Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert
Ausarbeitung WD 10- 029/06
Abschluss der Arbeit: 27.06.2006
Fachbereich WD 10: Kultur und Medien
S. 28
https://www.bundestag.de/blob/413880/8e316e93e801051f0b69e7d151052fba/wd-10-029-06-pdf-data.pdfAus diesem Grund hat die Europäische Kommission im Juli 2004 die Bundesregierung zur vollständigen Umsetzung der Transparenzrichtlinie aufgefordert. In ihrem Antwortschreiben vom September 2004 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass ... die Rundfunkteilnehmer die Gebühren aufgrund staatsvertraglicher Verpflichtung unmittelbar selbst an die Anstalten entrichten und diese somit in einem staatsfernen Verfahren erhoben werden.
Die Bundesregierung hat im September 2004 der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die Erhebung der Rundfunkgebühren
staatsfern abläuft = außerhalb des Verwaltungsrechts.
Jetzt hat Person P Widerspruch gestellt. Der Widerspruch wird außerhalb des Verwaltungsrechts bearbeitet. Was bedeutet das? Widersprüche werden immer im Verwaltungsrecht behandelt, aber nicht in diesem Fall. Ist der VG überhaupt zuständig? Welche Rechte hat Person P?
Person P muss deutlich kreativer an die Sache herangehen und nicht die gleichen Argumente, die schon 100 Mal in anderen Gerichten behandelt wurden, bringen.