Hi
GEZeigt
Es geht theoretisch weiter, 1 Jahr später.
Was könnte jemand hypothetisch erwidern?
__________________Erläuterung____________________________
Was der Klage von G fehlt, ist eine substanzielle,
materiell-rechtliche Begründung! D.h. eine fundierte Begründung, warum z.B. der RBStV oder die Abgabe selbst, denjenigen in seinen Rechten verletzt.
Was G bisher gemacht hat ist, sich gegen die Bescheide und die Vollstreckungsansätze im Schwerpunkt zu stellen.
Diese Ansätze, befassen sich aber im Schwerpunkt mit dem Ablauf in einer Vollstreckung bzw. Forderung. D.h. sie folgen dem
formal-rechtlichen Ansatz in einer Klage und das wäre dann: "Die
Ordnung im Ablauf des Verfahrens." In diesem Sachverhalt, also die VwG
O.
Wenn in einem Verfahren die
Ordnung zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird, dann ist das Gericht i.d.R. bemüht, auftretende Fehler auszuräumen
(eine Art Korrektur.). Danach greift man die Forderung wieder auf, dann natürlich ordentlich. D.h. das Gericht befasst sich anschließend damit,
ob noch materiell-rechtliche Klagegründe vorhanden sind? -
Von diesen Klagegründen ist allerdings bei G nicht viel wahrzunehmen. -
_____________________Tipp________________________________
"Vielleicht begründet G mal Punkte, warum die Abgabe bzw. der RBStV ihn in seinen Rechten verletzt!"
_____________________Hilfe in Kurzform_______________________
#¹
Das formelle-Recht folgt der Frage: "Wie kommt man zu seinem Recht?"
>>> (Verfahrensweg/Ordnung) #²
Das materielle-Recht folgt der Frage: "Bin ich im Recht?"
>>> (Muss man nun eine Abgabe leisten?) ... Ergo
#¹ Wie G zu seinem Recht kommt, wurde nun geklärt.
#² Es bleibt zu klären, wer im Recht ist? Und genau dafür sollte der Kläger auch mal Gründe aufführen.
Viel Erfolg!
Lev
P.S. "Hoffentlich geht es auch praktisch weiter."