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Autor Thema: Trotz Freistellung des Haushalts bekommt Ehepartner eine Forderung  (Gelesen 1686 mal)

p
  • Beiträge: 12
Tach mal wieder
(und hier lesen bestimmt auch Schnüffler mit?)

A hat eine Beitragsfreistellung wo drin steht, dass das für den gesamten Haushalt gilt, inkl. Partner und Kinder unter 25.

Unter einer neuen, vermutlich älteren, Beitragsnummer, bekommt seine Frau jetzt ein Schreiben, dass doch Summe x offen wäre.
Dazu aber noch ein Erklärungsbogen der natürlich helfen würde, die Sache schnell abzuhaken. Sein Inneres sträubt sich da erheblich, da für A absolut kein Handlungsbedarf besteht. Leider ist da seine Frau nicht (mehr) so und will natürlich die Sache schnell (auf)klären.

Also hat A heute mal angerufen - gleich dreimal, da eine genervter klang als die andere - vermutlich teils Schulung, teils agressive Anrufer ;) . (braucht jemand die günstigere Festnetznummer?!)

Erste Dame, patzig und meint, die Befreiung müsste auch für die Frau geprüft werden siehe Antwortbogen.
(was sich ja dem Inhalt der Befreiung sowie dem Beitrag pro Wohnung absolut widerspricht)

Zweite Dame meint, patzig: auf dem Sozial-Bescheid stehe nur A drauf. Daher Prüfung mit Antwortbogen.
(Sicherlich steht im Briefkopf nur A's Name  :o aber bei der Personenauflistung 5 Personen inkl. der Frau)

Die dritte war dann etwas netter und hat es A sachlich und ruhig erklärt, dass das geprüft werden müssen und die Befreiung dort nicht vorliege ?!?! bzw. , nur eine für A?!?! A's Frau das als Kopie dem Antwortbogen beilegen solle.

Gut, ich wollte mich nur mitteilen, was A heute aufgeregt hat und was für ein Sauhaufen das ist.
Es ist A unverständlich wenn in der Befreiung die Familie aufgezählt wird mit Wohnung xyz und A's Frau auf Wohnung xyz so eine Forderung bekommt.
Und als zweites die dümmlichen Aussagen am Telefon...



PS.
A würde sowas gerne mal bis zum Ende durchziehen. aber als Kleinunternehmer mit 3 Kindern liegt dort A's höhere Verantwortung. Sicherlich gibt es auf jedes Schreiben eine Antwort im Netz ... also ich meine wenn es dann zur Forderung kommt, Gerichtsvollzieher usw. . A's Forderung (damals) kam von der Stadt (Forderungsmanagement)...A's  Problem ist, dass die Widersprüche ignoriert werden könnten.


PPS. kann man den Beitrag nicht verweigern wenn man beweisen kann, dass das ÖR TV weder neutral noch objektiv ist und nicht vom Staat getrennt ist?! das muss doch reichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2016, 12:51 von pinkpaul99«

Z
  • Beiträge: 1.564
Wenn mir einer erzählt, daß ihn der ganze Quatsch zuviel Zeit kostet, dann frage ich ich, warum man dann Zeit für sinnlose Telefonate mit einem Callcenter hat.
Warum wollen die was prüfen, was sie schon wissen?
Warum soll sich der (befreite) Nichtzahler um Aufklärung bemühen?
Handlungsbedarf besteht erst beim Festsetzungsbescheid, dem wäre dann zu widersprechen, mit der Begründung: Guggs du hier- Befreiung aus sozialen Gründen mit Bescheid vom..


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n
  • Beiträge: 1.456
Ich spekuliere mal:

Das Konto von A ist freigestellt, aber die anderen Personen auf der Freistellung sind nicht in die Adressdatei eingepflegt
Der Computer hat noch eine Person gefunden, die an der Adresse wohnt.
Da der Beitragsservice nicht weiss wie die Wohnungen aufgeteilt sind und die Freistellungsdaten sind nicht eingepflegt (das wäre ja zuviel an Service ...).
Deshalb wird halt ein Infobrief rausgehauen zu Kontenklärung.

Daher einfach ein Fax an den BS mit "Befreit, siehe NummerVonA". Sendebericht aufheben!
Mitwirkungpflicht erfüllt. Weitere Infopost ignorieren, bis ein Bescheid eintrudelt.
(Person Y faxt immer an seine zuständige Rundfungsanstalt, da gibt es eine normale Festnetznummer ...)


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Bitte, bei Problemen immer nur Kontakt mit der zuständigen LRA aufnehmen, nicht mit dem BS Köln!. Möglichst per nachweisbarer Kommunikation (Fax/Brief). Telefonate nützen höchstens dem Beitragsservice . Der BS ist das auf "Abbügelung" geschulte nichtrechtsfähige Inkassounternehmen der LRAen. Jede LRA hat auch einen hauseigenen Beitragsservice am jeweiligen Standort.

Zur Verweigerung:
Die fängt damit an, die Einzugsermächtigung zurückzuziehen. Dann erst läuft die Verwaltungsmaschinerie an. Man erhält einen Festsetzungsbescheid, dem man widersprechen kann. So artikuliert man zumindest erstmal seinen Widerwillen, diese Abgabe zu zahlen. Man hat dann immer die Möglichkeit, vom Zug der Totalverweigerung abzuspringen. Die freiwillige Zahlung ohne Widerspruch geht als Zustimmung zum System in die Statistik ein, nicht als Angst vor Repressalien mit schwerwiegenden Nachteilen, was es bei den allermeisten Zahlern ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

p
  • Beiträge: 12
@Zeitungsbezahler

ja, ich hatte Bock drauf und dachte mit einem Anruf ist es geklärt. Die Zeit zum tele habe ich wenn ich Auto fahre ;) bzw. die Kinder abhole (mit Auto)... genau da mache ich solche Telefonate ;)

Der Rest ja, hatte ich ja auch geschrieben.

@noGez99

Ja, ich denke auch..und war etwas "naiv" das per Tele klären zu können.

@seppl

hatte mich dann ne briefmarke gekostet...aber ja, online wäre auch gegangen.
und ich habe eine kostenfreie festnetznummer vom BS.

Grüße an alle


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