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Autor Thema: "Der Bürger will, dass die beschlossenen Gesetze auch eingehalten werden..."  (Gelesen 2254 mal)

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cleverle2009

Welt N24,
„Die unzufriedene Minderheit wird größer“
Von Jacques Schuster | Stand: 19.11.2016

Zitat
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) fordert Gesetzestreue von der deutschen Politik, um unzufriedene Bürger umzustimmen. „Es reicht nicht mehr, dass man Politik erklärt, sondern der Bürger will, dass die beschlossenen Gesetze auch eingehalten und umgesetzt werden“, sagte Tillich der „Welt“.

Der Christdemokrat warnte vor einer unzufriedenen Minderheit in Deutschland, „die aber größer wird. Sie ist schon so groß, dass man sie nicht mehr ignorieren kann.“ [...]

weiterlesen unter
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159596895/Die-unzufriedene-Minderheit-wird-groesser.html

Er spricht mir auch aus der Seele.


Edit "Bürger":
Quelle ersetzt durch Original-Quelle.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 00:43 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Also ich als Bürger möchte, daß unnötige Gesetze eliminiert werden und neue Gesetze sowohl daraufhin überprüft werden, ob sich auch wirklich notwendig und verfassungskonform sind.

Wir haben hier inzwischen einen derartigen Wust an absurden Gesetzen, daß man schon fast Angst hat, gegen eines davon zu verstoßen, wenn man sich nur an der Nase kratzt.

Gesetze schränken die Freiheit der Bürger ein. Darum muß wirklich geprüft werden, ob es eines Gesetzes wirklich bedarf.
Interessant ist dabei aber auch: Die meisten Gesetze scheinen eher Firmen zu nützen als den Bürgern. Das Wohl und Recht des Bürgers muß aber in einem demokratischen Staat an erster Stelle stehen. Nur hat der Bürger in diesem Land leider keine Lobby.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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cleverle2009

Wir haben hier inzwischen einen derartigen Wust an absurden Gesetzen, daß man schon fast Angst hat, gegen eines davon zu verstoßen, wenn man sich nur an der Nase kratzt.

Das Verstoßen gegen geltendes Recht macht die öffentliche Gewalt schon selber.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2016, 21:15 von Bürger«

 
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