Wenn die Sache "entscheidungsreif" ist...
Feststellungsklagen sind immer teuer, deshalb wäre eine Klage auf Befreiung billiger.
Wenn der Kläger sowieso seine Gerichtsgebühren zahlen soll, dann steht ihm auch das volle Programm mit der ganzen Kammer zu. Am mündlichen Verhandlungstag könnte er noch Beweisanträge oder andere Anträge mit gut unterfütterten Argumenten beibringen.
Wie kann man verhindern, daß die Sache einem Einzelrichter zugeschoben wird?
Eigentlich nur mit guten Argumenten, die die "Einfachheit der Sache" infragestellen, wobei ich mir nicht sicher bin, ob es ausreicht, die Argumentation der Verfassungsbeschwerden allein zur Hilfe zu nehmen, auf jeden Fall muß "der komplizierte Fall des Klägers die geballte Sachkompetenz der ganzen Kammer erfordern"...
Und irgendwie dreist, daß man drei Monate vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch ein Urteil sprechen will, welches absehbar in eine andere Richtung gehen wird.
Taktisch scheint ein Zeitgewinn am aussichtsreichsten, ein schriftliches Einzelrichterurteil kommt aus der Copy&Paste-Vorlage!
Einzig positiv: nach Urteil dürfte die Rundfunkanstalt flink weitere Bescheide zustellen, gegen die dann erneut geklagt werden könnte, diesmal mit besserem Zeithorizont zum Verfassungsgericht.