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Autor Thema: Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?  (Gelesen 6153 mal)

S
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Liebe Boykott-Gemeinde,

fiktive Vorgeschichte:
Nähmen wir jetzt einfach mal an, eine Person A ist vom Beitrags-"Service" ziemlich böse über den Tisch gezogen worden. Person A war fünf Jahre lang Bafög-Empfänger und hatte somit einen Anspruch auf Befreiung. Bis zur Umbenennung der GEZ in Beitrags-"Service" war das alles kein Problem. Es kamen Erinnerungen, die Befreiung verlängern zu lassen und Person A hat daraufhin einen erneuten Befreiungsantrag gestellt. Die Erinnerungen blieben ab 2013 jedoch aus, Zahlungsaufforderungen kamen ebenso nicht. Person A hat in der Folge keine weiteren Befreiungsanträge gestellt und fiel aus allen Wolken, als sie nach Auszug aus dem Studentenwohnheit plötzlich mehrere Hundert Euro "Rückstand" haben sollte. Anstelle von Kulanz erfuhr Person A vom Beitrags-"Service" wahlweise Pampigkeit oder Rhetorik. Der Beitrags-"Service" berief sich stur auf ein bürgerfeindliches Konstrukt namens Rundfunkstaatsvertrag, in dem nun einmal steht, dass eine Zahlungspflicht auch ohne Mitteilung entsteht und zugleich eine rückwirkende Befreiung nicht möglich ist. Auf die Nachfrage, warum eine 2009 erteilte Einzugsermächtigung denn nicht genutzt worden sei, erhielt Person A doch tatsächlich die Antwort, dass dem Beitrags-"Service" durch die bei vergessenen Befreiungsanträgen geschehenen Rücklastschriften Kosten entstehen würden. Eine Begründung für die Person A angesichts der ihr entstandenen finanziellen Einbußen von mehreren Hundert Euro nur wenig Verständnis hatte.

Person A hat sich dennoch einschüchtern lassen und die "Rückstände" bezahlt; sich mittlerweile jedoch radikalisiert. Person A will keine weiteren Rundfunkbeiträge mehr zahlen.


Nun steht Person A vor dem Problem, dem Beitrags-"Service" seine Kontodaten übermittelt zu haben. An anderer Stelle in diesem Forum las ich, dass der Beitrags-"Service solche Kontodaten auch gerne später einmal für Kontopfändungen nutzt.

Mich interessiert nun:
Kann Person A die Löschung dieser Kontodaten verlangen? Wenn ja, wie?
Darf Person A juristisch dagegen vorgehen, wenn der Beitrags-"Service" die Kontodaten später dennoch nutzt, um eine Pfändung durchzuführen?

Ist es statthaft, dass Person A auch einzelnen Mitarbeitern des Beitrags-"Services" damit droht. Jene Mitarbeiter können sich schließlich nicht darauf berufen, nur geltendes Recht umgesetzt zu haben, als sie eine bestehende Einzugsermächtigung nicht genutzt haben. Sie tragen ganz persönlich die Verantwortung dafür, dass einem Bürger indirekt Schaden zugefügt wurde. Es wird indes auch niemand gezwungen, für den Beitrags-"Service" zu arbeiten und wer länger als drei Monate dort tätig ist, sollte Bescheid wissen, wie es dort läuft.

Einen Brief von Person A an den Beitragsservice stelle ich mir in etwa so vor:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

im September 2009 habe ich der damaligen GEZ eine Einzugsermächtigung erteilt. Diese ist von mir niemals widerrufen, durch den Beitrags-„Service“ später jedoch nicht mehr genutzt worden. Hierdurch sind mir Kosten in Höhe von [BETRAG] entstanden.

Ich fordere Sie hiermit auf, etwaige noch vorhandene Bankverbindungsdaten zu löschen und Unterlagen, die diese enthalten, zu vernichten oder unleserlich zu machen.

Ich erbitte mir eine schriftliche Bestätigung meines Anliegens. Dies gilt ausdrücklich auch in dem Falle, dass eine Löschung – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich sein sollte.

Bitte beachten Sie:
Sollte ich eine Bestätigung über die Löschung meiner Bankverbindungsdaten erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch den Eindruck gewinnen, dass jene Ihnen noch immer vorliegen, werde ich Strafanträge gegen den Beitrags-„Service“ als Ganzes und alle persönlich verantwortlichen Mitarbeiter stellen.

Hochachtungsvoll

Person A


Edit "Bürger:
Zwischenzeitlich von hier separierte Diskussion über Archivierung/ Aufbewahrung unter
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html
Siehe zudem auch tangierende Themen wie z.B.
Schriftverkehr BS > Erfassung/ Aufbewahrung/ Sicherung/ Löschung persönl. Daten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12107.0.html
sowie auch
Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10817.msg81429.html#msg81429


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Danke für die wichtige, schon länger im Raum schwebende, bislang jedoch noch nicht ausformulierte Frage
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
Kann Person A die Löschung dieser Kontodaten verlangen? Wenn ja, wie?

Leider konnte der Beitrag erst jetzt freigeschaltet werden.

Danke für das Verständnis dafür.

PS: ...ungeachtet der eigentlichen Fragestellung könnte/ sollte Person A ihren Frust öffentlich bzw. nachweislich dokumentieren!
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


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Das Problem, das Person A hat, ist das unabhängig davon was Sie will, denn wenn Sie Pech hat es anders gemacht werden wird.
Person A kann natürlich fordern, dass etwas gelöscht wird. Es könnte auch die Information kommen, dass das erfolgt sei oder auch nicht, solange die Forderung an ein gesetzliches NICHTS gestellt würde.
 
Einfacher und schneller sollte gehen, falls eine Einzugsermächtigung noch nicht zurückgezogen, dann Widerruf der Einzugsermächtigung mit rechtssicherem Nachweis.
 
Falls die Vermutung besteht, dass diese dennoch benutzt werden wird für einen Einzug, dann kann bei der Bank eine SEPA Speere eingetragen werden für die Gläubiger ID des Beitragsservice oder auch halt aller Landesrundfunkanstalten. Dann benötigt Person A auch keine Rückgabe bei der Bank, weil die Bank von sich aus diese Forderung  dann gar nicht ausführen darf. 

Aber
sollte bei Person A der Verdacht entstehen, dass eine Kontopfändung ins Haus steht, dann vorher die Bank wechseln, denn das bringt die Sicherheit, dass dann diese Kontodaten unbekannt sind. Drauf achten, dass kein Bankwechselservice die Daten an die falschen Empfänger übermittelt. 

Das Problem ist, falls die Daten zwar "gelöscht" wurden, bedeutet es ja nicht, dass diese nun 100% unbekannt sind. Die bekommen ein Attribute "gelöscht", bzw. "SEPA Einzug" nicht möglich und fertig. In den Datensätzen stehen diese Daten weiterhin, wenn das anders wäre würde Person X das stark verwundern. Die Daten werden dann als Historiendaten weiter gespeichert. Eine Sicherheit, dass diese Daten dann nicht Zweck entfremdet werden gibt es dabei nicht.
Deshalb hilft nur ein Wechsel der Bankverbindung, also auch mit richtigem Bankwechsel, weil eine Blaupfändung wahrscheinlich auch ohne aktuelle Kontonummer bei der letzten bekannten Bank erfolgen könnte.


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Das ist natürlich eine geradezu fantastische Idee (allerdings funktioniert der Link bei mir nicht). Über die von mir erdachte Person A muss man nämlich eines wissen: Person A hätte dem Beitrags-"Service" ohne diese Geschichte wahrscheinlich längst eine erneute Einzugsermächtigung erteilt und die Beiträge zwar nicht gerne, aber doch anstandslos bezahlt. An und für sich ist Person A nämlich jemand, der seine Rechnungen pünktlich begleicht und Auseinandersetzungen nicht von sich aus sucht. Das heißt nun aber nicht, dass man Person A vorsätzlich ärgern oder ungerecht behandeln sollte. Dann schafft man sich schon einmal ein ziemlich dauerhaftes Problem. Dem Beitrags-"Service" ist dies gelungen. Die Schuld für all die Arbeit, die dem Beitrags-"Service" nun unnötigerweise entsteht, kann jener somit bei sich selbst suchen.

Das Problem ist, falls die Daten zwar "gelöscht" wurden, bedeutet es ja nicht, dass diese nun 100% unbekannt sind. Die bekommen ein Attribute "gelöscht", bzw. "SEPA Einzug" nicht möglich und fertig. In den Datensätzen stehen diese Daten weiterhin, wenn das anders wäre würde Person X das stark verwundern. Die Daten werden dann als Historiendaten weiter gespeichert. Eine Sicherheit, dass diese Daten dann nicht Zweck entfremdet werden gibt es dabei nicht.
Deshalb hilft nur ein Wechsel der Bankverbindung, also auch mit richtigem Bankwechsel, weil eine Blaupfändung wahrscheinlich auch ohne aktuelle Kontonummer bei der letzten bekannten Bank erfolgen könnte.

Hm, nun ist es doch aber so, dass der Beitrags-"Service" prinzipiell eine öffentliche Einrichtung bzw. an eine solche angeschlossen ist. Öffentliche Einrichtungen sind nach meiner Kenntnis zur Datensparsamkeit verpflichtet, dürfen also nur die Daten sammeln und speichern, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben unbedingt brauchen. Bankverbindungsdaten braucht der Beitrags-"Service" zur Bewältigung seiner Aufgaben nicht, da eine Einzugsermächtigung ein Zugeständnis des Bürgers ist, auf die der Beitrags-"Service" keinerlei Anspruch hat (zumindest noch nicht). Das einzige, was dem Beitrags-"Service" an Informationen tatsächlich zusteht, sind Adressangaben. Von welchem Konto das Geld überwiesen wird, hat ihn gar nicht zu interessieren. Könnte die von mir erdachte Person A also nicht theoretisch ausdrücklich darauf bestehen, dass die Bankverbindungsdaten vollständig aus der EDV getilgt und nicht nur mit dem Vermerk "gelöscht" versehen werden?


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Zitat
Könnte die von mir erdachte Person A also nicht theoretisch ausdrücklich darauf bestehen, dass die Bankverbindungsdaten vollständig aus der EDV getilgt und nicht nur mit dem Vermerk "gelöscht" versehen werden?

Ja, aber wie beschrieben wird genau das nicht 100% passieren. Schon aus besagten Gründen z.B. Historiendatensätze, diese werden minimal 10 Jahre aufgehoben.
 
Wer glaubt, dass das anders ist, sollte sich dort bei der IT einstellen lassen um es selbst zu prüfen, wie es intern gehandelt wird. Bzw. kann das in jedem beliebigen Unternehmen machen und dort bei der IT prüfen, wie Daten "gelöscht" werden. 
 
Es ist also egal was der Datenschutz oder die Datensparsamkeit dazu erklärt, wenn die Darstellung nach außen hin erklärt, dass keine Daten vorhanden sind gibt der sich zufrieden, aber es bedeutet noch lange nicht, dass die Daten tatsächlich gelöscht wurden. Es spielt dabei auch keine Rolle ob diese nicht mehr gebraucht oder nicht mehr verwendet werden. In den Historiendaten bleiben diese erhalten, ebenso in älteren Systemsicherungen.
 
Natürlich macht es einen Unterschied, ob Daten verwendet werden dürfen oder nicht. Aber wer garantiert einer Person A, dass "gelöschte" Daten tatsächlich nicht mehr verwendet werden? Keiner - und im Zweifel hat Person A Pech und Rennereien, weil irgendwo unrechtmäßig Daten wiederhergestellt und verwendet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2016, 22:18 von Bürger«

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Auch andere Rechtsvorschriften stehen einer vollständigen Löschung entgegen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht gilt natürlich auch für "Kontoauszüge", egal ob in Papierform oder elektronisch.


Edit "Bürger":
Das hier angestoßene Thema der Aufbewahrung/ Archivierung bitte hier nicht weiter vertiefen, sondern im nunmehr gesonderten Thread ausdiskuktieren
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html
In hiesigem Thread bitte weiter eng an dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Natürlich macht es ein Unterschied ob Daten verwendet werden dürfen oder nicht. Aber wer garantiert einer Person A das "gelöschte" Daten tatsächlich nicht mehr verwendet werden? Keiner und im Zweifel hat Person A Pech und Rennereien, weil irgendwo unrechtmäßig Daten wiederhergestellt und verwendet werden.

Es war mir jetzt gar nicht so sehr darum gegangen, ob der Beitrags-"Service" die Daten trotz ausdrücklichen Verbots verwenden wird. Dass die Brüder genau das tun werden, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Entscheidend ist, ob man gegen einen derartigen Missbrauch juristisch vorgehen und dies dementsprechend androhen kann. Der Beitrags-"Service" könnte natürlich behaupten, dass sie die Angaben ganz woanders herhaben, müsste dies jedoch beweisen, was nicht ganz einfach sein dürfte. Wer tut sich schon unnötigen Rechercheaufwand an, wenn er die benötigten Informationen auch so vorliegen hat?

Danke aber für die bisherigen Hilfestellungen für mein fiktives Beispiel. Wie ich es verstehe, sollte die von mir erdachte Person A also folgendes schreiben:
Zitat
Ich fordere Sie hiermit auf, etwaige noch vorhandene Bankverbindungsdaten vollständig und rückstandslos aus Ihrer EDV zu löschen und Unterlagen, die diese enthalten, zu vernichten oder unleserlich zu machen. Hilfsweise widerrufe ich die erteilte Einzugsermächtigung und untersage ausdrücklich die Verwendung der übermittelten Kontoangaben.


Edit "Bürger":
Das oben angestoßene Thema der Aufbewahrung/ Archivierung bitte hier nicht weiter vertiefen, sondern im nunmehr gesonderten Thread ausdiskuktieren
Welche Aufbewahrungsfristen/ Archivierungspflichten haben LRA/Beitragsservice?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21090.0.html
In hiesigem Thread bitte weiter eng an dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
Wie am besten Bankverbindungsdaten bei LRA/Beitragsservice löschen lassen?

Siehe auch tangierende Themen wie z.B.
Schriftverkehr BS > Erfassung/ Aufbewahrung/ Sicherung/ Löschung persönl. Daten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12107.0.html
sowie auch
Unterschriebenes (!) Schreiben des BS zur Datenlöschung bzw. Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10817.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10817.msg81429.html#msg81429

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2016, 03:02 von Bürger«

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Die fiktive Person A hat ein Antwort vom Beitrags-"Service" erhalten, in dem auf das Anliegen von Person A allerdings in keiner Weise eingegangen wird. Der Beitrags-"Service" erklärt lediglich lang und breit, dass die Einzugsermächtigung bereits storniert worden sei und nicht erneut storniert werden könne. Im Übrigen verweist der Beitrags-"Service" auf den "Kontostand" von Person A. Dies deckt sich mit den Erfahrungen von Person A, dass der Beitrags-"Service" sich gerne einmal doof stellt, sobald der Bürger etwas will, das der Beitrags-"Service" nicht liefern kann oder will. Für Person A ist das natürlich ein Grund, nicht locker zu lassen. Es scheint ja fast, als hätte sich der Beitrags-"Service" nie Gedanken darüber gemacht, was eigentlich passiert, wenn jemand auf die Löschung nicht mehr benötigter Bankverbindungsdaten besteht. Gleichwohl scheint dem Beitrags-"Service" klar zu sein, dass der Bürger hierauf einen Anspruch hat, ansonsten hätte er wohl irgendetwas Gegenteiliges verlauten lassen.

Person A hat nun folgendes Schreiben aufgesetzt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom [DATUM] stelle ich fest:

  • Mein Anliegen war die vollständige und rückstandslose Löschung meiner Bankverbindungsdaten aus Ihrer EDV und die Vernichtung oder Schwärzung von Unterlagen, die diese enthalten. Dies ging aus meinem Schreiben deutlich hervor. Sie gehen hierauf jedoch überhaupt nicht ein. Stattdessen reagieren Sie auf den Widerruf der erteilten Einzugsermächtigung, den ich lediglich hilfsweise eingelegt habe.
    Ich fordere Sie auf, mein Anliegen ernst zu nehmen, und weise Sie freundlich darauf hin, dass sie als prinzipiell öffentliche Einrichtung zu Datenschutz und Datensparsamkeit verpflichtet sind.
  • Mir ist bekannt, dass die Einzugsermächtigung durch den Beitrags-"Service" storniert worden ist. Dies wurde mir durch eine Mitarbeiterin Ihrer "Fachabteilung" telefonisch mitgeteilt. Begründet hat Sie dieses Vorgehen damit, dass dem Beitrags-"Service" durch Rückbuchung eingezogener Beiträge Kosten entstehen würden. Derartige Rückbuchungen würden häufig geschehen, wenn – wie in meinem Falle – durch Versäumnisse des Beitrags-"Services" Ansprüche auf Befreiung nicht bzw. nicht rechtzeitig wahrgenommen werden. Es sollte Ihnen einleuchten, dass ich angesichts der mir hierdurch entstandenen Kosten von [BETRAG] nicht das allergeringste Verständnis für dieses Gebaren aufbringen kann. Es mutet zudem merkwürdig an, dass ein für seine Ausschweifungen bekannter Apparat ausgerechnet im Bereich der Befreiung von Rundfunkbeiträgen Ausgaben vermeiden will.

Zu meinem "Kontostand" werde ich mich äußern, sobald mir ein widerspruchsfähiger Bescheid von Ihnen vorliegt. Von der Erhebung sog. "Säumniszuschläge" bitte ich abzusehen.

Hochachtungsvoll

Person A

Sollte Person A mit ihren Vermutungen richtig liegen, wäre es vielleicht keine schlechte Idee, dass auch andere fiktive Personen um die Löschung ihrer Bankverbindungsdaten bitten. Es ist schließlich immer gut, wenn der Beitrags-"Service" von seinem schändlichen Tun abgehalten wird.


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Siehe auch Anregungen zur Datenauskunft und -löschung u.a. unter
[Aktion] Datenschutzrechte gegenüber Rundfunkanstalt/Beitragsservice einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21571.0.html

Vielleicht statt des obigen Schreibens oder ergänzend zu diesem entsprechend angepasst/ erweitert um die Löschung der Bankverbindungsdaten an den sog. "Beitragsservice" sowie auch an die "Landesrundfunkanstalt" senden...? ;)


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Der Zug ist abgefahren. Zumindest bis zur nächsten Antwort des Beitrags-"Services".  ;)


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zuwider

Wie Person X schon weiter oben anmerkte:
Einfach parallel ein Zweitkonto z.B. kostenfrei bei der DKB oder comdirekt (oder beide  ;) ) eröffnen und manuell nach und nach den Kontowechsel vollziehen - auf keinen Fall den automatisierten Wechsel anklicken, denn da läuft sowieso alles schief - ich mußte viele Sachen trotzdem abändern.

Da viele Banken neuerdings Kontoführungsgebühren erheben, ist der Zeitpunkt für einen Wechsel gerade jetzt angebracht!


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Mein Anliegen war die vollständige und rückstandslose Löschung meiner Bankverbindungsdaten aus Ihrer EDV und die Vernichtung oder Schwärzung von Unterlagen, die diese enthalten.

Man hat kein Recht auf vollständige Löschung/Schwärzung, weil andere Gesetze dem hier entgegenstehen, beispielsweise schreibt die AO eine Aufbewahrung von 10 Jahren vor.


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