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Autor Thema: mündl Verhandlung VG Schleswig am 20.12.2016  (Gelesen 6206 mal)

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  • Beiträge: 160
Hier ein Foto des besagten Absatzes, der für ein wenig Verwirrung gesorgt hat. Vielleicht kann mal einer von den Juristen gucken was davon zu halten ist.
Entstammt, wie gesagt, der Klageerwiderung.
Außerdem wäre vielleicht interessant, ob das ein Textbaustein ist oder sich hier jemand "verplappert" hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 23:36 von Bürger«

 
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