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Autor Thema: ARD-Online-Angebote bestehen Test – Quelle: tagesschau.de  (Gelesen 2474 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/onlineangebote100.html

Bilanz zum Dreistufentest
ARD-Online-Angebote bestehen Test

Die Gremienvorsitzenden der ARD haben zum Abschluss des Dreistufentest-Verfahrens für die öffentlich-rechtlichen Internetangebote in Berlin Bilanz gezogen. Die Rundfunkräte bescheinigten der ARD, dass sie im Internet Qualitätsangebote bereit hält, die sich von den Konkurrenzangeboten unterscheiden oder diese in qualitativer Hinsicht ergänzen. Sie kündigten zudem die ständige Telemedienaufsicht durch die Gremien an.

Die von den Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte wurden unter anderem mit Einschränkungen zur Verweildauer in den Mediatheken sowie Vorgaben zur weiteren Entwicklung der Angebote, zum Auftritt auf Drittplattformen und zur Kostenstabilität genehmigt. Geprüft worden waren der publizistische Beitrag von 37 Telemedienkonzepten, davon zwölf zu ARD-Gemeinschaftsangeboten wie tagesschau.de, boerse.ard.de, sportschau.de oder DasErste.de. Die Gremien hatten dazu mehrere tausend Seiten Unterlagen gesichtet sowie Stellungnahmen Dritter, die Ergebnisse marktökonomischer Gutachten und weitere externe Expertisen ausgewertet. An den Beratungen waren mehrere hundert Vertreter der Gesellschaft beteiligt.

Presse macht Rundfunk

Die Gremien waren zudem aufgefordert, unbestimmte Rechtsbegriffe innerhalb des Telemedienkonzeptes auszulegen und anzuwenden. Ein besonderer Schwerpunkt bildete der umstrittene Begriff der "Presseähnlichkeit". Dieser ist für das Verbot der nichtsendungsbezogenen Textangebote der öffentlich-rechtlichen Anbieter im Internet maßgeblich. Um in dieser Frage Rechtsklarheit zu erlangen, beauftragten die Gremien den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mit einem Gutachten. Er sollte die Abgrenzung von Rundfunk und Presse im Internet untersuchen.

Dem Gutachten Papiers zufolge muss der Begriff der "Presseähnlichkeit" immer so ausgelegt werden, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Grundversorgungsauftrag nachkommen können. Diesen hatte das Bundesverfassungsgericht auch auf die Berichterstattung im Internet ausgedehnt. Das im 12. Rundfunkstaatsvertrag  erklärte Verbot von Internet-Angeboten, die nicht sendungsbezogen und presseähnlich sind, sei demzufolge nur eingeschränkt gültig. Daraus ergebe sich, dass das Wettbewerbsverbot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet auf eng begrenzte Bereiche eingeschränkt sei, die als das "Kerngeschäft der Presse" anzusehen seien. "Begibt sich die Presse allerdings auf das Gebiet des Rundfunks, der im modernen Sinne auch Internetangebote umfasst, muss sie die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten", bilanziert das Gutachten Papiers.

Alle im Internet üblichen Darstellungsmittel erlaubt

Da die Meinungsbildung insbesondere in der jüngeren Generation heutzutage in starkem Maße über das Internet erfolge, zählten die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Kern des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrages. Papier ist daher der Ansicht, dass der Gesetzgeber dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon von Verfassungs wegen einen grundsätzlichen Online-Auftrag erteilen musste.

Zur Realisierung dieses Auftrags dürften sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aller im Internet üblichen Mittel bedienen, also auch Text-Bild-Seiten verwenden, so das Gutachten. Verfassungsrechtlich seien "Internetangebote, bei denen Texte, Bilder, Töne etc. als Datei vorliegen und über ein Netz abrufbar sind, grundsätzlich als Rundfunk zu qualifizieren". Als Presse seien allenfalls im Internet verbreitete Zeitungen, die das Printprodukt 1:1 abbilden, einzustufen. Schon internettypische Elemente wie Verlinkungen, interaktive Funktionen, Kommentarfunktionen und erst recht Multimedia-Angebote zerstörten den Eindruck von Presseähnlichkeit.


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3Land

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G
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Was sollte denn anderes raus kommen wenn dies der ARD in Auftrag gibt.....sorry echt lächerlich diese ÖRR.

Ich würde ganz sicher behaupten bzw. festlegen wenn jemand das Internet nutzt geht er zu 200% sicher nicht auf die ÖRR Webseiten....


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