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Autor Thema: Geoblocking: Online-Inhalte auch im Ausland - jedoch nicht ARD und ZDF  (Gelesen 3308 mal)

D

David Lee

Geoblocking: EU-Kommission will Online-Inhalte auch im Ausland nutzbar machen

Die Nutzung von Online-Inhalten innerhalb des europäischen Raumes für EU-Bürger soll erleichtert werden. Durch den jüngst vorgelegten Verordnungsentwurf für einen digitalen Binnenmarkt dürften wir beispielsweise Netflix-Binge-Nächte bald auch im Spanien-Urlaub durchziehen können – Geoblocking, ade.



Digitaler Binnenmarkt: Kein Streaming für ARD und ZDF

Den Aussagen des für die Digitalwirtschaft zuständigen EU-Kommissars Günther Oettinger zufolge , sieht es bei der Nutzung der Nutzung der Öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF aber anders aus. Zwar bezahlen Nutzer für diese Sender, die damit abgegoltenen Nutzungsrechte gelten aber nicht fürs Ausland. Dies ließe sich nur über eine umfassende Urheberrechtsreform durchsetzen.


http://t3n.de/news/geoblocking-eu-digitaler-binnenmark-664172/?utm_source=t3n-Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Das+erwartet+dich+2016+bei+t3n+[%2B+Mediadaten]

Falls das durchgeht, sollte man direkt Klage wegen Ungleichbehandlung einreichen. In letzter Konsequenz müsste dann jeder ÖRR Teilnehmer die Möglichkeit bekommen um sich als solcher digital zu identifizieren. Hätte den Vorteil, dass man nachweisen könnte, dass man das Angebot gar nicht nutzt.


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G
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Zitat
Den Aussagen des für die Digitalwirtschaft zuständigen EU-Kommissars Günther Oettinger zufolge , sieht es bei der Nutzung der Nutzung der Öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF aber anders aus. Zwar bezahlen Nutzer für diese Sender, die damit abgegoltenen Nutzungsrechte gelten aber nicht fürs Ausland. Dies ließe sich nur über eine umfassende Urheberrechtsreform durchsetzen.

Na dann hat der EU-Kommissar Oettinger wohl keine Ahnung vom Rundfunkrecht. Die Angebote des örR sind kostenlos. Man bezahlt nur für eine Wohnung einen Beitrag, für die Möglichkeit der Nutzung.

Das ist so wirr, das versteht kein Normaldenkender, wobei das bei Motorradoettinger kein Wunder ist.


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Den Aussagen des für die Digitalwirtschaft zuständigen EU-Kommissars Günther Oettinger zufolge , sieht es bei der Nutzung der Nutzung der Öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD und ZDF aber anders aus. Zwar bezahlen Nutzer für diese Sender, die damit abgegoltenen Nutzungsrechte gelten aber nicht fürs Ausland. Dies ließe sich nur über eine umfassende Urheberrechtsreform durchsetzen.

Na dann hat der EU-Kommissar Oettinger wohl keine Ahnung vom Rundfunkrecht. Die Angebote des örR sind kostenlos. Man bezahlt nur für eine Wohnung einen Beitrag, für die Möglichkeit der Nutzung.

Das ist so wirr, das versteht kein Normaldenkender, wobei das bei Motorradoettinger kein Wunder ist.
Person X denkt, da wäre ein Fehler:

Nein nicht für die Möglichkeit der Nutzung, sondern für die theoretische Möglichkeit, also das es möglich sein könnte in der Wohnung Rundfunk zu empfangen.

Abgelten wollen Sie einen Vorteil aus einer theoretischen Möglichkeit aus einer Fiktion heraus.

Die Fiktion ist:
Sie vermuten dass in allen Wohnungen Rundfunknutzung möglich ist, weil angeblich ja in allen Wohnungen minimal ein Gerät vorhanden wäre.

Und ziehen den Schluss daraus:
Sie erklären dann, wegen der Fiktion den Beitrag an die Wohnung koppeln zu dürfen.
Also an diese Fiktion, das überall Geräte in Wohnungen vorhanden wären.

Aber, erst wenn es einem tatsächlichen Empfang gibt, dann könnte eine Nutzung möglich werden.
Eine Wohnung ohne Geräte erfüllt bereits nicht die erste Fiktion.

An Geräte selbst wurde der Rest aber nicht mehr gekoppelt, sondern nur an die Wohnung. Also muss erklärt werden, die Wohnung erfüllt nicht die Voraussetzung zum Empfang von öffentlich rechtlichem Rundfunk.
Es könnte dazu auch erklärt werden, dass keine Geräte zum Empfang des öffentlich rechtlichen Rundfunks in einer Wohnung bereitgehalten werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2015, 21:33 von PersonX«

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Person X hat natürlich Recht, tatsächlich ist es noch viel unanständiger. Meine Kernaussage war lediglich, daß der EU-Kommissar keine Ahnung von dem hat, was er aussagt.


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fox

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Wenn die ÖRR über die Möglichkeit des Geoblocking verfügen, dann können sie doch auch ihre Internetpräsenz nur für die freiwilligen Zahler freischalten.


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Wenn die ÖRR über die Möglichkeit des Geoblocking verfügen, dann können sie doch auch ihre Internetpräsenz nur für die freiwilligen Zahler freischalten.

Das wäre gut.

Die Kosten für Telemedien und Webchannels betragen für 2013 bis 2016 792 Mio. €. Sie steigen durchschnittlich um 6,3 % pro Jahr.
http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/index.html


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

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Zitat
die damit abgegoltenen Nutzungsrechte gelten aber nicht fürs Ausland. Dies ließe sich nur über eine umfassende Urheberrechtsreform durchsetzen.
Wie war das noch mal mit dem grenzenlosen Fernsehen in Europa?

Wieso sollten übrigens die damit abgegoltenen Nutzungsrechte nicht für's Ausland gelten?

Darf demnach ein deutscher Bürger im EU-Ausland keine deutschen Sender empfangen und deren Publikationen betrachten?

Oder nehmen wir EU-Bürger aus den anderen EU-Ländern; werden die dann auf den dt. ÖRR zwangsverpflichtet, obschon sie weder sprachlich noch anderweitig etwas damit anfangen können?

Meine EU wäre obiges Modell jedenfalls nicht.

 -> Es muß für alle EU-Rundfunksender gelten, daß sie in jedem EU-Mitgliedsland ohne Hürden von jedem EU-Bürger frei empfangbar sind. Der dt. ÖRR in Spanien genauso, wie der ORF bei uns, der RAI in Schweden genauso, wie France 2 oder TF1 in Ungarn, ob mit oder ohne Bezahlschranken.

Und kommt mir hier bitte nicht mit irgendwelchen Urheberrechten.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

b
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Im Gegensatz zu Geoblocking. Man kann im Ausland prima deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen sehen.

Im Ausland deutsches Fernsehen und Radio empfangen

Zitat
Wenn Sie in Südafrika wohnen, können Sie über DeuKom acht deutsche Fernsehprogramme (ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro 7, 3Sat, EuroNews und DW-TV) sowie drei Radioprogramme (Bayern 1, Bayern 3 und Klassik Radio) abonnieren. Die Programme werden live zugeführt und sind Teil eines südafrikanischen Pay-TV-Dienstes. Das nötige Sat-Equipment bekommen Sie von DeuKom gestellt.


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