Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Vollstreckungankündigung  (Gelesen 1030 mal)

p
  • Beiträge: 2
Vollstreckungankündigung
Autor: 16. Januar 2017, 01:52
Hallo Forengemeinde,
mal die Geschichte einer fiktiven Person A :
Man kann sich ja vorstellen, dass, als das neue Gesetz in Kraft trat, es zu vielen Abmeldungen beim BS kam. So meldete sich auch Person A ordnungsgemäß ab und kündigte das Lastschriftverfahren. Dennoch wurde abgebucht, aber der Lastschrift widersprochen, also keine Zahlung geleistet. Daraufhin kommt es zu einem angeregtem Schriftverkehr, in dem Person A jeder Forderung , auch den Festsetzungsbescheiden, mit der Begründung widerspricht, er wäre  nicht Mieter der Wohnung.
Nach einiger Zeit will der BS wissen, wer denn zahlen würde. Ganz klar, der Mieter der Wohnung, also Person B, würde zahlen. Aber auch nach gründlicher Suche in den Unterlagen kann der BS kein Beitragskonto finden und wendet sich wieder an Person A. Untersuchungen durch Person A werden ergeben, das Person B aufgrund einer Behinderung von der Beitragszahlung ausgeschlossen wurde.
Deshalb soll Person A doch zahlungspflichtig sein?! Obwohl nicht Mieter?! Person A wird also wieder Widerspruch einlegen, zumal ja auch noch Person C und D in der Wohnung leben.
Der Widerspruch wird erfolglos sein, dann kommt der übliche Festsetzungsbescheid, dem Person A mit dem Hinweis auf weitere Bewohner und deren eventueller Zahlungspflicht widersprechen wird. 
Im weiteren angeregtem Schriftverkehr, indem der BS deutlich machen wird, dass ihn die weiteren Bewohner nicht interessieren, ......findet ein Bewohner D per Zufall eine Vollstreckungsankündigung für Person A, in der er aufgefordert wird, Betrag X in 7 Tagen zu zahlen und, weil er angenommen sehr gemein ist, diese in den Müll wirft, so das Person A keine Kenntnis darüber erlangen kann, ........ alternativ 3 Wochen in Urlaub gefahren ist.
Im ersten Fall wird Person A garnichts gewahr, im zweiten Fall erst nach 18 Tagen, weil Post nach Australien nachschicken schwer möglich ist.
Wäre so eine Übergabe rechtens, bzw gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn es im Bereich der Wohnung  aufgefunden werden kann??
Was würde nach einer Vollstreckungsankündigung folgen? Welche Möglichkeiten wären noch gegeben, eine  Zahlung weiter zu verzögern?

Ich bin auf eure freundliche Antworten gespannt!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben