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Autor Thema: Klage gegen BR (Bayern)  (Gelesen 10784 mal)

G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#15: 12. Dezember 2016, 06:59
Hier noch die letzten 3 Seiten.


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r66

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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#16: 12. Dezember 2016, 08:37
Weil die sich so an Formfehlern aufgeilen, ich würde die Daten aller Bescheide auf Sonn und Feiertage abprüfen, der 01.05.2015 zB war ein Feiertag.


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w
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#17: 12. Dezember 2016, 10:24
Theoretisch könnte man auf Anfrage des Gerichts auch in irgend einer Weise Antworten.

Wenn Der Antragsgegner schon das Konto ausser Vollzug setzt hat sich der Antrag eben erledigt.
Alles Weitere ist der ausbleibenden Reaktion des Klägers geschuldet.



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G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#18: 12. Dezember 2016, 10:45
Danke für die Rückmeldungen.

Da Person X vor besagtem Beschluss eine "prozessbeendente" Erklärung abgeben sollte, rief er bei Gericht an und sagte theoretisch, dass er den Prozess nicht beenden möchte.

Es ist für Person X nicht einfach als Laie.

Die Klage gegen den Zwangsbeitrag läuft unter Wahrung von Fristen und Terminen nach wie vor.

Viele Grüße


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D
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#19: 12. Dezember 2016, 14:18
Zitat
Eine Antragsbegründung erfolgte nicht...

...forderte das Gericht den Antragsteller auf, umgehend eine Antragsbegründung vorzulegen

Person A meint, dies sollte auf jeden Fall wahrgenommen werden, da allein aufgrund fehlender Antragsbegründung ggf. ein für den Antragsteller ungünstiger Beschluss ergeht.


So wie es sich darstellt (Seite 4 Absatz 2) hat die LRA die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt um noch vor Erlass einer für sich ungünstigen Gerichtsentscheidung die Vollstreckung zurückzuziehen. Damit wurde das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers "beseitigt".

Eine oft von den LRAs angewandte hinterlistige Taktik!

Bei entsprechender Reaktion des Antragsstellers, wie einer Erledigterklärung, hätte die Möglichkeit bestanden, das die Kosten dem Antragsgegner (LRA) auferlegt werden.

Zumindest ist in diesem Fall die angelaufene Vollstreckung erst mal vom Tisch. Glückwunsch!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2016, 14:28 von Uwe«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#20: 21. Dezember 2016, 06:58
Hallo,

Person Z reichte eine Klagebegründung mit den theoretisch hier vorgestellten Sachlagen ein.

Heute landete angehängter Brief im Kasten, auf dem Person Z eine Stellungnahme zum Streitwert einreichen soll.

Was könnte Person Z statt der 630€ fiktiv angeben, um Kosten zu sparen?

Viele Grüße


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#21: 21. Dezember 2016, 14:50
Nach dem Streitwert richtet sich die Gerichtsgebühr. Bisher war der Streitwert unter 500 Euro, dafür waren bisher 105 Euro Gerichtskosten fällig.

Bis 1000 Euro Streitwert sind 159 Euro Gerichtskosten fällig.

Quelle:
http://www.refrago.de/gerichtsgebuehrentabelle_nach_gkg-ab_01.01.2014.html

Wenn man eine Forderung unter 500 Euro hat, sollte immer der Streitwert angegeben werden, damit die Gerichte nicht selbst zuviel ansetzen.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#22: 21. Dezember 2016, 15:48
Es ist auch noch zu erwähnen, das eine Feststellungsantrag in der Klage nach § 52 Abs. 3 Satz 1 GKG einen Streitwert von 5000€ beinhaltet.
Und damit alleine schon Gerichtskosten um die 400€. Dazu kommt dann noch der angelaufene Steitwert der Beitragsbescheide.
In diese Falle bin ich nämlich getappt.
Einen Teil der Gerichtskosten wird man bei Zurückziehung der Teil oder ganzen Klage wieder zurückerstattet bekommen. Nur fürs erste
müssen diese Kosten erst mal vom Kläger vorgestreckt werden.

Hab hier im Forum noch keinen Beitrag darüber gelesen. Auch keine Antwort auf meine Fragen.

Letzlich ist man dann doch wieder auf sich alleine gestellt. Wie vor Gericht und hoher See.


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mb1

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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#23: 21. Dezember 2016, 15:57
Wenn man in der Klage die Aufhebung der bisherigen Festsetzungsbescheide inkl. Mahngebühren beantragt hat, dann sollte sich der Streitwert genau auf diesen Gesamtbetrag ausrichten. Meistens ist das immer noch unter 500 €, weil die Bescheide weit hinterher hinken.
Das sollte man dem Gericht auch so mitteilen (ohne den zweiten Satz  ;)).
Gegen den Rundfunkbeitrag als solches sollte man momentan keine Klageanträge starten, schließlich sind die Mitstreiter bereits vor dem Verfassungsgericht gelandet ...

Liegen die Bescheide insgesamt bereits über 500 €, kann man die Streitwertfestsetzung von 630 €  akzeptieren.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#24: 24. Juni 2018, 12:34
Es geht theoretisch weiter, 1 Jahr später.

Was könnte jemand hypothetisch erwidern?


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G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#25: 24. Juni 2018, 13:50
...


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Lev

  • Beiträge: 331
Re: Klage gegen BR (Bayern)
#26: 24. Juni 2018, 15:37
Hi GEZeigt

Es geht theoretisch weiter, 1 Jahr später.

Was könnte jemand hypothetisch erwidern?

__________________Erläuterung____________________________

Was der Klage von G fehlt, ist eine substanzielle, materiell-rechtliche Begründung! D.h. eine fundierte Begründung, warum z.B. der RBStV oder die Abgabe selbst, denjenigen in seinen Rechten verletzt.

Was G bisher gemacht hat ist, sich gegen die Bescheide und die Vollstreckungsansätze im Schwerpunkt zu stellen.
Diese Ansätze, befassen sich aber im Schwerpunkt mit dem Ablauf in einer Vollstreckung bzw. Forderung. D.h. sie folgen dem formal-rechtlichen Ansatz in einer Klage und das wäre dann: "Die Ordnung im Ablauf des Verfahrens." In diesem Sachverhalt, also die VwGO.

Wenn in einem Verfahren die Ordnung zum Gegenstand der Auseinandersetzung gemacht wird, dann ist das Gericht i.d.R. bemüht, auftretende Fehler auszuräumen (eine Art Korrektur.). Danach greift man die Forderung wieder auf, dann natürlich ordentlich. D.h. das Gericht befasst sich anschließend damit, ob noch materiell-rechtliche Klagegründe vorhanden sind?
- Von diesen Klagegründen ist allerdings bei G nicht viel wahrzunehmen. -

_____________________Tipp________________________________

"Vielleicht begründet G mal Punkte, warum die Abgabe bzw. der RBStV ihn in seinen Rechten verletzt!"


_____________________Hilfe in Kurzform_______________________

Das formelle-Recht folgt der Frage: "Wie kommt man zu seinem Recht?" >>> (Verfahrensweg/Ordnung)
Das materielle-Recht folgt der Frage: "Bin ich im Recht?" >>> (Muss man nun eine Abgabe leisten?)

... Ergo
Wie G zu seinem Recht kommt, wurde nun geklärt.
Es bleibt zu klären, wer im Recht ist? Und genau dafür sollte der Kläger auch mal Gründe aufführen.

Viel Erfolg!  :)

Lev

P.S. "Hoffentlich geht es auch praktisch weiter."  ;)


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G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#27: 25. Juni 2018, 07:56
Guten Morgen & vielen theoretischen Dank.

Fiktive Person G hatte damals zum Klagezeitpunkt eine theoretisch diesem Forum entnommene, 80-seitige Klagebegrüngung beigelegt und darüberhinaus noch um Aussetzung des Verfahrens gebeten, bis die bekannten Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe geklärt sind.

Diese beiden Fakten scheint das Gericht in diesem hypothetischen Fall einfach auszublenden bzw. zu ignorieren.

Phantasieperson G würde gerne praktisch weiter machen und bittet um theoretischen Rat, wie er das Gericht wieder in die richtige Bahn lenken könnte. Klage erneut begründen und erneut Antrag auf Aussetzung stellen? Gerne auch per PM.

Hypothetischen aber herzlichen Dank,

Ein Kämpfer


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N
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#28: 25. Juni 2018, 08:22
@GEZeigt, spar' Dir die Mühe.

Ich habe gehört, dass eine fiktive Person überhaupt keine Klagebegründung eingereicht, sondern nur mehrere Anträge gestellt hat. Dennoch wurde ohne mündliche Verhandlung ein Urteil gefällt, die Urteilsbegründung war mehrere Seiten lang und konnte keinerlei Bezug auf eine Klagebegründung nehmen, denn es gab ja keine. Lediglich der Streitwert wurde von über 5000 € auf unter 200 € korrigiert, das ist angesichts der Beauftragung externer Rechtsanwälte aus Traunstein durch den BR zumindest ein finanzieller Teilerfolg.

Es ist völlig egal, was ein fiktiver Kläger schreibt, denn in der 1. Instanz wird in Bayern erst mal alles abgebügelt. Was bleibt, ist Arbeitsbeschaffung für Gerichte und die Anstalten und hoffen auf Karlsruhe. In der derzeitigen politischen Situation ist es allerdings dringend erforderlich, das Volk mit gefilterten Nachrichten zu berieseln, da wird die Karlsruhe nicht dagegen stellen, befürchte ich.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#29: 25. Juni 2018, 09:00
@ NiemalsGEZ,
deine Aussage aus Beitrag #28 ist bemerkenswert. Gleiches ist mir beim lesen eines Urteils vom 24.5.2018, 9 K 2889/16 der 9. Kammer des VG Freiburg durch den Kopf gegangen.

Wobei ich in dem Fall davon ausgehe, dass der Kläger alle, aber wirklich alle Möglichkeiten von Klagegründen dem Gericht vorgetragen hat. Beispiel - Grundgesetz, Härtefall, Befreiung, EU-Recht Richtlinien, Charta der EU-Rechte, zulässigkeit Datenabgleich, Menschenwürde, Informationsfreiheit, Gleichbehandlung, mehrere Wohnungen, Betriebsstätten.

Der Rundfunkbeitrag erfüllte immer - gleichgültig welcher Grund alle Rechtsansprüche.

Gegensatz wäre wirklich deine Aussage @ NiemalsGEZ - keine Klagebegründung, was würde man dann für eine Urteil nach einer Klage bekommen.

In diese Entscheidung des VG Freiburg wurde der Kläger ohne mündliche Verhandlung, aber unter Bezugnahme von vielen vielen Rechtssprechungsentscheidungen abgespeist.
Hier zu finden:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&Art=en&sid=04eaea8e122135dd254196cb000e5ff9&nr=24322&pos=0&anz=138

Man darf wirklich sehr gespannt sein
- auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
- auf die Entscheidung des EuGH - LG Tübingen


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