GEZ-Gebühren? Viele kluge Köpfe haben sich den Kopf zerbrochen, wie man sich dieser „Zwangsabgabe“ (heute offiziell Rundfunkbeitrag genannt) entziehen kann. So wird immer wieder angeführt, die Bescheide seien formell unwirksam, die Zwangsvollstreckung sei unzulässig oder es liege ein besonderer Härtefall vor. Doch meist vergeblich, wie aktuelle Entscheidungen zeigen.
Bescheide nicht immer vollstreckbar
Tatsächlich wurden anfangs viele Bescheide von den Gerichten als formell fehlerhaft beanstandet. Mittlerweile wurden jedoch diese Fehler fast vollständig behoben. Allerdings gab das Landgericht (LG) Tübingen mit Beschluss vom 16.09.2016 (Az.: 5 T 232/16) einem Betroffenen Recht: Die GEZ-Bescheide wurden durch einfachen Brief versendet. Damit waren die Bescheide nach dem geltenden Recht in Baden-Württemberg nicht ordnungsgemäß zugestellt. Die Zwangsvollstreckung war daher unzulässig.
Allerdings gilt dies nicht für alle Bundesländer. So können beispielsweise in Bayern, Sachsen und Rheinland-Pfalz GEZ-Bescheide durch einfachen Brief aufgegeben werden. Das Verwaltungsgericht (VG) München hat die Zustellung durch einfachen Brief nicht beanstandet, da dies mit dem in Bayern geltenden Recht vereinbar sei. In Bayern gelten die Bescheide mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt (VG München, Urteil v. 15.3.2016, M 26 K 15.2682). [..]
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