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Autor Thema: Rechtsanwältin stellt Strafanzeige gegen Anne Will (ARD-Talkshow)  (Gelesen 2450 mal)

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Meedia, 09.11.2016

Strafanzeige wegen „Nikab-Nora“:
Rechtsanwältin wirft „Anne Will“-Talkshow Volksverhetzung vor

Zitat
Die Sendung von "Anne Will" von vergangenem Sonntag, in der Nora Illi (Frauenbeauftrage des Islamischer Zentralrat Schweiz) zu Gast war und für Furore sorgte, hat ein juristisches Nachspiel: Eine Rechtsanwältin hat gegen die ARD-Talkshow Strafanzeige gestellt, wie die FAZ berichtet. Diese ziele vor allem auf den Tatbestand der Volksverhetzung. [..]

Weiterlesen auf:
http://meedia.de/2016/11/09/strafanzeige-wegen-nikab-nora-rechtsanwaeltin-wirft-anne-will-talkshow-volksverhetzung-vor/


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Gut so,
ist mal ein Anfang, gegen diese Propagandaschnalle vorzugehen.


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Recht haben und Recht kriegen. In Deutschland so schwer wie in einer Bananenrepublik.

N
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Na ja, ob man die Sendung verklagen muss, wenn eine Person in einer einzelnen Sendung Dinge sagt, die als volksverhetzend eingestuft werden könnten, halte ich für übertrieben. Zielgerichteter wäre es wohl die Person zu verklagen, die es gesagt hat, nicht das Medium. Mir missfällt ja schon, das Youtube oder Facebook heran gezogen werden, wenn auf ihrer Plattform solche Inhalte auftauchen, gleichwohl aber Filehoster nicht immer dafür belangt werden können, was dort gespeichert wird. Ich denke, der Gesellschaft ist mehr geholfen, wenn man dem Verursacher, nicht der Plattform, dafür an den Kragen geht, sofern die Plattform natürlich neutral ist und nicht zielgerichtet strafbares Material in die Welt setzt.

Ich habe die Sendung selbst nicht gesehen, glaube aber nicht, dass diese so ausgerichet ist, möglichst viel islamistisches Gedankengut in die Welt zu setzen. Wenn ich einen Nazi auf der Straße frage warum er so tickt wie er tickt, das filme und online stelle, dann hat es ja nicht automatisch einen Propaganda-Hintergrund, sondern soll in meiner Absicht aufklärend oder dokumentierend wirken.


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b
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Na ja, ob man die Sendung verklagen muss, wenn eine Person in einer einzelnen Sendung Dinge sagt, die als volksverhetzend eingestuft werden könnten, halte ich für übertrieben. Zielgerichteter wäre es wohl die Person zu verklagen, die es gesagt hat, nicht das Medium.

In solchen Sendungen sind die Rollen vorgegeben. Dann werden die "passenden" Personen gesucht und vor der Sendung mit jeder Person gesprochen, in welcher Rolle sie auftritt und was sie sagt.

So wie bei Parteien: Partei sagt und ein einzelner Mitglied hält sich dann in Grenzen des Gesagten.


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s

six2seven

…..wenn man dem Verursacher, nicht der Plattform, dafür an den Kragen geht

Tritt bei einer TV Quasselrunde,
außerhalb von Fasching und Halloween,
eine Vollmaskierte Person auf,
ist die Einschaltquote gesichert.
Das war ( trotz vielfacher Warnung ), beabsichtigt und gelungen.
Hier ist also die Plattform, Verursacher / Urheber.
Man konnte schon bei der Bommelmann`schen Bemühung,
Quoten durch Zoten zu generieren, erleben, dass die ö.r.R Mutter
Vollrechtschutz für den Verursacher gewährt.
Also Plattform, gleich Verursacher, gleich Haftungsnehmer.
 
Bleibt alles unbenommen, sofern ich nicht mit einem Zwangbeitrag
diese lächerlichen Vorfälle finanzieren muss.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2016, 21:36 von Bürger«

 
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