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Autor Thema: AFD-UNGEMACH FÜR DEN NDR : Axt an Öffentlich-Rechtliche gelegt  (Gelesen 7228 mal)

Uwe

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AFD-UNGEMACH FÜR DEN NDR:
Axt an Öffentlich-Rechtliche gelegt


Quelle: SVZ 02.12.2016


Zitat
AfD will Rundfunkstaatsvertrag kündigen / SPD spricht von „gestörtem Verhältnis zu seriösem und kritischem Journalismus“

Auch wegen der drohenden Lasten aus der Altersversorgung, die aus Holms Sicht zu Lasten des Programms gehen könnten, müsse es eine Reform geben. „Am Ende soll ein schlanker und kostengünstiger Rundfunk stehen, der uns Bürgern als guter und kritischer Beobachter von Politik und Gesellschaft zur Seite steht.“

NDR-Funkhaus-Direktorin Elke Haferburg stellte nüchtern fest: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der Gegenentwurf zu einem zentralistischen Staatsrundfunk, wie ihn Diktaturen kennen.“ Seine besondere Qualität bestehe in seiner Unabhängigkeit und in der Vielfalt der Meinungen, die er in seinem Programm abbilde. Mit steigender Internetnutzung wachse zugleich der Bedarf an verlässlichen, seriösen Nachrichten, die Informationen unabhängig von politischen und kommerziellen Interessen bieten.

weiterlesen auf:
http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/axt-an-oeffentlich-rechtliche-gelegt-id15497441.html

Edit Uwe:
Dieser Artikel dient zur Information, nicht der Wahlwerbung


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Zitat aus dem Bericht
Zitat
Der SPD-Fraktionschef Thomas Krüger sagt "...Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so Krüger, ergebe sich aus dem Grundgesetz"

Nun, der SPD-Demokrat Thomas Krüger kennt offensichtlich das Grundgesetz ganz gut. DAS IST GUT!
Seine offensichtlich einseitige Verständnis des Grundgesetzes ist dagegen gar nicht gut!
Es sei gesagt, dass das Grundgesetz nicht NUR für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt, sondern AUCH gleichermaßen für ALLE Grundrechtsträger!
Die Erhebung und Zwangsbeitreibung des sog. Rundfunfunkbeitrags ist eine HINDERUNG gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 " Jeder hat das Recht, [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten." und als Gegenleistung der Inanspruchname von Grundrechten VERBOTEN!!!

Ebenfalls gilt das Gleiche für das Grundrecht auf das freie Wohnen.
Die Erhebung und Zwangsbeitreibung des sog. Rundfunfunkbeitrags ist als Gegenleistung für die Inanspruchname von Grundrechten VERBOTEN!!!


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Z
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Zitat aus dem Bericht
Der SPD-Fraktionschef Thomas Krüger sagt "...Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so Krüger, ergebe sich aus dem Grundgesetz"

Nun, der SPD-Demokrat Thomas Krüger kennt offensichtlich das Grundgesetz ganz gut. DAS IST GUT!
...

Da bin ich mir ja noch nicht so richtig sicher, den Artikel suche ich nämlich noch, wo die Daseinsberechtigung des ÖRR steht, wäre ja auch ein bischen merkwürdig, wenn im Grundgesetz Sachen definiert werden, die im alleinigen Aufgabenbereich der Länder liegen müssen.


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Zitat
NDR-Funkhaus-Direktorin Elke Haferburg stellte nüchtern fest: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der Gegenentwurf zu einem zentralistischen Staatsrundfunk, wie ihn Diktaturen kennen.“

Phrase, ohne Beleg, pure Behauptung. Der ÖRR ist ganz genau das: ein zentralistischer Staatsrundfunk, wie ihn jede Diktatur haben möchte. Einziger Unterschied: der gute Diktator zwingt das Volk nicht zu ungerechten Zwangsabgaben. Das würde er sich nicht trauen.

Und dann zeigt die Rundfunk-Chefin auch gleich wieder eindrucksvoll, warum die Leute immer mehr von "Lügenpresse" sprechen:

Zitat
Diese Qualität wüssten Zuschauer zu schätzen, wie das wachsende Interesse am Nachrichten-Flaggschiff der ARD zeige: 1995 war die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ im Jahresschnitt auf täglich 8,36 Millionen Zuschauer gekommen, im ersten Halbjahr 2016 sahen im Schnitt täglich 10,04 Millionen die Tagesschau im Ersten und den Dritten Programmen, so Haferburg:

Veralbern können wir uns selber, Frau Haferburg. 1995, 20-Uhr-Ausgabe Tagesschau im Ersten: angebl. 8,36 Mill.; 2016 (noch nicht rum, aber fast), angebl. 10,04 Mill. --- tja, aber was?? Ich vermute: alle Tagesschau-Sendungen des Tages in allen Programmen zusammen.

Denn: 20 Uhr Tagesschau gestern: 4,64 Mio. Und das ist ein typischer Abend. Also wohl sehr nah am echten Schnitt.

Folgende Zeitreihe zeigt dann auch das Cherry-Picking der Dame ganz gut:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182978/umfrage/reichweite-der-tagesschau-seit-1992/

Man hätte auch sagen können: "Im Jahr 2003 erreichte die Tagesschau noch durchschnittlich 9,87 Mio. Zuschauer, im Jahr 2013 als der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, waren es schon nur noch 8,87 Mio.".




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Da bin ich mir ja noch nicht so richtig sicher, den Artikel suche ich nämlich noch, wo die Daseinsberechtigung des ÖRR steht, wäre ja auch ein bischen merkwürdig, wenn im Grundgesetz Sachen definiert werden, die im alleinigen Aufgabenbereich der Länder liegen müssen.
Doch, da steht schon was im GG, aber nicht explizit auf den Rundfunk bezogen, sondern eher dahingehend, daß Landesrecht ist, was nicht vom Bund belegt wurde.

Dummerweise aber ist Rundfunk vom Bund belegt; wäre es alleiniges Landesrecht, dürfte der Bund keinen Auslandssender unterhalten, denn auch der ist Rundfunk.

Darüberhinaus, ob nun alleiniges Landesrecht oder nicht; sie "eint" die volle und unabwählbare Integration in europäisches Recht.

Rundfunkrecht ist auf Basis der EU-Verträge und bspw. der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste europäisches Recht mit der hier über das Grundgesetz hinausgehenden vollen Geltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wie auch der europäischen Datenschutzbestimmungen.

Behördliche Einwirkungen auf den Bürger sind im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit ausdrücklich untersagt. Nichtbehörden haben dem Bürger gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse, siehe auch Rz. 65 der 2. Rundfunkentscheidung des BVerfG, sie dürfen erst dann aktiv werden, wenn der Bürger von denen was will.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
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Gehört vielleicht nicht wirklich hier her, aber jedesmal wenn ich mir Statistiken über das Nutzerverhalten des ÖR ansehe, kommt mir "falsche Typisierung" als flüchtiger Gedanke vorbei geflogen. Ich erinnere mich dann an ein Gerichtsurteil des BVerwG, welches der BS in seinen Widersprüchen zitiert. Dort heisst es singemäss, dass man 10% aus verschiedenen Gründen über den Kamm der verbleibenden 90% scheren dürfe. Demnach wäre es durchaus legitim die lediglich 5-12 % der Tagesschaugucker über den Kamm der verbleibenden Nichtgucker zu scheren. Grob überschlagen erreichen alle ÖR zusammen einen Marktanteil von maximal 45% im Schnitt gefühlte 35 % der in Deutschland lebenden Menschen. Die Marktanteile der einzelnen Rundfunkanstalten liegen so zwischen 5,5 % (RBB) und 17% (MDR)(unkontrolliertes Gedächtnisprotokoll).

Darf man also für eine statistisch belegbare Minderheit typisierend auf die Allgemeinheit schliessen und diese zur Finanzierung einer nur von einer Minderheit genutzten Sache heranziehen?

PS. Über Statista sind die entspechenden Statisken leider nur gegen Engelt einsehbar daher hier nur recht vage Aussagen. Verifizierte Aussagen treffen die Jahresberichte der jeweiligen Landesrundfunkanstalten.



Edit "Bürger":
Hinweis: Die BVerwG-Entscheidung, auf welche ARD-ZDF-GEZ im Zusammenhang mit der Typisierung/ Pauschalierung immer gern verweisen hatte etwas mit Grundstückserschließung zu tun und ist nicht direkt übertragbar auf das Problem des sog. "Rundfunkbeitrags"!
Das Thema der unzulässigen Typisierung/ Pauschalierung ist im Forum bereits umfangreich diskutiert - entsprechende Threads bitte mit der Suchfunktion und entsprechenden Begriffen/ Kombinationen ausfindig machen und dieses Thema hier bitte nicht weiter vertiefen, sondern am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
AFD-UNGEMACH FÜR DEN NDR : Axt an Öffentlich-Rechtliche gelegt
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Denn: 20 Uhr Tagesschau gestern: 4,64 Mio. Und das ist ein typischer Abend. Also wohl sehr nah am echten Schnitt.

http://www.daserste.de/programm/quoten.asp
Quoten vom Samstag, 3.12.2016

Platz    Titel    Beginn    Dauer    Mio    MA in %
1   Tagesschau   20:00   0:15   5,79   21,7

Bestätigt das oben gesagte. Da kommt man im Jahresschnitt nie auf 10 Mio.

Übrigens haben auch gestern wieder weniger als 30 Mio. Leute in Deutschland überhaupt Fernsehen geguckt. Nutzungsquote: ca. 35%, Nutzungsquote ÖRR am Tag: 38,8% von 35% = 13,58%.

Mit anderen Worten: 85% der Bevölkerung sollen 15% Nutzern das Vergnügen finanzieren!

Die Marktanteile der ÖRR mögen sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig nach unten bewegt haben. Fakt ist jedoch, dass der Markt erheblich geschrumpft ist.


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Wir sollten beachten, dass die NDR-Direktorin die summierte Quote der Tagesschau aus Das Erste und den Dritten betrachtet.
Auf die Schnelle kam ich für gestern auf ca. 3 Mio. Zuschauer für die 20 Uhr Tagesschau in den Dritten (NDR 0,85 Mio - RBB 0,3 - WDR 0,6 - SWR 0,65 - HR 0,3 - BR 0,3 - MDR nicht ausgestrahlt).

Bei der Nutzungsquote müßte noch beachtet werden, wie groß die Schnittmenge(n) der Nutzer über mehrere Tage ist. Es ist ja nicht unbedingt davon auszugehen, dass jeden Tag die Nutzer zu 100% identisch sind.


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
http://www.daserste.de/programm/quoten.asp
Quoten vom Samstag, 3.12.2016

Platz Titel     Beginn Dauer Mio MA in %
1   Tagesschau 20:00 0:15 5,79 21,7

Bestätigt das oben gesagte. Da kommt man im Jahresschnitt nie auf 10 Mio.

Übrigens haben auch gestern wieder weniger als 30 Mio. Leute in Deutschland überhaupt Fernsehen geguckt. Nutzungsquote: ca. 35%, Nutzungsquote ÖRR am Tag: 38,8% von 35% = 13,58%.

Zumal die Zahlen noch weit darunter liegen dürften, da die Erhebung der Fernsehquoten über das Fernsehverhalten von ca. 5000 "Nutzern" erfolgt.
"Nichtnutzer" und "Wenignutzer" werden a priori von der Erhebung ausgeschlossen.

Weiterhin ausgeschlossen sind nicht-EU-Staatsangehörige in Deutschland.

Die Hochrechnungen erfolgen bezogen auf die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Personen.

Die Fernsehquotenerrechnung und deren Hochrechnung auf die Gesamtzuschauerzahlen ergeben folglich zu hohe Werte zu Gunsten der Fernsehanstalten.

Siehe auch:
Notizen zur Erhebung der TV- Einschaltquoten bzw. Zuschauerquoten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18543.msg121275.html#msg121275


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Wir sollten beachten, dass die NDR-Direktorin die summierte Quote der Tagesschau aus Das Erste und den Dritten betrachtet.
Auf die Schnelle kam ich für gestern auf ca. 3 Mio. Zuschauer für die 20 Uhr Tagesschau in den Dritten (NDR 0,85 Mio - RBB 0,3 - WDR 0,6 - SWR 0,65 - HR 0,3 - BR 0,3 - MDR nicht ausgestrahlt).

Das stimmt wohl. Allerdings müsste dann auch die Vergleichsbasis (1995) korrigiert werden, da die 20 Uhr Tagesschau nicht schon immer in allen Dritten lief:

http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Warum-die-Tagesschau-kuenftig-wohl-auch-beim-BR-laeuft-id34622262.html

http://www.dwdl.de/zahlenzentrale/38075/tagesschaunutzung_verlagert_sich_in_die_dritten/

Zu fragen wäre bspw: "Wieviele Zuschauer haben die 20 Uhr-Nachrichtensendungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesehen?"

Zitat
Bei der Nutzungsquote müßte noch beachtet werden, wie groß die Schnittmenge(n) der Nutzer über mehrere Tage ist. Es ist ja nicht unbedingt davon auszugehen, dass jeden Tag die Nutzer zu 100% identisch sind.

Das ist eine gute Frage, die aus den veröffentlichten Statistiken leider nicht zu beantworten ist (warum wohl nicht??).

Ich gehe davon aus, dass derjenige, der gestern Fernsehen geguckt hat, mit hoher Wahrscheinlichkeit auch heute guckt. Daher dürfte die Abweichung zu 100% eher gering sein.


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