Wäre es eine Behörde, wäre sie kraft nationalem wie europäischem Recht grundsätzlich verpflichtet, dem Bürger jeglichen finanziellen Schaden zu ersetzen, der durch Nichtumsetzung europäischen bzw. nationalen Rechts, (Bundesrecht), entsteht. Siehe auch aktuelles BGH-Urteil zum Angebot von Kita-Plätzen.
Ist es keine Behörde, greifen spätestens die EU-Marktmißbrauchs-Verordnung, sowie die Marktmißbrauchsrichtlinie und Schadensersatzrichtlinie, nachdem die Pflicht, dem Bürger jeglichen finanziellen Schaden zu ersetzen, der aus der Nichtumsetzung bzw. nicht ausreichenden Umsetzung europäischen in nationales Recht entsteht, dem für den Schaden Verantwortlichen auferlegt wird. Dieses aber unabhängig davon, wer letztlich konkret den Schaden ersetzt.
[Übersicht] EU-Rechthttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20730.msg134036.html#msg134036-> Ganz unten im Beitrag sind die Links zu den genannten europäischen Bestimmungen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;