Das Problem, das Person A hat, ist das unabhängig davon was Sie will, denn wenn Sie Pech hat es anders gemacht werden wird.
Person A kann natürlich fordern, dass etwas gelöscht wird. Es könnte auch die Information kommen, dass das erfolgt sei oder auch nicht, solange die Forderung an ein gesetzliches NICHTS gestellt würde.
Einfacher und schneller sollte gehen, falls eine Einzugsermächtigung noch nicht zurückgezogen, dann Widerruf der Einzugsermächtigung mit rechtssicherem Nachweis.
Falls die Vermutung besteht, dass diese dennoch benutzt werden wird für einen Einzug, dann kann bei der Bank eine SEPA Speere eingetragen werden für die Gläubiger ID des Beitragsservice oder auch halt aller Landesrundfunkanstalten. Dann benötigt Person A auch keine Rückgabe bei der Bank, weil die Bank von sich aus diese Forderung dann gar nicht ausführen darf.
Aber sollte bei Person A der Verdacht entstehen, dass eine Kontopfändung ins Haus steht, dann vorher die Bank wechseln, denn das bringt die Sicherheit, dass dann diese Kontodaten unbekannt sind. Drauf achten, dass kein Bankwechselservice die Daten an die falschen Empfänger übermittelt.
Das Problem ist, falls die Daten zwar "gelöscht" wurden, bedeutet es ja nicht, dass diese nun 100% unbekannt sind. Die bekommen ein Attribute "gelöscht", bzw. "SEPA Einzug" nicht möglich und fertig. In den Datensätzen stehen diese Daten weiterhin, wenn das anders wäre würde Person X das stark verwundern. Die Daten werden dann als Historiendaten weiter gespeichert. Eine Sicherheit, dass diese Daten dann nicht Zweck entfremdet werden gibt es dabei nicht.
Deshalb hilft nur ein Wechsel der Bankverbindung, also auch mit richtigem Bankwechsel, weil eine Blaupfändung wahrscheinlich auch ohne aktuelle Kontonummer bei der letzten bekannten Bank erfolgen könnte.