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Autor Thema: Klage gegen BR (Bayern)  (Gelesen 9795 mal)

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Klage gegen BR (Bayern)
Autor: 22. November 2016, 08:34
Exponat 1: Der Widerspruchsbescheid


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#1: 22. November 2016, 08:35
Exponat 2: Mein bislang unbegründeter Klageantrag


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#2: 22. November 2016, 08:36
Exponat 3 Teil 1: Die Reaktion des BR.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#3: 22. November 2016, 08:36
Exponat 3 Teil 2: Reaktion des BR


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#4: 22. November 2016, 08:39
Der Kläger ist sich über dessen Formfehler, welcher sogleich vom BR entsprechend erkannt und pariert wurde, bewusst.

Wie könnte der Kläger hypothetisch die Sache gerade biegen? Darauf plädieren, dass er besagte Zwangsanmeldung nie erhalten hat? Leider ist die Zwangsanmeldung theoretisch das einzige Schreiben, welches dem Kläger nicht mehr vorliegt. :(

Meinungen und hypothetische wie theoretische Tipps erwünscht.

Nächste Schritte: Klagebegründung & Antrag auf Ruhendstellung mit Verweis auf die Az der Verfahren bei höheren Instanzen.

Danke!


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#5: 22. November 2016, 14:22
In welchem Rechtsbereich findet das überhaupt? Verwaltungsrecht? Geschäftsverkehr (Markenrecht)?

Geschäftsmarke schützt Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr. Im geschäftlichen Verkehr sind keine Widersprüche vorgesehen. Wenn man ein Info-Werbe-Brief bekommt, dann schreibt man als Antwort keinen Widerspruch.

Auf allen Briefen ist diese Geschäftsmarke drauf:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020110706743/DE

Ist im Rundfunkrecht (ganzen Rundfunkstaatsverträgen) überhaupt Widerspruchsvorgänge vorgesehen? Ist vorgesehen, dass LRA Widersprüche bearbeiten soll, sind dafür feste Zeitabschnitte vorgesehen, Rechte (wie Informationsrecht) der Betroffenen?
Im RBStV - siehe u.a. unter
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
sind nur Anträge auf Befreiung vorgesehen.

Verwaltung arbeitet immer nur nach Grundlagen. Wenn eine Zwangsanmeldung existiert, dann wurde sie aufgrund der Grundlage gemacht.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#6: 22. November 2016, 14:26
Danke für deine Antwort.
Leider beinhaltet diese wenige hypothetische Tipps für etwaigen weiteren Schriftverkehr mit dem Gericht.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#7: 22. November 2016, 14:49
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert
Ausarbeitung WD 10- 029/06
Abschluss der Arbeit: 27.06.2006
Fachbereich WD 10: Kultur und Medien
S. 28
https://www.bundestag.de/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/wd-10-029-06-pdf-data.pdf

Zitat
Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Juli 2004 die Bundesregierung zur vollständigen Umsetzung der Transparenzrichtlinie aufgefordert. In ihrem Antwortschreiben vom September 2004 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass ... die Rundfunkteilnehmer die Gebühren aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtung unmittelbar selbst an die Anstalten entrichten und diese somit in einem staatsfernen Verfahren erhoben werden.

Die Bundesregierung hat im September 2004 der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühren staatsfern abläuft = außerhalb des Verwaltungsrechts.

Jetzt hat Person P Widerspruch gestellt. Der Widerspruch wird außerhalb des Verwaltungsrechts bearbeitet. Was bedeutet das? Widersprüche werden immer im Verwaltungsrecht behandelt, aber nicht in diesem Fall. Ist der VG überhaupt zuständig? Welche Rechte hat Person P?

Person P muss deutlich kreativer an die Sache herangehen und nicht die gleichen Argumente, die schon 100 Mal in anderen Gerichten behandelt wurden, bringen.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#8: 22. November 2016, 14:55
Vielen Dank!

Woran wurde erkannt, dass P's Widerspruch außerhalb vom Verwaltungsrecht bearbeitet wurde?

Die Anschreiben des Gerichts hat P nicht hochgeladen.

Ich bin Laie, aber sehr belesen in diesem tollem Forum.

Person P ist dem Anschein nach sehr kreativ, freut sich aber auf phantasievolle Hilfestellung.

P hätte theoretisch nur noch eine Woche auf das Schreiben des Doktors vom BR zu reagieren.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#9: 22. November 2016, 15:06
Woran wurde erkannt, dass P's Wiederspruch außerhalb vom Verwaltungsrecht bearbeitet wurde?

Zitat
... in einem staatsfernen Verfahren erhoben...

Zwangsanmeldung. Was ist das? Verwaltungsakt? Hatte Person P gegen Zwangsanmeldung Widerspruchsrecht? Wurde man im Zwangsanmeldungs-Brief darüber informiert? Auf welcher Stelle im RBStV basiert die Zwangsanmeldung? Usw.

Da die Meldestelle die Daten geliefert hat, wurde das Verfahren nicht mehr staatsfern?

Bundesmeldegesetz gibt kein Erlaubnis, die Daten der Meldestellen an LRAs weiterzuleiten. Da helfen auch keine Landesrundfunkgesetze.

Diese und viele andere Fragen kann man dem Gericht näher bringen.


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#10: 22. November 2016, 15:11
Vielen Dank dass du Person P an deinem umfassenden Wissen teilhaben lässt.

Es wird theoretisch und hypothetisch versucht entsprechende Fragestellungen fristwahrend vorzutragen


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#11: 22. November 2016, 16:23
Diese und viele andere Fragen kann man dem Gericht näher bringen.
Genau!
Mensch könnte z. B. gehört haben:
Zitat
Hat der Herr H. aus Köln (01 Widerspruchsbescheid GEZ 1v4.jpg re. oben) eigentlich eine Vollmacht vom Intendanten des BR, so dass er unterschreiben darf „mit freundlichen Grüßen Bayerischer Rundfunk Im Auftrag“?
Herr H. aus Köln hat sicher schon viele Bescheide erstellt und unterschrieben - auch für andere sogenannte Landesrundfunkanstalten. Und niemand weiß, ob er bevollmächtigt wurde durch alle IntendantInnen. Aber das kann der Herr H. bestimmt als Beweis nachliefern - oder?! ;)
Wenn nicht, so könnte eine Person feststellen lassen, dass Herr H. aus Köln keinen wirksamen Widerspruchsbescheid erstellen konnte. Es also keinen gültigen Bescheid für das VwVfG.
Und die illegale Zwangsanmeldung macht als Grundlage für einen streitgegenständlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid ebenso illegal, unwirksam, nichtig – oder?!
Und deshalb richtet sich die Klage nicht - wie es Herr Dr. W. vom BR behauptet (03 Stellungnahme BR 4v5.jpg) gegen die (deklaratorische) sogenannte „Anmeldebestätigung“, sondern? Genau! Gegen die rechtswidrig (ohne Rechtsgrundlage) erfolgte Zwangsanmeldung als Mitglied des örR mit Kontoeinrichtung (Geschäftsführung ohne Auftrag) etc. – oder?!
Warum behauptet wohl der Herr Dr. W. ein Fehlen des besonderen Feststellungsinteresses, um unbedingt den Klageantrag zu 3. abzubügeln? 
Es könnte sein, dass man hörte, es sei wichtig vor Gericht IMMER JEDER Behauptung (Argument), der man nicht zustimmen will, umgehend entgegenzutreten. Denn sonst könnte es passieren, dass „er der Behauptung nicht entgegen trat, er dies nicht bestritt, er durch Schweigen der Behauptung zustimmte.“ – Oder?!
Zitat
keine Rechtsberatung


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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#12: 22. November 2016, 16:45
Wow, Person P liest und staunt und fühlt sich nun besser.
Theoretischen Dank!


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K
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#13: 22. November 2016, 17:14
vielleicht könnte Folgendes noch nützlich sein:

Zitat
BayVwVfG
Art. 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) 1Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.2Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts „Bayerischer Rundfunk“.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-2


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

G
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Re: Klage gegen BR (Bayern)
#14: 12. Dezember 2016, 06:58
Hallo,

Das Gericht spaltete den fiktiven Fall von Person X in 2 Fälle / AZ auf, einen für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und einen für das Hauptverfahren.

Vergangenen Freitag erreichte Person X anhängender Beschluss zum Thema "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung".

Person X ist ein Laie und freut sich über Kommentare theoretischer Natur.

Gruß


Edit karlsruhe:
Bitte nicht die Betreffzeile des Threads ändern

Edit: "DumbTV":
Dokumente vollständig (Namen) anonymisiert



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