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Autor Thema: VerwG Frankfurt: Bargeldzahler verlieren Gebührenstreit gegen Rundfunkanstalt  (Gelesen 6732 mal)

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Welt, 30.11.2016
Von dpa

Bargeldzahler verlieren Gebührenstreit gegen Rundfunkanstalt

Zitat
[..] Zwei Beitragspflichtige hatten diese Abwicklung abgelehnt und wollten stattdessen die Gebühr bar beim Hessischen Rundfunk oder einer vom ihm zu bezeichnenden Stelle entrichten. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, eine Rundfunkanstalt sei nicht verpflichtet, Barzahlungen entgegenzunehmen.

Bei Massenverfahren sei es durchaus gerechtfertigt, eine bargeldlose Zahlungsweise vorzugeben. Die Richter verwiesen auf eine ähnliche Regelung bei der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer. [..]

Gegen das Urteil (Anm.: Az. 1 K 2903/15.F und 1 K 1259/16.F) ist Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig.

Weiterlesen auf:
https://www.welt.de/finanzen/article159875367/Bargeldzahler-verlieren-Gebuehrenstreit-gegen-Rundfunkanstalt.html

Pressemitteilungen VerwG Frankfurt (Urteil zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gelistet):
https://vg-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/VG_Frankfurt_am_Main_Internet?cid=11d58ffb1055387ffc6e38abec0096b8

Anmerkung:
Auch Norbert Häring (einer der beiden Kläger) scheint über das Urteil noch nicht benachrichtigt worden zu sein:
http://norberthaering.de/de/53-german/aktuelles-vom-bargeld-widerstand/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand


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Warum vergleicht der Richter den Rundfunkbeitrag mit der KFZ-Steuer? Einerseits wird bestritten, dass der Rundfunkbeitrag einen steuerähnlichen Charakter hat und wenn es passt, wird dieser eben mit einer Steuer verglichen.


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RA Tschuschke zur Rundfunkbeitrags-Barzahlungsdebatte:
http://www.tschuschke.eu/rundfunkbeitrag-bargeld/

Zitat
[..]
§ 14 Bundesbankgesetz lautet:

    (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
    (2) Die Deutsche Bundesbank kann unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union Noten zur Einziehung aufrufen. Aufgerufene Noten werden nach Ablauf der beim Aufruf bestimmten Umtauschfrist ungültig.

Was der Satz „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ bedeutet, erklärt die Bundesbank auf ihrer Homepage:

    "Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das in einem Währungsraum aufgrund gesetzlicher Regelung von jedermann zur Tilgung einer Geldschuld akzeptiert werden muss. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind im Inland gesetzliches Zahlungsmittel."

Das heißt jetzt aber nicht, dass hiervon keine Ausnahmen geben kann:

Da wäre zum einen die Möglichkeit, vertraglich die Zahlung per Überweisung, Kreditkarte, Paypal etc. zu vereinbaren, wie es im Onlinehandel aus naheliegenden Gründen üblich ist. Auch in fast allen Mietverträgen findet sich eine Klausel, wonach der Mieter die Miete zu überweisen hat. Das ist problemlos möglich, genauso wie man auch unter Vertragsparteien vereinbaren kann, einen Kaufpreis in Dollar oder einer anderen Fremdwährung zu bezahlen.

Auch gibt es bundesgesetzliche Ausnahmen von § 14 BBankG, wie z.B. § 51 Abs. 1 S. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz:
    "Der Förderungsbetrag ist unbar monatlich im Voraus zu zahlen."
zu deutsch: BAföG wird überwiesen.

§ 224 der Abgabenordnung bestimmt in Absatz 3, dass auch Finanzämter Steuerrückerstattungen zu überweisen haben, lässt aber Ausnahmen hiervon zu. In Abs. 4 wird den Finanzämtern erlaubt, auch die Kasse für Bareinzahlungen zu schließen, dann sollen sie aber (mindestens) eine Bank vor Ort ermächtigen, Barzahlungen für das Finanzamt gegen Quittung anzunehmen. Wer also seine Steuern in bar zahlen will, kann dies dann bei dieser Bank tun und die Zahlung gilt mit der Einzahlung geleistet und nicht etwa erst an dem Tag, an dem das Geld dem Finanzamt von der Bank gutgeschrieben wird.

Der Bayerische Rundfunk hat die Annahme von Bargeld in § 10 Abs. 2 der Rundfunkbeitragssatzung ausgeschlossen, die übrigen Rundfunkanstalten haben eine gleichlautende Regelung:

    "Der Beitragsschuldner kann die Rundfunkbeiträge nur bargeldlos mittels folgender Zahlungsformen entrichten: [Einzugsermächtigung, Einzelüberweisung, Dauerauftrag]"

Das wäre also ebenso wie die oben genannten BAföG- und Steuerregelungen eine Ausnahme vom Bundesbankgesetz, gäbe es nicht den Artikel 31 Grundgesetz:

    Bundesrecht bricht Landesrecht.


Und damit ist die Sache klar: Das gesamte Rundfunkrecht, und damit auch die Beitragssatzungen, ist Landesrecht. Das Bundesrecht, also auch das Bundesbankgesetz, bricht dieses Landesrecht und damit ist Barzahlung zulässig. Und nachdem schon auf dieser Ebene Schluss ist, müssen wir uns keine Gedanken mehr darüber machen, ob Satzungen Gesetze außer Kraft setzen können (können sie übrigens nicht).
Ergebnis: Barzahlungen müssen angenommen werden
[..]


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Warum vergleicht der Richter den Rundfunkbeitrag mit der KFZ-Steuer? Einerseits wird bestritten, dass der Rundfunkbeitrag einen steuerähnlichen Charakter hat und wenn es passt, wird dieser eben mit einer Steuer verglichen.

Das nennt man 'Argumentieren wie ein Chamäleon' und ist ein beliebtes Mittel der ständigen Rechtsprechung im Bereich (Zwangs-) Rundfunkrecht. Da jeder einzelne Pfeiler des irrsinnigen Konstrukts namens "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" mächtig bröckelt müssen die Richterinnen und Richter zunehmend mehr Flexibilität unter Beweis stellen. Dazu müssen sie ihre Positionen (und damit ihre Blickwinkel) verhäuft ändern um das wackelige Kartenhaus nicht einstürzen zu lassen. Dass sich daraus dann aber Widersprüche ergeben scheint den verehrten Richterinnen und Richtern i. d. R. egal zu sein.  >:(

Würde ein sich ergebener Widerspruch zu offensichtlich ausfallen wird eben rasch ein Grund gesucht weshalb einem Klagegrund nicht nachgegangen werden muss bzw. warum die zugrundeliegende Frage offenbleiben kann.  >:(

WIR SIND RICHTIG SAUER UND WIR WERDEN TÄGLICH MEHR !!  >:(


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Es geht nicht um Sachargumente, sondern es geht im Kern darum, dass man das die Gerichte konkret dabei erwischen muss, dass sie etwas Richtiges (Verfassungwidrigkeit, fehlende, nicht ausreichende Rechtsgrundlage) nachweislich falsch darstellen. Wer als Rundfunkbeitragsgegner vor den Gerichten antritt muss gegen zwei Parteien gleichzeitig kämpfen. Und eine dieser Parteien spricht dann das Urteil.

Ich habe den Eindruck, das Viele immer noch glauben, oder es glauben wollen, dass hier fair und sachlich vorgegangen wird, während es in Wahrheit ein abgekartetes Spiel ist.

Es ist ein fataler Denkfehler, wenn man von vorne herein davon ausgeht, dass neutral Sachargumente abgewogen
werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2019, 15:36 von DumbTV«

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Wird am Ende das BVerfG wagen, allen Gerichten zu widersprechen, oder wird es sich an sie anschließen?

Diese Sache ist nur deswegen kein Skandal, weil der Rundfunk entscheidet, was ein Skandal sei.


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Es geht nicht um Sachargumente, sondern es geht im Kern darum, dass man das die Gerichte konkret dabei erwischen muss, dass sie etwas Richtiges (Verfassungwidrigkeit, fehlende, nicht ausreichende Rechtsgrundlage) nachweislich falsch darstellen.
...

Das wird ständig getan: Wenn vor Gericht argumentiert wird, die 37 % Singlehaushalte in D sind gegenüber dem Rest der Bevölkerung benachteiligt und von den Gerichten weiterhin (in Urteilen und Beschlüssen) behauptet wird, keine Grundrechtsverstöße erkennen zu können, kann man nur noch den Glauben an der Rechtsstaat verlieren. Wenn es nicht unser Land wäre, würde ich herzhaft darüber lachen...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Beiträge: 448
In §3 meines Schreibens http://stmichael.tk/2015-07-29K.htm vom 29.07.2015 fragte ich (rhetorisch):

Zitat
       Wie weit darf die Abgrenzung von einer Steuer verschwinden und Grundrechte im Namen der Vereinfachung verletzt
       werden, ohne dass die Abgabe verfassungswidrig werde?

Wenn das Grundgesetz keine Rolle mehr spielt, dann sicher auch andere Gesetze: der Rundfunk gewinnt immer und steht über Recht und Gesetz. So argumentiert das Gericht:

       
Zitat
       Denn der Anwendungsbereich des §14 Abs. 1 S 2 BbankG ist jedenfalls dahingehend teleologisch zu reduzieren,
       dass in Massenverfahren  im Abgabenrecht eine unbedingte Verpflichtung zur Annahme von Bargeld seitens des
       Abgabengläubigers nicht besteht. Eine Kollision mit höherrangigem Bundesrecht liegt daher im Fall des §10 Abs. 2 der
       Rundfunkbeitragssatzung nicht vor.

       [...]

       Bei Massenverfahren im Abgabenrecht – und hierzu ist das Recht der Rundfunkbeiträge zu zählen – ist es aus Gründen
      der  Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungspraktikabilität angezeigt, einen rein unbaren Zahlungsverkehr
      zuzulassen.

      [...]

      Die Einführung des Rundfunkbeitrags anstelle der Rundfunkgebühr bezweckte gerade die Vereinfachung des
      Verwaltungsverfahrens. Im Rahmen des stark typisierenden Rundfunkbeitragsrechts stünde es in diesem Zusammenhang
      außer Verhältnis, den Rundfunkanstalten aufzugeben, eigens für einzelne Beitragspflichtige derzeit nicht bestehende     
      Barzahlungskassen einzuführen.

http://norberthaering.de/de/53-german/aktuelles-vom-bargeld-widerstand/442-aktuelles-vom-bargeld-widerstand

Es wird also weiter im Namen der Vereinfachung und mit dem Willen des Gesetzgebers argumentiert. Das Gesetz stört? Willst Du etwas anderes als das Gesetz? Take it easy! Brich das Gesetz!

Das gilt aber nur (?) für den Rundfunk, weil er die Unterstützung aller angeblich auch dafür demokratisch legitimierten Staatsgewalten hat.

Es ist Schandurteil nach Schandurteil. Kommt jetzt ein Schandurteil vom BVerfG, das endgültig den Rechtsstaat abschafft, das
Recht und Gesetz mit dem "Willen des Gesetzgebers" (und der Rundfunkanstalten) ersetzt? Oder wird die letzte Instanz das ganze stoppen?

Auch geldpolitisch ist dieses Urteil eine Katastrophe, ein Verstoß gegen die Geldverfassung, denn der Wert der Papierwährung basiert auf ihre Nachfrage, die eben durch die Annahmebereitschaft gegründet ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2016, 13:26 von MichaelEngel«

Z
  • Beiträge: 1.564
Natürlich kann durch AGB oder eine vertragliche Klausel eine andere Zahlart als die des Bargeldes vereinbart werden, schließlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, außer es handelt sich um eine wettbewerbswidrige Vertragsgestaltung, so sind die Vertragspartner frei darin, ihre Zahlungsmodalitäten in beiderseitigem Einverständnis festzulegen, und wenn keine Übereinkunft erfolgt, weil mir Amazon keine 20% auf alles einräumen will, so kommt eben kein Vertrag zustande.

Nur daß ich mit der Rundfunkanstalt nie einen Vertrag geschlossen habe und damit auch keine Zahlungsmodalitäten vereinbart sein können, und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag als einzig verbindliche "Vertrags"/Gesetzregel die Zahlung an sich regelt, aber nicht seine Modalitäten müßte ich auch mit Hosenknöpfen oder Bitcoins bezahlen können...


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